Agrarbudget
Die Ausgaben des Bundes für die Landwirtschaft sind seit 2002 bei rund 3.6 Milliarden pro Jahr stabil und nehmen anteilsmässig weiter ab. Der Anteil der Ausgaben des Bundes für die Landwirtschaft liegt gemessen am gesamten Bundeshaushalt bei 4.5 Prozent (2022). Rechnet man die Ausgaben bis auf Stufe Gemeinde zusammen, beträgt der Anteil der Landwirtschaft noch weniger als 2.1 Prozent der Gesamtausgaben der öffentlichen Hand (2020).
Die Ausgaben für die Landwirtschaft lassen sich in drei Bereiche einteilen: Produktionsgrundlagen, Produktion und Absatz, Direktzahlungen.
Produktionsgrundlagen
Der budgetmässig bedeutendste Teil im Bereich der Produktionsgrundlagen ist der der Strukturverbesserungen (84.3 Millionen, 2021). Mit diesen Geldern werden Bauprojekte im Hochbau (z.B. Ökonomiegebäude), im Tiefbau (z.B. Wegsanierungen) sowie Meliorationen unterstützt. Die Finanzierung solcher Projekte ist jeweils eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kanton und Bauherrschaft.
Weiter wird auch das landwirtschaftliche Beratungswesen (11 Millionen, 2021), namentlich die Beratungszentrale Agridea, mit Beiträgen vom Bund unterstützt. Und zur Unterstützung der inländischen Pflanzen- und Tierzucht (39.4 Millionen, 2021) sind anerkannte Tierzuchtorganisationen und Pflanzenzüchter beitragsberechtigt.
Produktion und Absatz
Mit der Qualitäts- und Absatzförderung (64.2 Millionen, 2021) werden Organisationen und Trägerschaften in der Ernährungswirtschaft unterstützt. Das Ziel ist es die Wertschöpfung in der inländischen Landwirtschaft zu erhöhen.
Mit dem Wegfall des «Schoggigesetzes» wurden die Milchzulagen (381.7 Millionen, 2021) eingeführt, um die inländische Milch- und Käseproduktion vor dem ausländischen Markt zu schützen. Es werden 10 Rappen pro kg verkäste Milch, 3 Rappen pro kg Milch, die ohne Silage produziert wurde und 5 Rappen pro kg Verkehrsmilch ausbezahlt. Auch die Getreidezulagen (15.6 Millionen, 2021) haben den Ursprung im Wegfall des «Schoggigesetzes» und werden an die Getreideproduzenten ausbezahlt.
Zur Stützung der Fleisch- und Eierpreise bei saisonbedingter Überproduktion sowie zur Verwertung von inländischer Schafwolle sind die Beihilfen Viehwirtschaft (5.6 Millionen, 2021), die an Eier-Packstellen, Fleischverwerter und Verwerter inländischer Schafwolle ausbezahlt werden.
Auch im Pflanzenbau werden Beihilfen (67 Millionen, 2021) ausbezahlt. Diese richten sich an Produzenten von Zuckerrüben, Saatgut, Körnerleguminosen und Ölsaaten sowie an Verarbeitungsbetriebe von Obst und an die Kantone. Das Ziel ist es die Produktion der genannten Kulturen zu fördern.
Direktzahlungen
Direktzahlungen (2 811 Millionen, 2021) sind Abgeltungen für Leistungen, die die Landwirtschaft für die Allgemeinheit erbringt. Diese Leistungen sind im Artikel 104 der Bundesverfassung verankert.
Landwirtschaftliches Einkommen
Das Einkommen der Bauernfamilien setzt sich zusammen aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten, dem Anbieten von Dienstleistungen sowie den Direktzahlungen. Der Produktionswert des Sektors beläuft sich auf ungefähr 11 Milliarden Franken. Dazu kommen noch 2.8 Milliarden Franken für Direktzahlungen. Somit werden im Durchschnitt drei von vier Franken auf dem Markt erwirtschaftet.
Hier zeigen sich jedoch grosse Unterschiede zwischen dem Tal-, Hügel- und Berggebiet. Je höher ein Betrieb gelegen ist, desto tiefer ist das Einkommen und desto höher ist der Anteil Direktzahlungen. Die Zentrale Auswertung der bäuerlichen Buchhaltungsdaten der Forschungsanstalt Agroscope zeigt, dass die landwirtschaftlichen Einkommen im Vergleich mit den regionalen Vergleichslöhnen sehr tief sind. Im Berggebiet liegt der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft im Dreijahresmittel 2019-2021 um 42 Prozent unter dem Vergleichslohn. Im Hügelgebiet sind es 34 Prozent und im Talgebiet 10 Prozent unter dem Vergleichslohn.