Contenu principal

Le remboursement de l’impôt sur les huiles minérales n’incite pas à la consommation

Communiqué de presse de l’Union Suisse des Paysans  du 23 août 2018

Le rapport « Audit sur les remboursements de l’impôt sur les huiles minérales dans l’agriculture » du Contrôle Fédéral des Finances laisse entrevoir la remise en question de ce dernier. La suppression du remboursement augmenterait les prix de production et le prix des matières premières agricoles, sans avoir de répercussion positive sur la consommation de carburants.

Les carburants sont soumis à un impôt ainsi qu’à une surtaxe sur les huiles minérales. La procédure de remboursement de l’impôt est appliquée depuis 1962. Le remboursement évite en premier lieu que la production ne soit grevée de redevances fiscales. Le calcul de la consommation effective s’étant avéré trop compliqué et coûteux, le remboursement actuel est basé sur des normes, prenant en compte la taille et le type de cultures de l’exploitation. En 2015, ce sont 65 millions de francs qui ont été remboursés à 44'000 exploitations agricoles. Ainsi, chaque exploitation a reçu en moyenne 1473 francs, une somme non négligeable!

Le rapport paru ce jour laisse entendre que la suppression des allégements d’impôts sur les huiles minérales dans l’agriculture serait une mesure permettant d’atteindre les objectifs environnementaux. Un point contesté sachant que le remboursement est calculé selon des normes et non selon la consommation effective, ne poussant ainsi en aucun cas à la surconsommation. Une consommation trop élevée en carburants ne permet pas de toucher un remboursement plus conséquent, mais au contraire entraîne des coûts supplémentaires. Ces coûts ne sont pas non plus compensés par les paiements directs, ceux-ci rémunérant des prestations définies, qui, à leur tour, génèrent des coûts supplémentaires. Quant à l’usage de tracteurs et autres véhicules agricoles, il s’impose comme une nécessité économique afin de satisfaire aux exigences du marché et d’assurer la souveraineté alimentaire du pays. Les moteurs électriques étant encore actuellement trop peu puissants, ils ne présentent pas une alternative satisfaisante. A cet effet, il est toutefois important de renforcer la recherche et le développement afin de réduire l’indépendance de l’agriculture aux énergies fossiles.

Sachant que la majeure partie de l’impôt prélevé est redistribuée au profit des infrastructures routières, il y a fort à douter que la suppression de ce dernier ait l’effet souhaité en matière d’environnement et de climat. Rappelons aussi que les véhicules agricoles ne circulent principalement pas sur les routes, et donc que l’impôt alloué à cette intention n’a pas lieu d’être. A ce même titre, d’autres secteurs économiques ont droit au remboursement, comme la sylviculture ou la pêche professionnelle. Pour conclure, le remboursement s’avère justifié sachant que les concurrents européens bénéficient également d’allégements fiscaux pour leur production agricole, à l’image de la France ou l’Allemagne.
En résumé: la suppression du remboursement augmenterait les coûts de production et ainsi ceux des denrées alimentaires, sans qu’il n’y ait de répercussion positive sur la consommation de carburants et le climat. Par conséquent, l’union suisse des paysans plaide pour le maintien de ce système qui a fait ses preuves.

Renseignements

Martin Rufer

Martin Rufer

Directeur de l'Union suisse des paysans

Téléphone 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Diane Gossin

Union Suisse des Paysans
Département Production, marché et écologie
Division Energie et environnement

Téléphone 056 462 50 11 / 076 499 35 99
EMail diane.gossin@sbv-usp.ch

Sur le même sujet

Prises de position Vorentwurf des Bundesbeschlusses über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren

13.09.17 | Der SBV begrüsst es, die Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen. Für den SBV ist wichtig, dass Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahrung und ihrer Wahlkreise subsidiär, optimal auf die spezifischen Verhältnisse vor Ort eingehen können, z.B. auf die Repräsentation bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder eine ausgeglichene territoriale Repräsentation. Deshalb gibt der SBV einer Verfassungsänderung gemäss Mehrheitsantrag den Vorzug. Aber auch eine Umsetzung des Minderheitsantrages würde zumindest die Kompetenzen klären und damit zu mehr Rechtssicherheit führen. Der SBV könnte deshalb auch diesem Antrag folgen, allerdings in zweiter Priorität falls der Mehrheitsantrag der Staatspolitischen Kommission keine Mehrheit findet.

