Hauptinhalt

Dürre setzt der Landwirtschaft zu: Sofortmassnahmen gefordert

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 7. August 2018

Mit jedem Tag ohne längeren, gesamtschweizerischen Regen spitzen sich die Probleme mit der extremen Trockenheit in der Schweizer Landwirtschaft zu. Der Schweizer Bauernverband verabschiedete deshalb heute ein erstes Massnahmenpaket. Im Zentrum stehen die Sicherstellung der Futterversorgung sowie die Solidarität innerhalb der Branche und der Wertschöpfungskette.

Ganz Europa und auch die Schweizer Landwirtschaft leiden unter starker Trockenheit. Seit Monaten gibt es den begehrten Regen nur in Form von lokalen Gewittern. Weil diese regional sehr unterschiedlich ausfielen, präsentiert sich auch die Lage nicht überall gleich. An einigen Orten ist zudem die Bewässerung eingeschränkt oder nicht mehr möglich. Mit jedem zusätzlichen Tag ohne ausreichend Wasser, verschärft sich die Situation für die Bauernbetriebe. Kritisch sind insbesondere die aktuelle Futterversorgung im Talgebiet und im Sömmerungsgebiet, das Sicherstellen von genügend Futtervorräten für den Winter, die ausgebrochene Panik auf den Schlachtviehmärkten und die noch ausstehenden, wirtschaftlich bedeutenden Ernten von Acker- und Spezialkulturen. Aus Sicht des Schweizer Bauernverbands (SBV) braucht es deshalb rasch erste Massnahmen, um die negativen Effekte der Dürre zu dämpfen. Gewisse Kantone und der Bund haben bereits reagiert und erste Massnahmen beschlossen, respektive vorgeschlagen. Der SBV ist froh, dass der Ernst der Lage erkannt ist. Für ihn stehen drei Stossrichtungen im Zentrum:

1. Brancheninterne Massnahmen:

  • Um die Verfügbarkeit von Raufutter zu verbessern, sollen Landwirte mit genügend Futter ihr Angebot auf dem Markt und den von kantonalen Bauernverbänden eingerichteten Futterbörsen platzieren.
  • Landwirte, welche zusätzliche Tiere für die Herbst- und Winterführung aufnehmen können, sollen dies frühzeitig bekannt machen. Dies kann allenfalls ebenfalls kantonal koordiniert werden.
  • Privatrechtliche Versicherungsangebote zur Absicherung von Ausfällen aufgrund extremer Witterung mit einer Gesamtlösung im Rahmen der Agrarpolitik 22+ ausbauen.

 

2. Solidarität der Partner in der Wertschöpfungskette:

  • Die Partner in der Wertschöpfungskette müssen sich solidarisch zeigen und dürfen die Notlage nicht ausnützen! Insbesondere die Schlachtbetriebe sind angehalten, die Situation nicht schamlos auszunutzen und die Preise für Schlachtkühe derart massiv zu senken, wie dies diese Woche geschah. Die Landwirte sind angehalten, auf Panikverkäufe zu verzichten. Die Preise für Schlachtkühe werden wieder steigen!
  • Der SBV verlangt, dass die vor kurzem bewilligten Importmengen für Kuhfleisch in der aktuellen Marktsituation nicht eingeführt werden.
  • Da die Kosten für das Futter steigen und die Milchmenge sinkt, fordert der SBV die Detailhändler auf, für die Industriemilch befristet bis am 30. April 2019 fünf Rappen Solidaritätsbeitrag zu bezahlen, der vollumfänglich den Milchproduzenten zugute kommt. Zudem sind sämtliche noch bestehende Abzüge unverzüglich einzustellen.

