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Magermilchpulver ist verpulvert

Marktkommentar vom 10. Mai 2019 in der BauernZeitung

Fast unbemerkt haben sich auf dem EU-Milchmarkt die milchpreisdrückenden Magermilchpulver-Lager fast vollständig aufgelöst. Im Januar 2018 lagen noch 377 000 Tonnen (t) Magermilchpulver in EU-Lagern. Im Februar dieses Jahres waren es noch 4000 t, was bemerkenswert wenig ist. Die Preise für EU-Magermilchpulver sind vom katastrophal tiefen Niveau von 1700 Dollar je Tonne im April 2016 auf 2450 Dollar fob (verladen) gestiegen. Das ist noch kein guter Preis. Die Milchbauern hoffen, dass er weiter ansteigen wird. Auch der EU-Butterpreis hat sich auf 5400 Dollar je Tonne im April erhöht, das sind 800 Dollar mehr als im Januar. In der EU sank die Milchproduktion in den ersten zwei Monaten um 0,7%, auch in Neuseeland wird wegen der Dürre für März/April mit einer rückläufigen Milchproduktion gerechnet. Die Nachfrage nach Milchprodukten steigt weltweit.  Das ist im Interesse der Schweizer Milchbauern, werden doch 20% der Schweizer Milch exportiert. Der Kieler Börsenmilchwert zeigt von März 2019 bis November 2020 steigende Preise für Milch, Butter und Magermilchpulver. Ob sich diese Erhöhung bis zum Schweizer Milchpreis durchschlägt, ist währungsbedingt unsicher. Jedoch der Grüne-Teppich-Zuschlag von 3 Rappen je Kilo auf der A-Molkereimilch ist ab September zugesichert. 
 

Hans Rüssli

Schweizer Bauernverband

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AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 08-19: Schätzung der Schweizer Ackerfläche 2019

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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Milchstatistik der Schweiz 2018

27.08.19 | Gemeinsam mit den Schweizer Milchproduzenten SMP, der TSM Treuhand GmbH, der Bran-chenorganisation Milch (BO Milch) und der Switzerland Cheese Marketing AG hat Agristat die Ausgabe 2018 der jährlich erscheinenden Publikation „Milchstatistik der Schweiz“ veröffent-licht. Die „Milchstatistik der Schweiz 2018“ ist da. Sie enthält 83 Tabellen mit den aktuellsten Daten über Milchproduk-tion, Milchverarbeitung, Aussenhandel, Preisentwicklung und Konsum von Milch und Milchprodukten in der Schweiz sowie internationale Vergleiche. 43 farbige Grafiken und Schemas zeigen Zusammenhänge auf und ver-einfachen das Verständnis der Zahlen. Die Einleitungstexte zu jedem Kapitel geben zudem wichtige Hintergrund-informationen. Die Publikation mit 100 Seiten ist komplett zweisprachig (Deutsch und Französisch). Wer sich für das Thema Milch interessiert – sei es als Produzent, Milchverwerter, Konsument oder aus anderen Gründen – findet in der „Milchstatistik der Schweiz“ eine Fülle von Angaben zur Schweizer Milchwirtschaft.

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Stellungnahmen 22.08.19 Deklaration von Koscher- und Halalfleisch

23.08.19 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die vorgeschlagene Regelung der verbesserten Deklarationspflicht für importiertes Koscher- oder Halalfleisch. Die verbesserte Deklaration ist aus Sicht des SBV die absolute Minimallösung in dieser Problematik. Daher bedauert der SBV, dass der Teilbereich Differenz bei den Zuschlagspreisen für Teilzollkontingente nicht Teil dieser Änderung des Gesetzes ist. Die Angleichung der Zuschlagspreise dieser Teilzollkontingente 5.3 bis 5.6 an die Zuschlagspreise der Hauptkontingente wäre das wirksamste Mittel um die in der Parlamentarischen Initiative Buttet 15.499 aufgezeigten Umgehungsgeschäfte zu verhindern. Wir schlagen vor, LWG im Artikel 17 um einen Absatz 2 zu ergänzen. Es soll eine allgemeine Bestimmung eingefügt werden, dass gleichartige Produkte, die auf den Märkten austauschbar sind, und innerhalb der Zollkontingente importiert werden, zu den gleichen Bedingungen und finanziellen Konditionen wie die nicht reservierten Produkte einzuführen sind.

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Stellungnahmen 22.08.19 Projekt Stretto 3

