Hauptinhalt

Der schönste Blühstreifen des Landes wird belohnt!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 12. März 2018

Wer hat den schönsten Blühstreifen der Schweiz? Um für diese Art von attraktiver wie nützlicher Biodversitäts-förderfläche zu werben, findet dieses Jahr ein Wettbewerb statt. Dieser ist organisiert durch den Schweizer Bauernverband in Zusammenarbeit mit Agroscope, der HAFL und dem FiBL. Tolle Preise warten auf die mitwirkenden Bauernfamilien.

Nebst ihrem schönen Aussehen, sind Blühstreifen auch Lebensraum und Futterquelle für zahlreiche Insekten und Nützlinge. Sie fördern Ökosystemdienstleistungen wie Bestäubung oder Schädlingskontrolle. Seit 2015 werden diese als Biodiversitätsförderflächen vom Bund anerkannt und durch Direktzahlungen abgegolten. Das Interesse für die Blühstreifen ist noch gering, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen. Dies, obwohl deren Nutzen durch mehrere Studien von Agroscope, HAFL und FiBL belegt ist: Blühstreifen eignen sich gut, um Schädlinge zu regu-lieren und den Bedarf an Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Grundsätzlich gibt es zwei Typen von Blühstreifen: Solche zur Förderung von Nützlingen, welche vor allem im Ackerbau auf natürliche Art helfen, Schädlinge in Schach zu halten. Eine spezielle Art hier ist der der Blühstreifen  zur Förderung von Nützlingen im Kohlanbau, der besonders interessant ist für den Anbau nach Bio- oder IP Suisse Richtlinien. Der zweite Typ sind Blühstreifen für Bestäuber, welche während der Trachtlücke im Sommer Nahrung für Bienen bieten (zwei verschiedene Mi-schungen erhältlich).

Mit einem Wettbewerb wollen der Schweizer Bauernverband, Agroscope, HAFL und FiBL den Bekanntheitsgrad von Blühstreifen steigern und deren Nutzen für die Landwirtschaft aufzeigen. Um die Bauernfamilien zu motivieren, sind verschiedene Preise ausgeschrieben. Der Sieger erhält einen Gutschein für ein Wochenende im Wert von 1000 Franken. Die Ansaat der Blühstreifen erfolgt ab Mitte April. Früher ist nicht zu empfehlen,  da die in der Mischung enthaltene Sorten teilweise frostempfindlich sind und viel Licht benötigen. Damit diese Lebensräume ihre Funktion erfüllen können, darf die Distanz zwischen den blühenden Flächen nicht grösser  als 300 Meter sein. Bienen, vor allem Wildbienen, fliegen keine langen Strecken. Es ist deshalb wichtig, dass die Distanzen zwischen Nahrung und Nistflächen kurz sind.

Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Landwirtschaftsbetrieb nach ÖLN- oder Biorichtlinien produzieren und die Fläche des Blühstreifens muss mindestens 2 Aren betragen. Die 100 ersten Angemeldeten sind beim Wettbewerb dabei. Die Anmeldeplattform ist bereits offen und auf der Internetseite des Schweizer Bauernverbands oder auf der Plattform Blühende Lebensräume (www.pbl-phf.ch) zu finden. Anmeldeschluss ist der 15. Juni 2018. Für eine  optimale Auswertung der Blühstreifen ist es ratsam, den Blühstreifen spätestens drei Wochen nach der Ansaat anzumelden. Die Blühstreifen werden von Experten nach Vorkommen und Häufigkeit der angesäten Pflanzenarten, Ausgewogenheit des Pflanzenbestandes, Strukturvielfalt, Vorkommen von invasiven Neophyten und übermässiger Verunkrautung beurteilt. Mitmachen lohnt sich, in jedem Fall erwartet die mitwirkenden Bauernfamilien und ihre Nachbarn eine Augenweide.

