Die Rolle der Frauen im Betrieb ist sehr unterschiedlich: Die einen sind Betriebsleiterinnen und haben dabei die alleinige Verantwortung für den Betrieb, andere teilen sich diese Verantwortung mit einem Partner, wieder andere helfen bloss ab und zu auf dem Betrieb mit und manche Frauen halten sich ganz von der betrieblichen Arbeit fern. Die rechtliche Stellung der Frauen in der Landwirtschaft setzt sich, wie auch bei den Männern in der Landwirtschaft, zusammen aus:
- Personenstand sowie Güterstand und Haftung (bei verheirateten Frauen),
- Sozialversicherungsrechtlicher Status (AHV-Status) bzw. arbeitsrechtliche Stellung,
- Betrieblich-rechtliche Stellung und Haftung
- Eigentumsverhältnisse
Von den im Jahre 2023 insgesamt 148’880 beschäftigten Personen in der Landwirtschaft waren 54’732 Frauen (37 %), davon 3186 Betriebsleiterinnen (7.1%). Gemäss einer Studie von Agridea zum Thema «Frauen in der Landwirtschaft» (2022) gaben 68% der Frauen an, den Betrieb gemeinsam mit ihrem Partner zu leiten. Die Ausbildungszahlen lassen vermuten, dass der Anteil Frauen, die einen Betrieb leiten, in Zukunft weiter zunehmen wird. So war der Frauenanteil der im Jahr 2022 abgeschlossenen BetriebsleiterInnen (Eidg. Fachausweis) 12.3%.
Die soziale Absicherung der Frauen hat sich in den letzten Jahren stets verbessert, so dass heute nur noch rund 4% der Frauen keine eigene Absicherung und Vorsorge haben. Gemäss der Agridea-Studie verfügten 2022 47% der Frauen über eine eigene AHV-Abrechnung als unselbstständig und 28% als selbstständig Erwerbende.