Hauptinhalt
Bundesrat will keine Deklaration tierquälerisch erzeugter Importprodukte
Medienmitteilung des Schweizer Tierschutz STS, Schweizer Bauernverband und Fédération romande des consommateurs vom 11. September 2020
Mehr Freihandel ist nur mit einer massiven Verschärfung der Deklaration bei importierten Nahrungsmitteln und strengen Tierwohl-Minimalstandards zu haben. Der Bundesrat ist dazu nicht bereit und will somit das nach Schweizer Tierschutzrecht produzierte Fleisch nicht vor Billigimporten schützen. Die Vorschläge des Bundesrates sind gerade vor dem Hintergrund von weiteren Grenzöffnungen und Freihandelsabkommen völlig ungenügend. Die der Mercosur-Koalition angehörenden Organisationen aus Bauern, Konsumentenschaft und Tierschutz (SBV, FRC, STS) wollen die obligatorische Deklaration für Importprodukte konsequent stärken und verlangen mehr Transparenz über in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden.
Die Ergebnisse des seit einem Jahr fälligen und nun veröffentlichten Berichts zur obligatorischen Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln sind enttäuschend. Erwartet wurde eine konsequente Verschärfung der Deklarationspflicht, insbesondere bei Fleisch im Hinblick auf das pendente Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten, von wo die Schweiz jährlich über 20'000 Tonnen Fleisch, mehrheitlich aus industrieller Massentierhaltung, importiert. Erwartet wurde aber auch eine konkrete Antwort auf die Massentierhaltungsinitiative, um deren Forderungen gegen Produkte aus industrieller Tierhaltung im Ausland Rechnung zu tragen und um den steigenden Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten ans Tierwohl gerecht zu werden.
Solange keine überzeugende staatliche Deklarationspflicht auf dem Tisch liegt, stehen weitere Grenzöffnungsschritte nicht zur Diskussion. Konsumentinnen und Konsumenten sollten keine Importe vorfinden, die aus tierquälerischen Massentierhaltungen stammen und deren Produktionsmethoden weit unter den Schweizer Tierschutzstandards liegen. Der im Bericht vorgestellte Kriterienkatalog zum Begriff «tierquälerisch» ist schwach. Der Bundesrat muss nun eine Deklarationspflicht vorbereiten, wie Herstellungsmethoden zu deklarieren sind, die gemäss Schweizer Gesetzgebung verboten sind: Zum Beispiel «Aus in der Schweiz nicht zugelassener Massentierhaltung» oder «Mit in der Schweiz nicht zugelassenen schmerzhaften Eingriffen am Tier produziert» oder «Mit in der Schweiz verbotenen Tötungsmethoden erzeugt» oder «Mit in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln produziert».
Für besonders heikle Anliegen im Bereich Tierschutz soll der Bundesrat in Minimalstandards zusammengefasste gesetzliche Anforderungen vorschreiben, die von der Schweizer Bevölkerung bedingungslos vorausgesetzt werden. Zur Vermeidung von tierschutzwidrigen Importen in die Schweiz braucht es ausserdem ein glaubwürdiges Kontrollsystem mit behördlichen Kontrollen. Denn das jetzige System funktioniert laut einer Untersuchung der FRC nur mangelhaft. Auch dazu fehlen klare Angaben im Bericht.
Rückfragen
Beat Röösli
Schweizer Bauernverband
Leiter Internationales
Telefon 079 768 05 45
E-Mail beat.roeoesli@sbv-usp.ch