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Nein zur extremen Konzernverantwortungsinitiative
Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», kurz Konzernverantwortungsinitiative, kommt am 29. November 2020 zur Abstimmung. Sie will Schweizer Unternehmen verpflichten, gegenüber dem Bund in einer Sorgfaltsprüfung die Einhaltung internationaler Menschenrechte und Umweltstandards darzulegen. Diese Prüfung schliesst auch die Geschäftsbeziehungen im Ausland ein. Besteht ein Unternehmen die Sorgfaltsprüfung nicht, würde es gemäss Initiative für die im In- und Ausland verursachten Schäden seiner Aktivitäten haften und entsprechend durch den Bund sanktioniert. Brisant ist die damit verbundene Beweislastumkehr: Nicht wie üblich muss der Staat ein Vergehen beweisen, sondern das Unternehmen muss dem Staat beweisen, dass es nichts verbrochen hat.
Der Schutz der Umwelt und von Menschenrechten ist unbestritten wichtig. Daher ist im Grundsatz das Anliegen der Initianten nachvollziehbar. Aber die gesamte Wirtschaft inklusive ihrer Lieferketten einer menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltsprüfung zu unterziehen, wäre unverhältnismässig und mit erheblichen Umsetzungsproblemen verbunden. Die Umsetzung im Ausland und über die weitverzweigten Lieferketten ist schwierig bis unmöglich. Viele Unternehmen trügen ein unkalkulierbares Risiko, indem sie ständig mit einer Klage rechnen müssten. Zudem sind die Anforderungen nicht international koordiniert und würden daher den Wirtschaftsstandort Schweiz stark benachteiligen. Unternehmen, welche die Sorgfaltsprüfung nicht erfüllen können oder wollen, würden ins Ausland abwandern, wo sie ihre Geschäftspraxis ohne weiteres fortsetzen könnten. Die Wirkung auf die Menschenrechtslage wäre damit gering, während die Schweizer Wirtschaft deutlich geschwächt würde.
Entgegen der Darstellung der Befürworter bezieht sich der Initiativtext nicht bloss auf multinationale Konzerne, sondern auf jegliche Unternehmen in der Schweiz. Dazu gehören auch die Landwirtschaftsbetriebe. Auch Partnerunternehmen im Agrar- und Lebensmittelsektor könnten aufgrund von Geschäftsbeziehungen mit Zulieferbetrieben im Ausland von Sanktionen betroffen sein.
Aus diesen Gründen hat das Parlament einen Gegenvorschlag beschlossen, der umsetzbar ist. Dieser setzt auf mehr Transparenz und eine vernünftige Regulierung. Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands hat mit 63 zu 3 Stimmen beschlossen, diesem Gegenvorschlag des Parlaments den Vorzug zu geben und die Konzernverantwortungsinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Alle Unternehmen müssen mit ihren Geschäftstätigkeiten auch Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt übernehmen. Die Initiative ist aber zu radikal und in der Praxis kaum umsetzbar.
Autor
Markus Ritter
Nationalrat, Präsident SBV