Hauptinhalt

Idealvorstellung versus Realität

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 06. Januar 2021

Die Bauernfamilien stehen zwischen der Dauerkritik in den Medien und ihrer Realität am Markt sowie an der Verkaufsfront. Zwei extreme Agrar-Initiativen vertiefen diesen Graben. Die Initiativen sind eine Mogelpackung. Die Trinkwasserinitiative hätte gemäss Studien einen negative Gesamteffekt auf die Umwelt.

Die Schweizer Landwirtschaft steht aktuell stark im öffentlichen Fokus und in der Kritik. Die Pflanzenschutzmittel, das Futter, die Hofdünger, die Tierhaltung als Ganzes – für alles gibt es scheinbar Lösungen. Wenn sich die Bauernfamilien nur bewegen würden!

Obwohl es das selten in die Medien und damit ins öffentliche Bewusstsein schafft, verändert und verbessert sich die einheimische Landwirtschaft stetig. Der Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist seit 2010 um 37 Prozent gesunken. Heute sind die Hälfte der eingesetzten Pflanzenschutzmittel natürlichen Ursprungs und im Biolandbau zugelassen. Aber ganz ohne Möglichkeit, die Kulturen im Bedarfsfall vor Pilzen oder Schädlingen zu schützen, kann die Landwirtschaft die vom Markt gewünschte Menge und Qualität nicht produzieren. Gegessen würde das trotzdem, zum Zug kämen dann einfach vermehrt importierte Lebensmittel. Bereits heute fällt 75 Prozent des konsumbedingten Fussabdruckes der Schweiz im Ausland an. Je mehr Importe, desto schlechter ist die Situation für die Umwelt als Ganzes. Die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe haben unterdessen gesamthaft 16 Prozent ihrer Flächen für die Förderung der biologischen Vielfalt und Insekten ausgeschieden. Bedingung, um überhaupt Direktzahlungen zu erhalten, wären pro Betrieb 7 Prozent.

Vier von fünf Franken nehmen die Bauernfamilien im Schnitt über den Verkauf ihrer Produkte ein. Sprich, die Nachfrage nach ihren Produkten und der Preis, den sie dafür erhalten, ist die Grundlage ihres wirtschaftlichen Erfolges und damit ihres Handelns. Aus diesem Grund ist das Einkaufsverhalten in den Läden und das Konsumverhalten generell entscheidend, in welche Richtung sich die Landwirtschaft weiterentwickelt. Die Nachfrage nach umwelt-, tierfreundlichen oder auch pflanzlichen statt tierischen Produkten, stellt schlussendlich die Bestellung an das Angebot dar. Die Bauernfamilien stehen nicht auf der Bremse! Sie sind gewillt noch mehr zu tun. Sie sind aber auf einen langfristig stabilen Nachfragesog angewiesen, um die nötigen Investitionen tätigen und kostendeckend produzieren zu können.

Die aktuelle Dauerkritik an ihrer Arbeit schlägt den Bauernfamilien auf das Gemüt. Die Schweizer Landwirtschaft hat nach wie vor internationalen Vorbildcharakter, das darf auch anerkannt werden. Am 13. Juni stehen zudem zwei extreme Volksabstimmungen an. Die Initiativen sind eine Mogelpackung. Die Trinkwasserinitiative hätte gemäss zwei Studien einen klar negativen Effekt auf die Umwelt. Die Pestizidfrei-Initiative würde die Lebensmittelpreise in die Höhe treiben und wäre ein Verstoss gegen die WTO-Verpflichtungen.  

Zu dieser Medienmitteilung gibt es einen ergänzenden Presserohstoff.​​​​​​​

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Francis Egger

Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

Telefon      056 462 50 12
Mobile       079 280 69 66
Email        francis.egger@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Fairer Handel: Wo ein Wille ist, geht es

03.01.18 | Der Schweizer Bauernverband stellte an der Neujahrsmedienkonferenz auf einem Milchbetrieb in Derendingen seinen Situationsbericht zum Thema „Fairer Handel – in der Schweiz und weltweit“ vor. Fazit: Eine nachhaltige Landwirtschaft ist zu Weltmarktpreisen nicht zu haben. Verschiedene Beispiele im Kleinen beweisen, dass faire Produzentenpreise und Handelsbeziehungen dem Erfolg am Markt nicht im Weg stehen. Es besteht Handlungsbedarf!

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)

30.10.17 | Aus Sicht der von uns vertretenen landwirtschaftlichen Grundeigentümer ist die vorliegende Teilrevision eine verpasste Chance, um neben formellen Anpassungen in erster Linie auch grundsätzliche Erneuerungen und Überlegungen zur Enteignung vorzuschlagen. Der Kulturlandschutz gebietet einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Infrastrukturanlagen werden auch künftig einen immensen Bedarf an Flächen benötigen. Zusammen mit der Bevölkerungszunahme nehmen die Mobilitätsbedürfnisse laufend zu. Der SBV will die für die öffentliche Grundversorgung nötigen Bauten nicht verhindern, verlangt aber, dass in der Interessenabwägung das Kulturland höher gewichtet und im Enteignungsfall besser entschädigt wird. Da die öffentliche Hand selber auch über wesentliche Flächen an Kulturland verfügt, haben enteignete Landwirte primär Anspruch auf Realersatz. Dazu sind Anstrengungen zu unternehmen.