Weitere Bilder

Vom Nutzen der Wildblumen - De l’utilité des fleurs sauvages

Rückfragen

Diane Gossin

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon 056 462 50 11 / 076 499 35 99
E-Mail diane.gossin@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

14.09.17 | Eine Senkung des maximalen Wasserzinssatzes auf 80 Fr./kWbr bringt Berggemeinden in finanzielle Probleme und das für die Zeit nach 2022 geplante flexible Modell für die Festlegung des Wasserzinses wird dieselben weiterhin vor Probleme stellen, weil sie keine Planungssicherheit mehr haben. Diese Unsicherheit wird sich auf sehr viele Bereiche auswirken, darunter auch die (Berg-) Landwirtschaft. Der SBV lehnt daher die vorgeschlagene Vorlage momentan ab. In Anbetracht der Änderungen, die im neuen Energiegesetz zur Unterstützung der Wasserkraft vorgesehen sind, sowie auch den weiteren Instrumenten, die für die langfristige Sicherung der Grosswasserkraft in Diskussion sind, ist es aus unserer Sicht vorzuziehen, vorgängig die anderen Instrumente auf ihre Effektivität zu prüfen und in letzter Priorität in Einzelfällen auf eine Flexibilisierung des Wasserzinses zurück zu kommen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision des Raumplanungsgesetzes

22.08.17 | Von der Tätigkeit der 52 000 Familienbetriebe hängt die Vitalität und auch die Schönheit vieler Gemeinden und Täler ab, vorausgesetzt sie erhalten die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten. Dem Bauen ausserhalb der Bauzone kommt deshalb eine wichtige Bedeutung zu. Landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone sind, wie es der Name sagt, grundsätzlich zonenkonform. Dies ist einerseits ein Privileg, dessen sich die Landwirtschaft bewusst ist. Andererseits ist diese Verortung „ausserhalb Bauzone“ auch eine Vorgabe, deren sich die Raumplanung bewusst sein muss. In diesem Sinne fordern wir Sie auf, im ländlichen Raum Spielraum beim Bauen ausserhalb der Bauzone zu lassen. Für die Landwirtschaft ist der Spielraum in Ihrer Vorlage zu eng. Zwar sind der Versuch der Neuordnung und die teilweisen Verbesserungen zu würdigen. Insgesamt sind die Normen jedoch zu dicht, dirigistisch und nicht stringent. Einige Instrumente entbehren jeglichen Praxisbezug und sind weder umsetzbar noch zumutbar. Aus diesen Gründen lehnt der SBV die Vorlage in dieser Form ab. Grundlegende Änderungen sind nötig, damit der SBV die Revision weiterhin unterstützt. Ansonsten empfehlen der SBV, die Übung abzubrechen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Konzept für den Gütertransport auf der Schiene

07.07.17 | Aus Sicht der Landwirtschaft ist es wichtig, dass der Transport auf der Schiene unter anderem dank eines Verladenetzes wirtschaftlich möglich bleibt. Ausserdem fordert der SBV, dass transportierende Branchen (Getreide, Zucker, Holz) in Entscheidungsprozesse bezüglich des Verladenetzes frühzeitig miteinbezogen werden, so dass daraus entstehende Konsequenzen für die transportierenden Branchen, gleichzeitig aber auch für die Gesamtwirtschaft abgeschätzt werden können.

Mehr lesen
Stellungnahmen Weisungen Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln

06.07.17 | Es ist nötig, dass unter dem Aktionsplan Pflanzenschutz die Gelegenheit für ein umfassendes Vorgehen genutzt wird. Dazu gehört in einem allerersten Schritt die vertiefte wissenschaftliche Abklärung der unerwünschten Eintragspfade von PSM (Abdrift, Abschwemmung, Runoff, Punkteinträge und Drainagenwasser). Erst wenn wissenschaftlich geklärt ist, wo und welche Wege die einzelnen Wirkstoffe nehmen, können gezielte Massnahmen an der Quelle ergriffen werden, was schlussendlich zum Erfolg führen wird. Grundsätzlich begrüsst der SBVr die neuen Weisungen, sie sind kurz und übersichtlich verfasst. Wir erwarten aber dass nach Vorliegen der Erkenntnis zu den effektiven Eintragspfaden das Papier angepasst und im Idealfall zugunsten einer umfassenden Lösung zurückgezogen wird. Weil die Abschwemmung von PSM eng im Zusammenhang mit Erosion steht, ist zu prüfen, ob anstelle von zwei ein gemeinsames Papier erstellt werden kann.

Mehr lesen
Stellungnahmen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Energieverordnung EnV

30.06.17 | In der Landwirtschaft ist Holz eine wichtige erneuerbare Energiequelle für die Wärmegewinnung. Da viele Landwirte auch ein Stück Wald besitzen und bewirtschaften, sind kleine Holzfeuerungen in der Landwirtschaft sehr verbreitet. Aufgrund der Abgelegenheit ist die Bildung von Wärmeverbunden wenig sinnvoll. Kleine Holzfeuerungen sind deshalb eine angepasste Nutzungsform der einheimischen erneuerbaren CO2-neutralen Energie Holz, die es unter anderem vor dem Hintergrund der Zielsetzung im Klimabereich weiterhin zu nutzen gilt. Mit den Verschärfungen der Vorschriften in der neuen Luftreinhalteverordnung kommen zusätzliche Kosten auf die Betreiberinnen und Betreiber von Holzfeuerungen zu, die so hoch sind, dass sie Holzfeuerungen weniger wirtschaftlich machen. Da Holzfeuerungen bereits jetzt aus wirtschaftlicher Sicht hinter anderen Heizsystemen anstehen, kann dies in gewissen Fällen sogar dazu führen, dass Betreiber von Holz – auf Ölbetriebene Heizungen umstellen. Aus unserer Sicht ist dies in jedem Fall zu verhindern. In gewissen Kantonen haben sogar Waldbesitzer auf die Erneuerung ihrer Holzheizung bereits verzichtet und sind entweder auf einen fossilen Brennstoff umgestiegen, oder setzen auf eine Wärmepumpe. Entsprechend sind die Verkäufe von Holzfeuerungen eingebrochen. Eine solche Entwicklung ist äusserst problematisch und sicherlich nicht zukunftsfähig, wenn sogar CO2 neutrale Heizsysteme durch fossile Systeme ersetzt werden. Wir lehnen die Änderungen im der Luftreinhalteverordnung im Bereich der Holzfeuerungen aus obenstehender Begründung ab. Falls die Massnahmen, mit denen die Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden kann (z.B. Elektrofilter als Staubabscheider), vollumfänglich über die Mittel eines Bundesprogrammes finanziert werden können, werden wir unsere Position nochmals überdenken.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung Zusatzmodul 8 Suisse-Bilanz

22.05.17 | Vergärungsprodukte aus Biogasanlagen haben sich in den vergangenen Jahren für die Schweizer Landwirtschaft zu einer wichtigen Nährstoffquelle entwickelt – mit steigender Bedeutung. Dank modernster Ausbringtechnik können diese Produkte heute verlustarm sowie Klima- und Bodenschonend in einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt werden. Die Landwirtschaft ist bestrebt, die Effizienzsteigerung bei der Stickstoffdüngung weiter voranzutreiben. Dazu braucht sie aber Rahmenbedingungen, welche fachlich und agronomisch nachvollziehbar sind. Die oben gemachten Ausführungen zeigen hingegen eindeutig auf, dass für Einführung eines strengeren N- Ausnützungsgrades die wissenschaftliche Begründung fehlt und die herrschenden Praxisbedingungen sowie nicht beeinflussbare Umweltfaktoren ignoriert werden. Bereits heute ist der Stickstoff-Einsatz auf Grund sehr tief angesetzter Pflanzenbedarfs- und Ertragsnormen (GRUD) stark limitiert.

Mehr lesen
Stellungnahmen Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050

10.05.17 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Aus Sicht des SBV ist zentral, dass die Gesetzesänderungen der Energiestrategie 2050 über die Verordnungen so umgesetzt werden, dass es sich auch für kleinere und mittlere Produzenten lohnt, Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien bereit zu stellen. Aufgrund der Einführung von intelligenten Mess – und Regelsystemen dürfen keine zusätzlichen Kosten für die kleinen und mittleren Produzenten anfallen. Ausserdem muss beim Bau von Anlagen erneuerbarer Energien dem Kulturland-schutz Priorität beigemessen werden, mitunter auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Kompensationsmassnahmen. Als hohe Priorität fordern wir dringlich, die mit der Aufnahme von Ökonomiegebäuden ins Gebäudeprogramm zu prüfen.

Mehr lesen