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Ökologischer Leistungsnachweis & Direktzahlungen

Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Schweizer Agrarpolitik. Sie ermöglichen eine Trennung der Preis- und Einkommenspolitik und gelten die von der Gesellschaft geforderten Leistungen ab. Ihre Grundlage haben sie im Artikel 104 der Bundesverfassung. Aktuell gibt es sieben verschiedene Beitragstypen.

  • Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft;
  • Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln;
  • Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt;
  • Landschaftsqualitätsbeiträge zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften;
  • Produktionssystembeiträge zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen (zum Beispiel Bio und Integrierte Produktion);
  • Ressourceneffizienzbeiträge zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen;
  • Übergangsbeiträge zur Gewährleistung einer sozialverträglichen Entwicklung.

Voraussetzung für alle Direktzahlungen ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Dazu gehören bedarfsgerechte Düngung, angemessener Pflanzenschutzmitteleinsatz, Mindestflächen für den ökologischen Ausgleich, geeignete Fruchtfolge oder Bodenschutzmassnahmen. Pro Jahr zahlte der Bund den Landbauernfamilien rund 2.8 Milliarden Franken Direktzahlungen.

Die Unterstützung der Landwirtschaft mit Direktzahlungen unterstreicht den Willen von Bevölkerung und Politik eine einheimische Produktion zur Sicherung der Ernährungssicherheit aufrechtzuerhalten.

Kontaktperson

Michelle Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Belpstrasse 26, 3007 Bern
michelle.wyss@sbv-usp.ch 
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

  

Standpunkte Der Anfang vom Stillstand

19.03.18 | Jeder weiss: Forschung und Bildung sind zentrale Pfeiler für Innovation und stetige Verbesserung. Die Agrarforschung half mit, unsere Landwirtschaft weiterzuentwickeln. Sie trug zur notwendigen Modernisierung bei, so dass wir heute eine internationale Vorbildfunktion haben. In der Vergangenheit war diese Forschung praxisnah und die Forscher eng an der Landwirtschaft. Aber das System geriet ins Schwanken. Plötzlich galten die eidgenössischen Forschungsanstalten als „kleine Königreiche“, die es aufzubrechen galt. Das funktionierte nicht wie gehofft. Man versuchte dann die Führung in einer Matrixstruktur – also Zusammenarbeit ohne klare Hierarchien – zu organisieren. In diesem Zusammenhang entliess man sämtliche Führungskräfte in höchst fragwürdiger Form. Wer bleiben wollte, muss sich auf eine der verbleibenden Stellen neu bewerben. Wenig überraschend war dies der Motivation nicht sehr förderlich. Vor allem schien das ganze Vorgehen auch wenig durchdacht. Denn nun will man bereits wieder restrukturieren und die Kosten weiter senken. Die aktuelle Situation ist katastrophal: Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren das Vertrauen endgültig, der Forschungsplatz büsst weiter an Bedeutung ein und die Herausforderungen der landwirtschaftlichen Praxis bleiben ungelöst. Diese negative Spirale gilt es unbedingt zu stoppen!

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