Lire la suite
Prises de position Vernehmlassung: Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) Änderungen VZAE, VIntA, AVV, AVIV und Reisende

05.09.17 | Der SBV fordert eine Lösung, welche für Arbeitgeber umsetzbar bzw. finanzierbar ist und keine administrativen Leerläufe verursacht. Das heisst: Die Stellenmeldepflicht soll generell erst ab einem Schwellenwert von 8% gelten. Zusätzlich sollen die Kantone bei Berufsarten mit unterdurchschnittlichen kantonalen Arbeitslosenzahlen die Kompetenz erhalten, diese von der Stellenmeldepflicht zu befreien. Der SBV hat angesichts des knappen Zeitplans grosse Bedenken, dass das SECO den öAV nicht rechtzeitig die notwendigen IT-Hilfsmittel zur Verfügung stellen kann. Fraglich erscheint uns ebenfalls, ob die Mitarbeitenden der öAV überhaupt bis 1. Januar 2018 ausgebildet werden können. Wir bitten Sie, dies bei der Festlegung des Datums für die Inkraftsetzung zu berücksichtigen, zumal der Vollzug sonst nicht sichergestellt werden kann.

Lire la suite
Prises de position Revision des Raumplanungsgesetzes

30.08.17 | Von der Tätigkeit der 52 000 Familienbetriebe hängt die Vitalität und auch die Schönheit vieler Gemeinden und Täler ab, vorausgesetzt sie erhalten die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten. Dem Bauen ausserhalb der Bauzone kommt deshalb eine wichtige Bedeutung zu. Landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone sind, wie es der Name sagt, grundsätzlich zonenkonform. Dies ist einerseits ein Privileg, dessen sich die Landwirtschaft bewusst ist. Andererseits ist diese Verortung „ausserhalb Bauzone“ auch eine Vorgabe, deren sich die Raumplanung bewusst sein muss. In diesem Sinne fordern wir Sie auf, im ländlichen Raum Spielraum beim Bauen ausserhalb der Bauzone zu lassen. Für die Landwirtschaft ist der Spielraum in Ihrer Vorlage zu eng. Zwar sind der Versuch der Neuordnung und die teilweisen Verbesserungen zu würdigen. Insgesamt sind die Normen jedoch zu dicht, dirigistisch und nicht stringent. Einige Instrumente entbehren jeglichen Praxisbezug und sind weder umsetzbar noch zumutbar. Aus diesen Gründen lehnt der SBV die Vorlage in dieser Form ab. Grundlegende Änderungen sind nötig, damit der SBV die Revision weiterhin unterstützt. Ansonsten empfehlen der SBV, die Übung abzubrechen.

Lire la suite
Prises de position Revision der Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes und den damit verbundenen Änderungen der dazugehörenden Verordnungen

25.08.17 | Der landwirtschaftliche Ertragswert ist ein zentrales Element bei Betriebsübergaben innerhalb der Familie. Es handelt sich dabei nicht um ein Privileg des Betriebsnachfolgers / der Betriebsnachfolgerin. Der Ertragswert ist jene ausschlaggebende Bedingung, welche den Fortbestand des landwirtschaftlichen Gewerbes innerhalb der Familie sicherstellt. Damit wird auch das Kulturland nachhaltig erhalten und geschützt. Müssten die Betriebe durch die nachfolgende Generation zum Verkehrswert gekauft werden, so wäre eine landwirtschaftliche Produktion nicht mehr wirtschaftlich. Die Produktionsgrundlage würde den selbstbewirtschaftenden Landwirten entzogen und könnte höchstens noch von Grossgrundbesitzern gepachtet werden. Der landwirtschaftliche Ertragswert verhindert im Zusammenspiel mit den anderen Bestimmungen des BGBB schädliche Spekulationen mit dem für uns so wertvollen Boden.

