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RPG2
Ein wichtiges Anliegen des SBV ist, dass innerhalb von Landwirtschaftszonen zeitgemässe Gebäude für eine effiziente Lebensmittelproduktion gebaut werden können. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen sich an die ständig ändernden Herausforderungen auf dem Markt innovativ anpassen können. Dafür braucht es Pragmatismus bei der Bewilligung der Bauten und die nötige Flexibilität bei der Anwendung des Raumplanungsgesetzes.
Das Parlament hat 2023 das Raumplanungsgesetz revidiert. Diese sogenannte zweite Etappe (RPG2) betrifft die Regeln für das Bauen ausserhalb Bauzone. Voraussichtlich tritt das revidierte Gesetz per 1. Januar 2025 in Kraft. Bis dahin werden die Verordnung und allfällige Vollzugshilfen erarbeitet.
Die wesentlichen Änderungen des RPG2 sind nachfolgend zusammengefasst:
- Stabilisierungsziel: Das RPG2 sieht die Einführung eines Stabilisierungsziels für die Zahl der Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzone vor. Die Landwirtschaft wird vom Stabilisierungsziel der versiegelten Fläche ausgenommen, wodurch sie weiter Gebäude bauen kann, welche den Tierwohlnormen entsprechen. Die Landwirtschaft muss sich handkehrum am Stabilisierungsziel für die Zahl der Gebäude beteiligen, das auf kantonaler Ebene festgelegt wird.
- Planungs- und Kompensationsansatz: Der Planungs- und Kompensationsansatz lässt den Kantonen einen grösseren Handlungsspielraum bei ihrer Raumplanung, da sie Perimeter festlegen können, in denen spezifische Nutzungen erlaubt sind. Diese müssen jedoch kompensiert werden.
- Bedürfnisse der Landwirtschaft: Die Bedürfnisse der Landwirtschaft wurden bei der RPG-Revision berücksichtigt. Die Landwirtschaft und ihre Bedürfnisse erhalten in der Landwirtschaftszone neu eine Vorrangstellung. In Sachen innere Aufstockung, Biogas und Schutz vor Gerüchen sind ebenfalls Lockerungen vorgesehen.
Der SBV beteiligte sich aktiv an der Ausarbeitung des RPG2 und ist mit dem Endergebnis zufrieden. Nun muss sichergestellt werden, dass die Interessen der Landwirtschaft bei der Ausarbeitung der Verordnung und bei der Anwendung in den Kantonen berücksichtigt werden.
Mehr dazu: Fokus digital Raumplanung
Unterlagen
Kontaktperson
Beat Röösli
Stv. Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Leiter Geschäftsbereich Internationales
Belpstrasse 26, 3007 Bern
beat.roosli@sbv-usp.ch
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereiche Internationales, Agrarwirtschaft
Marion Zufferey
Fachverantwortliche Raumplanung, Berglandwirtschaft, ländlicher Raum
Belpstrasse 26, 3007 Bern
marion.zufferey@sbv-usp.ch
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft