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Stellungnahmen

Der SBV beteiligt sich als Interessenvertretungsorganisation der Schweizer Landwirtschaft intensiv an den Vernehmlassungsprozessen des Bundes. Er äussert sich jährlich etwa 50 bis 70 mal in Anhörungsverfahren mit einer Stellungnahme.

Der SBV verfasst seine Stellungnahmen nur in einer Sprache.

Stellungnahmen Mengenangabeverordnungen

15.08.18 | Die Erweiterung der Liste mit Früchten und Gemüsen, die im Offenverkauf auch per Stück statt nach Gewicht verkauft werden können, stimmt der SBV zu. Wir beantragen diese Liste durch Produkte wie Äpfel und Birnen und weiteres Kern- und Steinobst zu erweitern. Für die meisten Obstarten (ausgenommen kleinfrüchtige Beeren) ist ein stückweiser Verkauf denkbar, unabhängig davon ob die Ware direkt konsumiert wird oder nicht. Die Festlegung eines fixen maximalen Feuchtigkeitsgehaltes von 12% für alles Brennholz in Fertigpackungen istnicht realistisch und wird abgelehnt.

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Stellungnahmen Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019

04.07.18 | Nous saluons la prolongation de la période pour fixer le montant des indemnités dans le cadre des conventions-programmes concernant l’ordonnance sur la protection des eaux et celle sur les forêts. Sachant que ces mesures ne devraient pas engendrer de coûts supplémentaires à la charge des cantons et de la Confédération, et de-vraient permettre d’atteindre efficacement les objectifs visés, la proposition de modification ne suscite pas de commentaires

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Stellungnahmen Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)

27.06.18 | Klar ablehnen muss der SBV die Bestimmungen, dass der weitere Aufbau, der Ausbau, die Weiterentwicklung und die allfällige Ablösung der Systeme der Tierverkehrskontrolle künftig durch Gebühren der Tierhalter zu finanzieren sind. Durch das öffentliche Interesse an der Tierseuchenprävention und der Vorbereitung der Tierseuchenbekämpfung ist der Einsatz von Bundesgeldern für den weiteren Aufbau, den Ausbau, die Weiterentwicklung und eine allfällige Ablösung der Systeme der Tierverkehrskontrolle weiterhin nötig und gerechtfertigt.

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Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV)

12.06.18 | Die Landwirtschaft ist als wetterabhängige Branche interessiert an aussagekräftigen Daten und Messreihen für die Voraussage sowohl des kurzfristigen Wetters, wie auch der langfristigen Entwicklungen des Klimas in der Schweiz. Angesichts des Klimawandels wird die Bedeutung der Vorhersagen zu Wetter und Klima, und damit auch der dafür verwendeten Daten auch in Zukunft zunehmen. Der SBV begrüsst daher die Anpassungen in der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie, die eine einfache und transparente Gebührenregelung mit sich bringt, welche auch den aktuellen technischen Möglichkeiten entsprechen.

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Stellungnahmen Pa.Iv. Eder 12.402 "Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin"

30.05.18 | Le patrimoine culturel suisse et ses paysages typiques contribuent à la beauté du pays. La préservation de cette richesse paysagère, que cela soit les campagnes rurales agricoles ou les monuments culturels, s’avère essen-tielle. En outre, l’attrait du panorama suisse constitue un atout majeur pour le tourisme. Ainsi, la présente proposition de révision nous paraît judicieuse, dans la mesure où les intérêts cantonaux auront davantage de poids dans le processus décisionnel. Ce gain de flexibilité devrait aussi profiter aux intérêts de l’agriculture, ce que nous saluons. Par conséquent, nous soutenons le projet de révision dans son ensemble, tout en rappelant que celui-ci ne doit entraîner aucun affaiblissement de la production agricole.

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Stellungnahmen Änderung der Arzneimittelbewilligungsverordnung (AMBV)

24.05.18 | Der SBV begrüsst grundsätzlich die Angleichung an die EU-Bestimmungen. Mit der vorliegenden Verordnung und deren Vollzug wird gerade dieser Grundsatz im Bereich der Tierarzneimittelbereich missachtet. Konkret gilt dies für die “sinngemässe Anwendung” der GDP-Regel auf Tierarzneimittel, welche vom Schweizerischen Heilmittelinstitut konkretisiert wurden. Dieser Vollzug ist aus verschiedenen Gründen unhaltbar. So werden unter anderen Vorschriften über temperaturüberwachte Transporte von der EU übernommen, welche dort lediglich für Humanarzneimittel gelten. In der EU dienen die GDP-Regeln auch der Verhinderung des Eindringens von Fälschungen in legale Lieferketten.

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Stellungnahmen Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018

09.05.18 | Der SBV unterstützt die vorgebrachten Änderungen hinsichtlich der Abschaffung der Exportbeiträge im Rahmen des Schoggigesetzes. Damit konkretisiert der Bundesrat sein Versprechen nach den Zugeständnissen der Schweiz im Rahmen der WTO-Verhandlungen in diesem Bereich. Der SBV begrüsst die Massnahmen, welche zum Ziel der administrativen Vereinfachung beitragen. Diese Anpassungen bleiben noch ungenügend. Der SBV erinnert, dass die Grenzschutzmassnahmen wichtige und effiziente Instrumente sind, um in der Schweiz ein Preisniveau zu halten, welches adäquat zu unseren Produktionskosten ist. Er weist in diesem Sinne jegliche Zugeständnisse ab. Es ist wichtig, dass die Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen gesichert ist. Der SBV fordert, dass der Bundesrat im Rahmen der Budgetprozeduren den vom Parlament festgelegten Rahmenkredit respektiert.

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Stellungnahmen Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen

18.04.18 | De façon générale, nous soutenons donc les modifications qui visent à adapter le système suisse aux exigences européennes, notamment dans le but d’éviter les entraves techniques au commerce transfrontalier. Cependant, au niveau de la technique des véhicules tracteurs et des remorques, il faudra veiller à ce que le couplage ne compromette la sécurité, notamment en ce qui concerne l’attelage de remorques d’anciennes générations à des tracteurs de nouvelle génération. En outre, il est à souligner que l’introduction de l’immatriculation purement administrative des véhicules directement importés et disposant d’un certificat de conformité pourrait entraîner la mise hors circulation de certains véhicules, et ceci seulement après le contrôle subséquent. Cette situation serait regrettable pour les personnes concernées

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