23.08.19 | Der SBV begrüsst ausdrücklich, dass mit dieser Verordnungsänderung die Motion Bourgeois 15.4114 "Sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung "ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt" umgesetzt werden soll. Der SR als Zweitrat hat dieser Motion im März 2017 zugestimmt, seither sind bereits mehr als 2 Jahre vergangen. Der SBV fordert daher, dass die Motion Bourgeois spätestens per Mai 2020 in Kraft gesetzt wird und nicht noch weitere Verzögerungen erfährt, denn damit wird den Schweizer Landwirten endlich die Möglichkeit gegeben, auszuloben, dass sie ihre Tiere GVO-frei füttern. Die Schweizer Landwirte setzen systematisch GVO-freie Futtermittel ein. Dies ist ein Mehraufwand für die Landwirte, der mit Mehrkosten von mehreren Millionen Franken jährlich verbunden ist. Mit dieser neuen Bestimmung werden die Schweizer Landwirte diesen Mehrwert endlich auch in Wert setzen können. Die aktuelle Situation ist täuschend für die Konsumenten, da die aktuelle Rechtslage keine Transparenz schafft. Heute ist nicht ersichtlich, welchen tierischen Produkte von Tieren stammen, die mit GVO-Futter oder mit GVO-freiem Futter gefüttert wurden. Für die Konsumenten ist nicht ersichtlich, dass ein Joghurt aus dem Ausland möglicherweise mit GVO-Futtermitteln produziert wurde, im Unterschied zum Joghurt mit Schweizer Milch, welches von GVO-frei gefütterten Tieren stammt. Mit der vorgeschlagenen Regelung kann diese aktuell täuschende Situation behoben werden und es wird endlich Transparenz geschaffen. Täuschend ist ebenfalls, dass zunehmend als GVO-frei gelabelte Produkte aus dem umliegenden Ausland in die Schweiz gelangen und hier in den Läden verkauft werden. Aus unserer Sicht tragen GVO-frei gelabelte Produkte aus dem Ausland in der heutigen Situation zur Verunsicherung von KonsumentInnen bei, ob die Schweizer Nutztiere mit GVO-Futter gefüttert werden. Dem SBV ist ein Anliegen, dass Transparenz geschaffen wird, welche Zusatzstoffe gemäss dem Vorgeschlagenen Art. 37 Abs. 5 Bst. b verwendet werden bzw. verwendet werden dürfen. Der SBV schlägt daher vor, dass eine Liste mit den Stoffen, die unter diese Ausnahme fallen, publiziert wird, idealerweise vom BLV. Falls die Kennzeichnung «ohne Gentechnik hergestellt» nicht eingeführt wird, muss aus Sicht des SBV eine zwingende Deklaration für mit GVOFuttermitteln hergestellt Produkte eingeführt werden.

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Stellungnahmen 21.08.19 Freihandelsabkommen mit Indonesien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Am 16. Dezember 2018 hat die EFTA- und damit die Schweiz - ein Freihandelsabkommen mit Indonesien unterzeichnet. lm Grundsatz würdigt der SBV diesen Abschluss wegen der Tatsache, dass Indonesien eines der bevölkerungsreichsten Länder der Welt ist und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial hat. Das Abkommen beinhaltet aber Konzessionen bei sensiblen Agrarprodukten, welche bisher nie zugestanden wurden. Dies betrifft speziell Milchprodukte und verarbeitete Lebensmittel mit Milchbestandteil. Damit wird die Rote Linie des SBV - die den Behörden bestens bekannt ist - überschritten. Bei den erwähnten Konzessionen ist zwar mehrheitlich nicht mit direkten Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft zu rechnen, weil Indonesien mit punktuellen Ausnahmen kein starker Agrarexporteur ist. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass solche Konzessionen erfahrungsgemäss ein Präjudiz für künftige Verhandlungen beispielsweise mit den USA, Neuseeland oder mit der EU darstellen. Auch bezüglich des Vorgehens ist der SBV unzufrieden, weil stets versichert wurde, dass unsere Rote Linie mit Ausnahme des Palmöls eingehalten wird. Nun da das Abkommen unterzeichnet ist, werden wir vor die vollendete Tatsache gestellt, dass diese bei zahlreichen Zollpositionen überschritten wurde, ohne die betroffenen Produzentenorganisationen vorgängig zu konsultieren. Was das Palmöl betrifft, trägt das Abkommen mit der mengenmässigen Limitierung der zollvergünstigten Importe den Bedenken der Landwirtschaft weitgehend Rechnung. Das Importwachstum kann damit gebremst werden. Mit den Liefervorgaben in Containern zu 22 Tonnen wird zudem die Rückverfolgbarkeit des Palmöls wesentlich verbessert. Dies gibt den Abnehmern die Möglichkeit genauer hinzuschauen, bevor sie Billigware einkaufen.

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Stellungnahmen 21.08.19 Handelsabkommen mit Grossbritannien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Der Bundesrat hat am 11. Februar 2019 das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. Das Abkommen bildet die Grundlage für die künftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach dem ,,Brexit". Der SBV begrüsst das vorsorgliche Handeln des Bundesrates, welches darauf abzielt, die heutigen Handelsbeziehungen über den ,,Brexit" hinaus sicherzustellen. Für die Schweizer Wirtschaft und für die Schweizer Landwirtschaft sind stabile Verhältnisse zentral. Kritisch beurteilt der SBV, dass das Ziel des Abkommens u.a. ,,die Bereitstellung einer Plattform zur weiteren Handelsliberalisierung" darstellt (Art.3). Eine Liberalisierung des Agrarmarktes über das mit der EU vereinbarte Niveau hinaus hätte gravierende Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft und würde unsere rote Linie klar überschreiten. Daher erwartet der SBV umgehend eine Verdeutlichung der damit verbundenen Vorhaben wie auch verbindliche Aussagen darüber, inwiefern diese Handelsliberalisierung den Agrarbereich betreffen soll. Unter der Voraussetzung, dass die Verpflichtungen dieses Abkommens keine weitere Liberalisierung des Agrarmarktes nach sich ziehen und das aktuelle Grenzschutzniveau langfristig aufrechterhalten wird, stimmt der SBV zugunsten der politischen Stabilität dem Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich zu. Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

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