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Gute und schlechte Nachrichten vom Bundesrat

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 16. April 2020

Neu können Selbstständigerwerbende auch ohne komplette Betriebsschliessung im Rahmen einer Härtefallregelung eine Entschädigung für ihren Umsatzausfall beantragen und ab dem 27. April ist der Verkauf von Pflanzen wieder möglich. Nicht nachvollziehbar ist, dass die Wochenmärkte bis zum 11. Mai warten müssen.

Der Bundesrat hat heute über das weitere Vorgehen und die Lockerungen im Rahmen der Corona-Ausnahmesituation entschieden. Für die Landwirtschaft gibt es aus Sicht des Schweizer Bauernverbands (SBV) gute und schlechte Nachrichten.

Erfreulich ist, dass ab sofort auch Selbstständigerwerbende Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind. Damit können Bauernbetriebe, die zwar selber nicht schliessen mussten, aber z.B. aufgrund der Schliessung aller Gastro-Betriebe grosse Umsatzeinbussen in Kauf nehmen müssen, ihren Erwerbsausfall ebenfalls anmelden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10’000 Franken, aber 90’000 Franken nicht übersteigt.

Der SBV begrüsst weiter, dass wie von ihm gefordert, Gartenfachmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und Blumenfelder in der ersten Lockerungsstufe ab 27. April wieder öffnen dürfen. Damit ist auch die Versorgung der privaten Gärten mit Setzlingen und Saatgut gewährleistet.

Die schlechte und für den SBV absolut unverständliche Nachricht ist, dass die Wochenmärkte erst ab 11. Mai wieder möglich sein sollen. Diese verkaufen erstens Lebensmittel, zweitens finden sie draussen statt und drittens lassen sich dort die Abstand- und Hygienemassnahmen problemlos einhalten. In Österreich waren Wochenmärkte trotz Ausgehverbot immer erlaubt.

Rückfragen

Sandra Helfenstein

Schweizer Bauernverband
Leiterin Departement Kommunikation und Marketing
Geschäftsbereich Medien & Kampagnen
Mediensprecherin

Telefon 056 462 52 21
Mobile 079 826 89 75
E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

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