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Freihandel mit Mercosur ja, aber nicht um jeden Preis
Die Schweiz verhandelt aktuell ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Die an der heutigen Medienkonferenz vorgestellte Mercosur-Koalition sagt «Ja, aber» dazu. Sie fordert, dass verbindliche Nachhaltigkeitskriterien im Freihandelsabkommen aufgenommen, die sensiblen Landwirtschaftsprodukte nicht gefährdet und der Konsumentenschutz nicht geschwächt werden.
Seit Juni 2017 verhandelt die Schweiz im Rahmen der EFTA über ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay). Die Schweizer Exportwirtschaft erhofft sich dadurch einen besseren Zugang zu den Märkten in Südamerika. Das Abkommen hat jedoch auch Auswirkungen einerseits auf Bauernfamilien und Umwelt in den Mercosur-Staaten andererseits auf die Schweizer Landwirtschaft, die Arbeitsplätze im Ernährungssektor sowie auf die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Die neu gegründete Mercosur-Koalition will diese Auswirkungen in Politik und Öffentlichkeit thematisieren und vernünftige Lösungen finden.
Die Koalition stellt sich nicht per se gegen ein Freihandelsabkommen, fordert jedoch, dass darin konkrete und verbindliche Nachhaltigkeitskriterien verankert werden. Die mitwirkenden Entwicklungs-, Konsumenten- und Tierschutzorganisationen sowie Bauernverbände erläuterten an der Medienkonferenz ihre Bedenken und die Ansprüche an ein nachhaltiges Abkommen. Organisationen aus den Mercosur-Staaten teilen diese Forderungen. Natalia Carrau von der Organisation „Friends of the Earth“ aus Uruguay betonte: «Bereits heute setzt die industrielle Landwirtschaft, welche in den Händen von Konzernen liegt, bäuerliche Familienbetriebe in Südamerika unter Druck. Durch die Freihandelsabkommen mit Europa und die damit steigenden Exporte von Agrarrohstoffen nimmt dieser Druck weiter zu.»
Um bereits vor Abschluss des Abkommens die Risiken zu identifizieren, verlangt die Mercosur-Koalition vom Bundesrat eine unabhängige ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse. Deren Resultate sind transparent und neutral zu kommunizieren und als Verhandlungsgrundlage zu nutzen. Als Teil des Abkommens fordert die Koalition ein Nachhaltigkeitskapitel mit ambitionierten und messbaren Zielen sowie verbindlichen Sanktionsmechanismen. Die Umsetzung der Agenda 2030 bzw. der UNO-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), die Respektierung relevanter Völkerrechtsverträge sowie des Schweizer Verfassungsartikels zur Ernährungssicherheit und nachhaltigem Handel (Art. 104a BV, Bst. d) müssen Teil dieses Nachhaltigkeitskapitels sein, genauso wie Tierschutzaspekte und die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens.
Bei der Einfuhr von Landwirtschaftsprodukten sind in den sensiblen Bereichen die Zugeständnisse zwingend auf die bestehenden WTO-Kontingente zu beschränken. Zudem muss aus den Mercosur-Staaten importiertes Fleisch ohne Leistungs- und Wachstumsförderer und unter Einhaltung hoher Tierschutz- und Lebensmittelsicherheitsstandards produziert worden sein. Auch soll weiterhin nur GVO-freies Soja in die Schweiz gelangen. Damit der Konsumentenschutz nicht untergraben wird, sind die Kontrollen und die Kennzeichnung importierter Lebensmittel zu verbessern und die Lücken zu beheben.
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