Mehr lesen
Standpunkte Ein Sieg für die Land- und Ernährungswirtschaft

25.09.17 | Die Schlacht ist geschlagen, das Resultat ist mit 79 Prozent Zustimmung grossartig. Es war bei Weitem nicht so einfach zu erreichen, wie es im Nachhinein aussieht. Auch ohne offizielle Gegenkampagne sah sich die Vorlage heftigem Gegenwind ausgesetzt. Widersprüchliche Aussagen betreffend Freihandel und offene Märkte verunsicherten Teile der Bauernschaft und führten zu teilweise heftiger Kritik aus der Landwirtschaft. Diverse Medien – vor allem in der Deutschschweiz – schrieben gegen die Vorlage, einige verfielen gar in eine Art Kampagnenjournalismus. Es ist erfreulich, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht verunsichern liessen und die Kommentare abprallten.

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision des Bundesgesetzes über die Nationalstrassenabgabe

15.09.17 | Grundsätzlich ist der SBV mit der Vorlage einverstanden. Es ist wichtig, dass die Änderungen – wie im erläuternden Bericht dargelegt – finanziell selbsttragend sind und das Bundesbudget nicht zusätzlich belasten. Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass bei einer Einführung der E-Vignette dem Daten-schutz höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, sodass dieser gewährleistet ist. Allfällige Bedenken seitens der Vignettennutzer bezüglich des Datenschutzes müssen ernst genommen werden

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

14.09.17 | Eine Senkung des maximalen Wasserzinssatzes auf 80 Fr./kWbr bringt Berggemeinden in finanzielle Probleme und das für die Zeit nach 2022 geplante flexible Modell für die Festlegung des Wasserzinses wird dieselben weiterhin vor Probleme stellen, weil sie keine Planungssicherheit mehr haben. Diese Unsicherheit wird sich auf sehr viele Bereiche auswirken, darunter auch die (Berg-) Landwirtschaft. Der SBV lehnt daher die vorgeschlagene Vorlage momentan ab. In Anbetracht der Änderungen, die im neuen Energiegesetz zur Unterstützung der Wasserkraft vorgesehen sind, sowie auch den weiteren Instrumenten, die für die langfristige Sicherung der Grosswasserkraft in Diskussion sind, ist es aus unserer Sicht vorzuziehen, vorgängig die anderen Instrumente auf ihre Effektivität zu prüfen und in letzter Priorität in Einzelfällen auf eine Flexibilisierung des Wasserzinses zurück zu kommen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vorentwurf des Bundesbeschlusses über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren

13.09.17 | Der SBV begrüsst es, die Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen. Für den SBV ist wichtig, dass Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahrung und ihrer Wahlkreise subsidiär, optimal auf die spezifischen Verhältnisse vor Ort eingehen können, z.B. auf die Repräsentation bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder eine ausgeglichene territoriale Repräsentation. Deshalb gibt der SBV einer Verfassungsänderung gemäss Mehrheitsantrag den Vorzug. Aber auch eine Umsetzung des Minderheitsantrages würde zumindest die Kompetenzen klären und damit zu mehr Rechtssicherheit führen. Der SBV könnte deshalb auch diesem Antrag folgen, allerdings in zweiter Priorität falls der Mehrheitsantrag der Staatspolitischen Kommission keine Mehrheit findet.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision des Raumplanungsgesetzes

22.08.17 | Von der Tätigkeit der 52 000 Familienbetriebe hängt die Vitalität und auch die Schönheit vieler Gemeinden und Täler ab, vorausgesetzt sie erhalten die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten. Dem Bauen ausserhalb der Bauzone kommt deshalb eine wichtige Bedeutung zu. Landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone sind, wie es der Name sagt, grundsätzlich zonenkonform. Dies ist einerseits ein Privileg, dessen sich die Landwirtschaft bewusst ist. Andererseits ist diese Verortung „ausserhalb Bauzone“ auch eine Vorgabe, deren sich die Raumplanung bewusst sein muss. In diesem Sinne fordern wir Sie auf, im ländlichen Raum Spielraum beim Bauen ausserhalb der Bauzone zu lassen. Für die Landwirtschaft ist der Spielraum in Ihrer Vorlage zu eng. Zwar sind der Versuch der Neuordnung und die teilweisen Verbesserungen zu würdigen. Insgesamt sind die Normen jedoch zu dicht, dirigistisch und nicht stringent. Einige Instrumente entbehren jeglichen Praxisbezug und sind weder umsetzbar noch zumutbar. Aus diesen Gründen lehnt der SBV die Vorlage in dieser Form ab. Grundlegende Änderungen sind nötig, damit der SBV die Revision weiterhin unterstützt. Ansonsten empfehlen der SBV, die Übung abzubrechen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017

11.05.17 | Im Rahmen der administrativen Vereinfachung geht der Verzicht auf gedruckte Parzellenpläne, Stall-, Aussenklimabereich- und Laufhofskizzen sowie Erntemengen und Erntedaten bei Wiesen und Weiden (ausser BFF) in eine gute Richtung. Aber die Massnahmen bleiben ungenügend und erfüllen nicht die oft und insbesondere von Bundesrat Schneider-Ammann erwähnten Ziele. Der SBV verlangt zusätzliche Bemühungen in diese Richtung, besonders indem vermehrt die gute landwirtschaftliche Praxis, welche von der professionellen Landwirtschaft erwartet werden darf, statt detailliere Regelungen als Grundsatz gelten soll.

Mehr lesen