Lire la suite
Prises de position Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017

11.05.17 | Im Rahmen der administrativen Vereinfachung geht der Verzicht auf gedruckte Parzellenpläne, Stall-, Aussenklimabereich- und Laufhofskizzen sowie Erntemengen und Erntedaten bei Wiesen und Weiden (ausser BFF) in eine gute Richtung. Aber die Massnahmen bleiben ungenügend und erfüllen nicht die oft und insbesondere von Bundesrat Schneider-Ammann erwähnten Ziele. Der SBV verlangt zusätzliche Bemühungen in diese Richtung, besonders indem vermehrt die gute landwirtschaftliche Praxis, welche von der professionellen Landwirtschaft erwartet werden darf, statt detailliere Regelungen als Grundsatz gelten soll. - Hinsichtlich des Tierwohls ist der SBV enttäuscht, dass die Hauptpunkte der von der Kerngruppe Tierwohl vorgeschlagen Weiterentwicklung des RAUS-Programms nicht in das vorliegende Verordnungspaket aufgenommen wurde. Eine zentrale Forderung des SBV ist deshalb die Einführung eines zweistufigen RAUS-Programms und die Erhöhung der Mittel für die Tierwohlprogramme. - Der SBV hat den Eindruck, dass der Agrarsektor ein permanentes Versuchsfeld für politische Massnahmen wird mit neuen und für kurze Perioden eingeführten Massahmen und Korrekturen an bestehenden Massnahmen und Beiträgen. Die Landwirte sind Unternehmer, welche oft auf längere Zeiträume investieren müssen. Sie brauchen dafür Stabilität. - Der SBV befürwortet die Beurteilung der Rentabilitätsanforderungen in Bezug auf die Gewährung von Strukturhilfen. Allerdings muss dabei der Blick allem voran auf die Zukunft und nicht auf die Vergangenheit gerichtet werden und es müssen Perspektiven geboten werden, besonders für die junge Generation.

Lire la suite
Prises de position Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050

10.05.17 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Aus Sicht des SBV ist zentral, dass die Gesetzesänderungen der Energiestrategie 2050 über die Verordnungen so umgesetzt werden, dass es sich auch für kleinere und mittlere Produzenten lohnt, Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien bereit zu stellen. Aufgrund der Einführung von intelligenten Mess – und Regelsystemen dürfen keine zusätzlichen Kosten für die kleinen und mittleren Produzenten anfallen. Ausserdem muss beim Bau von Anlagen erneuerbarer Energien dem Kulturland-schutz Priorität beigemessen werden, mitunter auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Kompensationsmassnahmen. Als hohe Priorität fordern wir dringlich, die mit der Aufnahme von Ökonomiegebäuden ins Gebäudeprogramm zu prüfen.

Lire la suite
Prises de position Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF; SR 412.101.61)

23.03.17 | Mit dem Artikel 3 Absatz 1 wird die frühere Unterscheidung des Umfangs von Bildungsgängen, die auf einschlägigen EFZ aufbauen und Bildungsgängen, die auf anderen Abschlüssen der Sekundarstufe II beruhen, aufgehoben. In der revidierten MiVo-HF wird der Mindestumfang generell mit 3600 Lernstunden beziffert. Weiter sollen mit dem Absatz 2 neu die begleitende Berufstätigkeit und die Praktika gleichbehandelt werden. Aus unserer Sicht bringen beide Anpassungen eine Vereinfachung der Handhabung, was der Schweizer Bauernverband und die Organisation der Arbeitswelt (Oda Agri AliForm) begrüssen. Artikel 9, Absatz 1 Buchstabe c besagt, dass in den Rahmenlehrplänen die Angebotsformen mit den Lernstunden und deren Aufteilung festzulegen sind. Da die Rahmenlehrpläne gemäss Buchstabe b kompetenzorientiert formuliert werden, ist eine weitere Unterteilung in die Angebotsformen aus unserer Sicht nicht zielführend.

Lire la suite
Prises de position Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!»

01.03.17 | Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 9. Februar 2014 für eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung entschieden. Der SBV unterstützt deshalb, dass die Zuwanderung mit geeigneten Mass-nahmen gesteuert und begrenzt werden soll. Kurzaufenthalter mit bis zu 12 Monaten Aufenthaltsdauer, die auch nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen, dürfen aber nicht unter die Beschränkungen fallen. Der SBV ist sich auch der Notwendigkeit bewusst, das Inländerpotenzial so gut wie möglich zu nutzen.

Lire la suite