 

Technische Bestimmungen rund um die Direktzahlungen:

  • Die tiefen Futtererträge müssen in der betrieblichen Nährstoffbilanz (Suissebilanz) berücksichtigt werden, so dass die betroffenen Bauern ausreichend Futter zukaufen können.
  • Beim freiwilligen Programm des regelmässigen Auslaufes im Freien (RAUS) ist zu berücksichtigen, dass die Tiere auf den Weiden nichts mehr zu Fressen haben.
  • Die Sömmerungsbetriebe dürfen keine Benachteiligung erfahren, wenn der Mindesttierbesatz aufgrund des Futtermangels nicht erreicht wird. Alpen mit gutem Futterwuchs sollten die Alpzeit verlängern können.

 

Das Massnahmenset soll den betroffenen Bauernfamilien helfen, die Folgen der Trockenheit zu bewältigen. Es verursacht keine Mehrkosten für den Bund. Der SBV wird aufgrund der weiteren Wetterentwicklung und den Schäden infolge der Trockenheit laufend weitere Standortbestimmungen vornehmen und je nach dem weitere Massnahmen und Forderungen in Betracht ziehen.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Vernehmlassung zur vorgezogenen Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht

09.07.21 | Der SBV hat keine Bemerkugen zu den Anpassungen betreffend AMBV, VAM und AMVZ. Was die TAMV angeht, verlangt der SBV, dass der Bund als flankierende Massnahme Therapiealternativen ermöglicht und Tierarzneimittel, welche in der Schweiz nicht zugelassen sind, durch die Anerkennung von ausländischen Zulassungen für die Schweiz zulässt. In den Erläuterungen zu der vorliegenden Revision wird erwähnt, dass die Revision keine Auswirkungen auf den Tierschutz hat. Ohne flankierende Massanahmen ist bei Verboten von bestimmten Wirkstoffen ein Therapienotstand zu befürchten. Daher hat die Revision durchaus eine Relevanz im Bereich Tierschutz. Ohne wirksame Alternativtherapie kann es zu vermehrten Notschlachtungen kommen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung Änderung Agrareinfuhrverordnung; Verlängerung Mindestgrenzschutz Zucker

23.06.21 | Wir bedauern, dass die Eidgenössischen Räte die Debatte zur parlamentarische Initiative 15.479 Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft nicht wie vorgesehen in der Sommersession abschliessen konnten. Der Umstand hat weitere grosse Unsicherheiten für die Schweizer Zuckerrübenproduzenten bei der Anbauplanung und den Vertragsabschlüsse 2022 zur Folge.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
Agristat Aktuell 05-21: Die mittlere ortsanwesende Bevölkerung: eine Statistik von Agristat

10.06.21 | Die mittlere ortsanwesende Bevölkerung ist eine Statistik von Agristat, welche die Anzahl Personen beinhaltet, die sich in einem Kalenderjahr in der Schweiz mit Nahrungsmitteln verpflegen. Sie berücksichtigt Grenzgänger, Touristen sowie Kurzaufenthalter des Asylbereichs und erlaubt somit eine genaue Berechnung des Nahrungsmittelverbrauchs pro Kopf. Auch wenn sich die mittlere ortsanwesende Bevölkerung nicht stark von der ständigen Wohnbevölkerung unterscheidet, kann sie dennoch einen entscheidenden Einfluss auf den Pro-Kopf-Verbrauch ausüben. Dies verdeutlicht die Berechnung des Geflügelfleischverbrauchs pro Kopf, der – berechnet anhand der mittleren ortsanwesenden Bevölkerung – keine steigende, sondern eine stagnierende Tendenz aufweist.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision Wasserbaugesetz

02.06.21 | Ein vollständiger Schutz vor Unwetter und Hochwasserereignissen ist aufgrund der zunehmenden Vorkommnisse kaum mehr umsetzbar und führt zu falsch gewähnten Sicherheiten. Das Umdenken hin zu einem risikobasierten Hochwasserschutz, also der Überlagerung von Gefahr und Nutzung, ist grundsätzlich unterstützenswert. Hingegen bedauern wir, dass bei der Erarbeitung der Vorlage zwar diverse Bundesstellen miteinbezogen wurden, jedoch nicht das Bundesamt für Landwirtschaft. Das Schadenspotential in der Landwirtschaft, insbesondere auf wertvollen Fruchtfolgeflächen, lässt sich durchaus mit jenem im Siedlungsgebiet vergleichen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Révision de l'ordonnance réglant l'admission des chauffeurs (OACP)

31.05.21 | Comme dans le droit actuel, le certificat de capacité ne doit pas être exigé pour les conducteurs de véhicules dont la vitesse maximale autorisée n’excède pas 45 km/h. Par conséquent, l’agriculture est peu concernée par la présente consultation. Par rapport aux modifications qui nous concernent, nous soutenons l’exception prévue (art. 3, let. i) et reprise du droit européen pour les exploitations des secteurs de l’agriculture, des cultures spéciales, de la sylviculture, de l’horticulture et de la pêche. Nous demandons à ce que cette exception s’applique à tous les transports de produits agricoles.

Mehr lesen
Stellungnahmen Consultation relative à la loi fédérale sur les projets pilotes de tarification de la mobilité (mobility pricing)

12.05.21 | Nous reconnaissons le besoin urgent de traiter des problèmes de surcharge du trafic, que soit pour les transport privés ou les transports publics. Cependant, il serait plus judicieux d’instaurer un système de tarification à l’échelle suisse, plutôt que d’ouvrir la porte à de multiples projets cantonaux ou communaux sans aucune coordination commune. De plus, nous tenons à rappeler que les recettes du Fonds pour les routes nationales et le trafic d’agglomération (FORTA) ne cessent de diminuer alors que les besoins en infrastructures de transport augmentent. Il est donc essentiel de s’assurer du financement durable de ce fonds. Pour terminer, bien que selon votre projet l’assujettissement à la redevance ne concernerait que les véhicules de moins de 3.5 tonnes, nous demandons qu’une exception soit mise en place pour ce qui concerne les véhicules agricoles contraints de passer par un périmètre de projet-pilote.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
Agristat Aktuell 04-21: Futtermittelbilanz 2019

10.05.21 | Im Jahr 2019 haben die verfügbaren Futtermittel gegenüber dem Vorjahr mit 7 784 000 Tonnen Trocken-substanz um 1,7 % abgenommen. Die marktfähigen Futtermittel sind hauptsächlich Kraftfutter, davon standen im Berichtsjahr 1 858 000 Tonnen zur Verfügung. Die nicht marktfähigen Produkte sind Grund-futter, die fast ausschliesslich von den Raufutterverzehrern gefressen werden. 2019 stammten 5 927 000 Tonnen Futtermittel, d.h. 76,1 % des gesamten Verbrauches, aus dieser Kategorie. Der Anteil der In-landproduktion am gesamten verfügbaren Futter hat 2019 mit 84,3 % leicht zugenommen. Die Versor-gung mit den Nebenprodukten aus dem Ackerbau war höher als im Vorjahr. Dazu sind auch die Raufut-ter- und die Silomaisernte erfreulich ausgefallen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Jagdverordnung

04.05.21 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) erachtet die rasche Anpassung der JSV als dringend und zwingend. Innerhalb des Rahmens des geltenden Jagdgesetzes muss der Handlungsspielraum auf Verordnungsstufe jetzt voll ausgenutzt werden, um den Umgang mit Grossraubtieren neu zu regeln. Der vorliegende Entwurf geht in die richtige Richtung ist aber ungenügend. Der Bestand an Wölfen hat innerhalb des vergangenen Jahres gemäss Angaben des BAFU um 30 Tiere von 80 auf 110 Tiere zugenommen. Das entspricht einer Zunahme um 37%. Damit erhöht sich der Druck auf die Nutztiere und die Halter der Tiere gewaltig. Die extrem schnelle Entwicklung der Wolfsbestände und insbesondere die bereits bestätigte Bildung neuer Rudel, hält in keiner Weise Schritt mit den nötigen und gemäss JSV zulässigen Massnahmen. Das zeigt auch die Tatsache, dass die vorliegende Revision der JSV bereits die 9. Revision im Zusammenhang mit dem Auftreten der Grossraubtiere innert 25 Jahren ist.

Mehr lesen