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Frauen in der Landwirtschaft
Die Rolle der Frauen im Betrieb ist sehr unterschiedlich: Die einen sind Betriebsleiterinnen und haben dabei die alleinige Verantwortung für den Betrieb, andere teilen sich diese Verantwortung mit einem Partner, wieder andere helfen bloss ab und zu auf dem Betrieb mit und manche Frauen halten sich ganz von der betrieblichen Arbeit fern. Die rechtliche Stellung der Frauen in der Landwirtschaft setzt sich, wie auch bei den Männern in der Landwirtschaft, zusammen aus:
- Personenstand sowie Güterstand und Haftung (bei verheirateten Frauen),
- Sozialversicherungsrechtlicher Status (AHV-Status) bzw. arbeitsrechtliche Stellung,
- Betrieblich-rechtliche Stellung und Haftung
- Eigentumsverhältnisse
Von den im Jahre 2017 insgesamt 153‘864 beschäftigten Personen in der Landwirtschaft waren 56‘117 Frauen (36 %), davon 3133 Betriebsleiterinnen. Die meisten Frauen in der Landwirtschaft sind verheiratet, in der Regel wird der Betrieb vom Ehemann geführt und ist auch in seinem Eigentum.
Die Mehrheit der Frauen sind mitarbeitende Familienmitglieder ohne eigenes AHV-Einkommen. Mehr und mehr haben jedoch ein eigenes AHV-Einkommen, sei es aus einer ausserbetrieblichen Erwerbstätigkeit, als Angestellte des Betriebes, als selbständige Bewirtschafterin eines Betriebszweigs oder als selbständige Bewirtschafterin eines Bauernbetriebs. Dadurch verbessert sich auch ihre eigene soziale Absicherung.
Kontaktperson
Michelle Schenk-Wyss
Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft
Belpstrasse 26, 3007 Bern
michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft