Kreislaufwirtschaft gehört für Landwirtinnen und Landwirte zum Alltag. So ist es selbstverständlich, dass die verbleibenden Nährstoffe aus der tierischen Produktion (Mist und Gülle), aber auch Nebenprodukte aus der pflanzlichen Produktion (Grünabfälle oder Rückstände aus der Lebensmittelindustrie) weiterverwertet werden. Landwirtschaftliche Biogasanlagen können dabei eine wichtige Rolle einnehmen, indem sie die Nährstoffe veredeln. Es entsteht ein hochwertiger Dünger und gleichzeitig wird Energie (Strom & Wärme, Brenn- oder Treibstoff) produziert. Darüber hinaus wird das Treibhausgas Methan, das bei der Lagerung von Gülle und Mist in offenen Systemen anfällt, gezielt genutzt. Biogasanlagen sind somit eine der wichtigsten Massnahmen zur Reduktion von Methanemissionen in der Schweizer Landwirtschaft.
Aktuell (2022) werden in der Schweiz 126 landwirtschaftliche Biogasanlagen betrieben, welche rund 4,6 % der in der Schweiz anfallenden Hofdüngermengen stofflich-energetisch verwerten. Das ist rund eine Million Tonnen Hofdünger pro Jahr! Ein weiterer grosser Vorteil besteht darin, dass die Stromproduktion aus Biogasanlagen im Gegensatz zu z.B. Solaranlagen keiner saisonalen Schwankung unterliegt. Die Stromproduktion erfolgt bedarfsgerecht, wetterunabhängig und 365 Tage am Jahr.
Warum gibt es nicht bereits mehr landwirtschaftliche Biogasanlagen?
Die Zonenkonformität von Biogasanlagen wird im geltenden Raumplanungsgesetz (Artikel 16a Absatz 1 bis RPG) schwammig formuliert und die Hürden im Bewilligungsverfahren sind hoch. So können viele Projekte nicht oder erst nach kostspieligen Bewilligungsverfahren realisiert werden. Das Schweizer Parlament hat die Zonenkonformität landwirtschaftlicher Biogasanlagen nun aber mit der Revision des Raumplanungsgesetzes gestärkt und konkretisiert. Wichtig ist, dass die Anpassungen auch auf Verordnungsstufe im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt werden. Dies würde Kantonen und Gerichten mehr Klarheit geben, die Bewilligungsverfahren würden beschleunigt und vereinfacht und die Planungssicherheit der Landwirtschaft erhöht werden.
Wie werden Biogasanlagen gefördert?
Seit dem 1. Januar 2023 werden Biomasseanlagen zum einen über Einmalvergütungen gefördert, zum anderen über Betriebskostenbeiträge, welche laufend ausbezahlt werden:
- Investitionsbeitrag: Projektanten können nach dem Erhalt der Baubewilligung beim BFE ein Gesuch für einen Investitionskostenbeitrag einreichen. Dieser kann bis zu 50% der Investitionskosten abdecken.
- Produktionsabhängiger Betriebskostenbeitrag: Bei Pronovo kann für landwirtschaftliche Biogasanlagen um einen produktionsabhängigen Betriebskostenbeitrag angefragt werden. Der Betreiber verkauft dabei seinen Strom weiterhin auf den freien Markt, bekommt aber zusätzlich einen Beitrag pro produzierte kWh.
Zudem ist im neuen Energiegesetz (voraussichtliches Inkrafttreten 1.1.2025) mit der sogenannten «gleitenden Marktprämie» ein zukunftsträchtiges Förderinstrument vorgesehen, das die Gestehungskosten einer Biomasseanlage über die gesamte Amortisationsdauer decken soll.
In Anbetracht der Einführung von Digiflux und der Umsetzung des Absenkpfades Nährstoffe wird der Einsatz von landwirtschaftlichen Biogasanlagen zum Veredeln von Hofdünger sehr begrüsst. Der Schweizer Bauernverband setzt sich dafür ein, dass landwirtschaftliche Biogasanlagen in möglichst einfachen Bewilligungsverfahren realisiert werden können und angemessene Fördermittel bereitgestellt werden.