Hauptinhalt

Nein zur extremen Konzernverantwortungsinitiative

Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», kurz Konzernverantwortungsinitiative, kommt am 29. November 2020 zur Abstimmung. Sie will Schweizer Unternehmen verpflichten, gegenüber dem Bund in einer Sorgfaltsprüfung die Einhaltung internationaler Menschenrechte und Umweltstandards darzulegen. Diese Prüfung schliesst auch die Geschäftsbeziehungen im Ausland ein. Besteht ein Unternehmen die Sorgfaltsprüfung nicht, würde es gemäss Initiative für die im In- und Ausland verursachten Schäden seiner Aktivitäten haften und entsprechend durch den Bund sanktioniert. Brisant ist die damit verbundene Beweislastumkehr: Nicht wie üblich muss der Staat ein Vergehen beweisen, sondern das Unternehmen muss dem Staat beweisen, dass es nichts verbrochen hat.

Der Schutz der Umwelt und von Menschenrechten ist unbestritten wichtig. Daher ist im Grundsatz das Anliegen der Initianten nachvollziehbar. Aber die gesamte Wirtschaft inklusive ihrer Lieferketten einer menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltsprüfung zu unterziehen, wäre unverhältnismässig und mit erheblichen Umsetzungsproblemen verbunden. Die Umsetzung im Ausland und über die weitverzweigten Lieferketten ist schwierig bis unmöglich. Viele Unternehmen trügen ein unkalkulierbares Risiko, indem sie ständig mit einer Klage rechnen müssten. Zudem sind die Anforderungen nicht international koordiniert und würden daher den Wirtschaftsstandort Schweiz stark benachteiligen. Unternehmen, welche die Sorgfaltsprüfung nicht erfüllen können oder wollen, würden ins Ausland abwandern, wo sie ihre Geschäftspraxis ohne weiteres fortsetzen könnten. Die Wirkung auf die Menschenrechtslage wäre damit gering, während die Schweizer Wirtschaft deutlich geschwächt würde.

Entgegen der Darstellung der Befürworter bezieht sich der Initiativtext nicht bloss auf multinationale Konzerne, sondern auf jegliche Unternehmen in der Schweiz. Dazu gehören auch die Landwirtschaftsbetriebe. Auch Partnerunternehmen im Agrar- und Lebensmittelsektor könnten aufgrund von Geschäftsbeziehungen mit Zulieferbetrieben im Ausland von Sanktionen betroffen sein.

Aus diesen Gründen hat das Parlament einen Gegenvorschlag beschlossen, der umsetzbar ist. Dieser setzt auf mehr Transparenz und eine vernünftige Regulierung. Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands hat mit 63 zu 3 Stimmen beschlossen, diesem Gegenvorschlag des Parlaments den Vorzug zu geben und die Konzernverantwortungsinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Alle Unternehmen müssen mit ihren Geschäftstätigkeiten auch Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt übernehmen. Die Initiative ist aber zu radikal und in der Praxis kaum umsetzbar.

Autor

Markus Ritter

Markus Ritter

Nationalrat, Präsident SBV

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Nutztiere haben es in der Schweiz so gut wie nirgendwo sonst

04.01.22 | Die Tierhaltung auf den Bauernhöfen gibt aktuell zu diskutieren. Auf dem Schweinezuchtbetrieb von Marianne und Franz Guillebeau im bernischen Lanzenhäusern machte der Schweizer Bauernverband heute eine Auslegeordnung. Fazit: Die Schweizer Tierhaltung ist dank umfassenden gesetzlichen Vorgaben, festgelegten Höchsttierbeständen, tierspezifischen Gesundheitsprogrammen oder agrarpolitischen Tierwohlprogrammen auf einem Niveau, das weltweit seinesgleichen sucht. Labelprodukte stellen sicher, dass die besonders aufs Tierwohl achtende Kundschaft ein passendes Angebot vorfindet. Dieses ist aktuell grösser als die Nachfrage. Aus diesen Gründen sind politische Vorstösse wie die Massentierhaltungsinitiative unnötig.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vollzugshilfe Umweltschutz

21.12.21 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft, Konsultation des Moduls «Massnahmen der Landwirtschaft nach Artikel 62a GSchG».

Mehr lesen
Stellungnahmen Implementierung des «Swissness-Branchenmechanismus»

21.12.21 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Implementierung des «Swissness-Branchenmechanismus» (Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel (HasLV; SR 232.112.1)).

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Nationalrat anerkennt hohes Schweizer Tierschutzniveau

15.12.21 | Der Nationalrat lehnt die Massentierhaltungsinitiative, den Gegenvorschlag und die Rückweisung ab. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diese Entscheide. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf: Die Schweizer Tierhaltung ist auf einem weltweit einzigartig hohen Niveau und verbessert sich laufend weiter. Zudem besteht ein ausreichendes Angebot für tierische Lebensmittel, die weitergehende Anforderungen erfüllen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Umweltschutzgesetz

13.12.21 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbandes zur Änderung des Umweltschutzgesetzes, betreffend der Bereiche Lärm, Altlasten, Lenkungsangaben, Informations- und Dokumentationssysteme, Strafrecht sowie die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Wichtige Budgeterhöhung gesprochen

01.12.21 | Das Parlament hat das Budget zugunsten der Landwirtschaft angepasst. Das ist sehr erfreulich und hilft speziell den Milchproduzenten und Rübenpflanzern, zwei Branchen, die wirtschaftlich zu kämpfen haben.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung

18.11.21 | Die unnötige Massentierhaltungsinitiative wird den Schweizer Bauernverband im nächsten Jahr besonders beschäftigen. Mit Jeanette Zürcher-Egloff und Damien Humbert-Droz sind zwei neue Vorstandmitglieder an Bord.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen GVO-Moratorium: Entscheid der WBK-S ist Schuss ins Abseits

17.11.21 | Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) befasste sich gestern mit der Vorlage zur Verlängerung des Gentech-Moratoriums. Sie hat erfreulicherweise die Verlängerung des Moratoriums angenommen.

Mehr lesen