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Stellungnahmen

Der SBV beteiligt sich als Interessenvertretungsorganisation der Schweizer Landwirtschaft intensiv an den Vernehmlassungsprozessen des Bundes. Er äussert sich jährlich etwa 50 bis 70 mal in Anhörungsverfahren mit einer Stellungnahme.

Der SBV verfasst seine Stellungnahmen nur in einer Sprache.

Stellungnahmen 20.05.19 Pflanzengesundheitsverordnung

20.05.19 | Der Schweizer Bauernverband begrüsst, dass Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen international koordiniert werden. Insbesondere befürwortet der SBV die Gleichwertigkeit mit den Normen des EU-Rechts. Da aber Schadorganismen gebietsweise vorkommen, und die EU wegen Ihrer Grösse sehr unterschiedliche Gebiete mit verschiedenen Lebensbedingungen für Schadorganismen aufweist, ist es sinnvoll, dass die Massnahmen individuell passend auf Gebiete angepasst werden. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass die Schweiz ihren Spielraum ausnutzt und falls nötig auch Massnahmen trifft, die unter Umständen strenger sind als diejenigen in der EU, solange damit die Gleichwertigkeit mit dem EU-Recht nicht gefährdet wird. Als Beispiel sei der Maiswurzelbohrer Diabrotica Virgifera genannt, der mit einer Fruchtfolge gut bekämpft werden kann und sich in der Schweiz noch nicht etablieren konnte.

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Stellungnahmen CO2-Verordnung

06.05.19 | Die Schweizer Landwirtschaft ist vom Klimawandel stark betroffen, weshalb es für die hiesige Landwirtschaft wichtig ist, dass Massnahmen getroffen und Regulierungen in Kraft gesetzt werden, welche denselben eindämmen. Der Schweizer Bauernverband unterstützt deshalb grundsätzlich das Klimaabkommen von Paris und auch dessen Umsetzung auf gesetzlicher Ebene. Der Schweizer Bauernverband begrüsst auch den Einbezug des Luftverkehrs in das grenzüberschreitende Emissionshandelssystem. Der Schweizer Bauernverband wird daher im Rahmen der Totalrevision des CO-Gesetzes ein zusätzliches Instrument zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Flugverkehr unterstützen, welches eine grössere Klimaschutzwirkung gewährleistet.

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Stellungnahmen Institutionelles Abkommens (InstA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

26.04.19 | In der aktuellen Form kann der SBV dem Rahmenabkommen nicht zustimmen. Das Abkommen muss zwingend nachgebessert bzw. ergänzt werden. Die Schweiz muss sich hierfür aber die nötige Zeit ausbedingen. Dabei ist aber auch das Risiko mit zu berücksichtigen, dass der bilaterale Weg bei zu langem Zuwarten erodieren könnte, weil die EU nicht bereit wäre, bestehende Verträge zu aktualisieren bzw. neue abzuschliessen. Selbstredend muss sichergestellt werden, dass die Schweiz auch weiterhin eine eigenständige Agrarpolitik be-treiben kann. Aufgrund dieser Vorbehalte fordern wir, dass der Bundesrat keine Paraphierung des InstA vor-nimmt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann sich der SBV mit dem Abschluss eines Rahmenabkommens einverstanden erklären.

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Stellungnahmen Sachplan Fruchtfolgeflächen

01.03.19 | Die ersten Resultate der neuen Arealstatistik zeigen, dass trotz der Revision des Raumplanungsgesetzes von 2013 weiterhin fast ein Quadratmeter Kulturland pro Sekunde verloren geht. Die besten Böden sind dabei am meisten unter Druck, weil sie im Talgebiet sind, wo sich das Siedlungsgebiet rasant ausdehnt. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen ist für den langfristigen Erhalt dieser besten Böden von zentraler Bedeutung, insbesondere indem er klare quantitative Vorgaben macht. Die Wirkung des Sachplans war in der Vergangenheit jedoch ungenügend, weil Bund und Kantone ihn nicht sinngemäss umsetzten. Während inzwischen über die GIS Portale von Bund und Kantonen hunderte von Karten aller Art abgerufen werden können, bleibt es bis heute unmöglich festzustellen, ob die Schweiz über die erforderlichen Flächen verfügt und diese tatsächlich für die ackerbauliche Nutzung geeignet sind. Aus Sicht der Landwirtschaft ist beides zu bezweifeln. Deshalb erwartet der SBV, dass der Sachplan mit dieser Revision gestärkt aber keinesfalls flexibilisiert wird. Handlungsbedarf sieht auch das Stimmvolk, welches in den letzten Jahren mehrmals eine Verbesserung gefordert hat, beispielsweise mit der überwältigenden Zustimmung zu RPG 1 (68%) und zum Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit (78%). In diesem Sinne ist der SBV mit der Vorlage soweit einverstanden, wie die Anpassungen tatsächlich dazu beitragen, dass die besten Böden zugunsten ihrer ackerbaulichen Nutzung tatsächlich und langfristig erhalten bleiben. Flexibilisierung- und Verwässerungsversuche wie auch einschlägige Abänderungen des geltenden Rechts lehnt der SBV dezidiert ab.

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Stellungnahmen Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz

26.02.19 | Stellungnahme Teilrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS). Nach vertiefter Prüfung der Vorlage weisen wir diese zur Überarbeitung zurück. Wir stellen fest, dass Ihr Verordnungsentwurf sowie der dazugehörige Anhang über die schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung in der vorgeschlagenen Fassung den Entwicklungsperspektiven der Landwirtschaft innerhalb von schützenswerten Ortsbildern zu wenig Rechnung tragen beziehungsweise die Landwirtschaft weiter einschränken. Der Schweizer Bauernverband weist die Vorlage zur Überarbeitung zurück. Wir erwarten, dass die Landwirtschaft in den Objektbeschrieben der schützenswerten Ortsbilder angemessen und realistisch dokumentiert wird und dass in der Verordnung die Entwicklungsmöglichkeiten und Eigentumsrechte der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe nicht unnötig eingeschränkt werden.

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Stellungnahmen Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)

25.02.19 | Die Landwirtschaftskammer (LAKA) hat die definitive Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands (SBV) verabschiedet. Sie begrüsst die Weiterführung des Rahmenkredits und der Grenzschutzmassnahmen. Ebenso Massnahmen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln optimieren und generell eine umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft fördern. So zum Beispiel die Einführung der Produktionssystembeiträge oder die Überführung von Anforderungen im Bereich Pflanzenschutz in den ökologischen Leistungsnachweis. Damit bietet der Bundesrat Antworten auf die bestehenden Herausforderungen und auf die Trinkwasserinitiative. Keinen Sinn sehen die LAKA-Mitglieder hingegen im vorgeschlagenen Betriebsbeitrag, der Regionalisierung der Biodiversitätsbeiträge, der Fusion der Landschaftsqualitäts- mit den Vernetzungsbeiträgen und der Streichung der Ressourceneffizienzbeiträge. Hier setzen sie vielmehr auf die Fortsetzung des bewährten Systems, das erst seit 2014 in Kraft ist. Ebenfalls keine Mehrheit fand die Verpflichtung einer sozialen Absicherung der Bäuerinnen für den Erhalt der Direktzahlungen. Der SBV ist sich aber bewusst, dass die jetzige Situation verbesserungswürdig ist. Deshalb schlägt er vor, dass bei Investitionskrediten eine obligatorische Versicherungsberatung eingeführt wird. Auch bei der Begrenzung der Direktzahlungen will die Mehrheit der LAKA bei den bisherigen Kriterien bleiben. Die vorgeschlagene Begrenzung von 250'000 Franken pro Betrieb erachten sie als zu wenig griffig. Was die Ausbildungsanforderungen betrifft, so schlägt die Basis des SBV vor, hier im Grundsatz das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Basis zu nehmen. Keinen Anpassungsbedarf sehen sie beim bäuerlichen Boden- und Pachtrecht. Eine Lockerung der Bedingungen könnte die Zukunft der bäuerlichen Familienbetriebe gefährden.

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Stellungnahmen Aufhebung der Industriezölle

22.02.19 | Die Vorlage strebt an, die Zölle auf Industriegüter unilateral aufzuheben, um den Konsum zu vergünstigen und die Wirtschaft zu beleben. Gemäss dem erläuternden Bericht liegt das Preisniveau des privaten Konsums 54 % über demjenigen der EU 15. Dies wird insbesondere auf das hohe Lohn- und Kostenniveau zurückgeführt. Aus Sicht der Landwirtschaft überwiegen die Nachteile einer unilateralen Zollsenkung deutlich. Vorteile sind weder für die Landwirtschaft noch für die Allgemeinheit ersichtlich. Daher lehnt der SBV die Aufhebung der Industriezölle dezidiert ab. Dies gilt auch für künftige Pläne des Bundes zur Liberalisierung des Agrarhandels.

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Stellungnahmen Stellungnahme Genehmigung von Freihandelsabkommen

21.02.19 | Vernehmlassungsverfahren über das Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen. Mit der Vorlage wünschen Sie ,,die Bundesversammlung zu ermächtigen, Freihandelsabkommen, welche inhaltlich vergleichbar mit früher abgeschlossenen Abkommen sind und im Vergleich zu diesen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz schaffen, selbstständig zu genehmigen." Auch wenn ihr Vorschlag auf den ersten Blick die Position der Bundesversammlung zu stärken scheint, so stellen wir doch bei genauerer Betrachtung fest, dass damit dem Parlament die Referendumsmöglichkeit entzogen und damit dessen Vetoposition gegenüber der Exekutive geschwächt würde. Aufgrund der Tragweite von Freihandelsabkommen lehnt der Schweizer Bauernverband diese Beschneidung der Volksrechte dezidiert ab. ln Übereinstimmung mit der vom Parlament wiederholt geäusserten Position erwarten wir, dass Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum unterstellt bleiben.

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