Hauptinhalt

Mineralölsteuer-Rückerstattung birgt keinen Verbrauchsanreiz

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 23. August 2018

Der Bericht „Prüfung der Mineralölsteuer-Rückerstattung in der Landwirtschaft“ der eidgenössischen Finanzkontrolle stellt diese in Frage. Eine Abschaffung würde die Produktionskosten und damit die Preise für landwirtschaftliche Rohstoffe erhöhen, ohne dass sich ein positiver Effekt auf den Verbrauch ergäbe.

Treibstoff unterliegt einer Steuer sowie einem Mineralölzuschlag. Seit 1962 wird der Landwirtschaft ein Teil davon erlassen respektive zurückerstattet. Damit sollte die Bereitstellung von Grundnahrungsmitteln von unnötigen Zusatzkosten entlastet werden. Da sich die Berechnung des tatsächlichen Verbrauchs als zu kompliziert und kostspielig erwies, basiert die Rückerstattung heute auf einer Pauschale, die auf der Grösse des Betriebs und der angebauten Kulturen beruht. 2015 flossen so 65 Millionen Franken an rund 44‘000 Betriebe zurück, was durchschnittlich 1473 Franken pro Betrieb ergibt. Eine wesentliche Summe!

Nun hat sich die Finanzkontrolle dem Thema Mineralölsteuer-Rückerstattung an die Landwirtschaft angenommen und einen Bericht dazu verfasst. Dieser erschien heute und legt nahe, dass eine Abschaffung mithelfen könnte, damit die Landwirtschaft die Umweltziele erreicht. Dabei lassen die Verantwortlichen ausser Acht, dass die Rückerstattung nicht nach dem effektiven Verbrauch berechnet wird. Ein übermässiger Treibstoffverbrauch führt also nicht zu mehr Rückerstattung, sondern im Gegenteil zu Mehrkosten für die Betriebe. Diese lassen sich auch nicht durch die Direktzahlungen auffangen, da diese klar definierte Leistungen abgelten, die ihrerseits mit Mehrkosten verbunden sind. Zudem ist klar: Für die Landwirtschaft sind Traktoren und andere Maschinen für die Produktion von landwirtschaftlichen Rohstoffen und Lebensmitteln eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Elektromotoren sind im Moment noch zu wenig leistungsstark, so dass aktuell keine Alternativen zur Verfügung stehen. Wichtig ist deshalb die Stärkung von Forschung und Entwicklung, um die Abhängigkeit der Landwirtschaft von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Der grösste Teil der erhobenen Steuern für Treibstoffe fliesst in die Strasseninfrastruktur. Mehr Geld in der Kasse führt deshalb nicht zu einem positiven Effekt für die Umwelt oder das Klima. Landwirtschaftliche Fahrzeuge nutzen das Strassennetz kaum. Sie würden also für etwas voll bezahlen, was sie unterdurchschnittlich nutzen. Von der Rückerstattung profitieren aktuell nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch das Forstwesen oder die Berufsfischer. Schliesslich wäre es eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft, da auch die Deutschen und Französischen Bauern für den Treibstoff eine reduzierte Steuer bezahlen.

Fazit: Eine Abschaffung der Rückerstattung würde die Kosten für die Urproduktion und damit für Lebensmittel erhöhen, ohne dass dies zu einem positiven Effekt auf den Verbrauch und damit das Klima führte. Der Schweizer Bauernverband plädiert deshalb dafür, am bewährten System nichts zu ändern.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Diane Gossin

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon 056 462 50 11 / 076 499 35 99
E-Mail diane.gossin@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Revision des Raumplanungsgesetzes

22.08.17 | Von der Tätigkeit der 52 000 Familienbetriebe hängt die Vitalität und auch die Schönheit vieler Gemeinden und Täler ab, vorausgesetzt sie erhalten die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten. Dem Bauen ausserhalb der Bauzone kommt deshalb eine wichtige Bedeutung zu. Landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone sind, wie es der Name sagt, grundsätzlich zonenkonform. Dies ist einerseits ein Privileg, dessen sich die Landwirtschaft bewusst ist. Andererseits ist diese Verortung „ausserhalb Bauzone“ auch eine Vorgabe, deren sich die Raumplanung bewusst sein muss. In diesem Sinne fordern wir Sie auf, im ländlichen Raum Spielraum beim Bauen ausserhalb der Bauzone zu lassen. Für die Landwirtschaft ist der Spielraum in Ihrer Vorlage zu eng. Zwar sind der Versuch der Neuordnung und die teilweisen Verbesserungen zu würdigen. Insgesamt sind die Normen jedoch zu dicht, dirigistisch und nicht stringent. Einige Instrumente entbehren jeglichen Praxisbezug und sind weder umsetzbar noch zumutbar. Aus diesen Gründen lehnt der SBV die Vorlage in dieser Form ab. Grundlegende Änderungen sind nötig, damit der SBV die Revision weiterhin unterstützt. Ansonsten empfehlen der SBV, die Übung abzubrechen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017

11.05.17 | Im Rahmen der administrativen Vereinfachung geht der Verzicht auf gedruckte Parzellenpläne, Stall-, Aussenklimabereich- und Laufhofskizzen sowie Erntemengen und Erntedaten bei Wiesen und Weiden (ausser BFF) in eine gute Richtung. Aber die Massnahmen bleiben ungenügend und erfüllen nicht die oft und insbesondere von Bundesrat Schneider-Ammann erwähnten Ziele. Der SBV verlangt zusätzliche Bemühungen in diese Richtung, besonders indem vermehrt die gute landwirtschaftliche Praxis, welche von der professionellen Landwirtschaft erwartet werden darf, statt detailliere Regelungen als Grundsatz gelten soll.

Mehr lesen
Stellungnahmen Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050

10.05.17 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Aus Sicht des SBV ist zentral, dass die Gesetzesänderungen der Energiestrategie 2050 über die Verordnungen so umgesetzt werden, dass es sich auch für kleinere und mittlere Produzenten lohnt, Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien bereit zu stellen. Aufgrund der Einführung von intelligenten Mess – und Regelsystemen dürfen keine zusätzlichen Kosten für die kleinen und mittleren Produzenten anfallen. Ausserdem muss beim Bau von Anlagen erneuerbarer Energien dem Kulturland-schutz Priorität beigemessen werden, mitunter auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Kompensationsmassnahmen. Als hohe Priorität fordern wir dringlich, die mit der Aufnahme von Ökonomiegebäuden ins Gebäudeprogramm zu prüfen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Mehrwertsteuerverordnung

03.04.17 | Die beiden ergänzten Artikel (Art. 79 Abs. 3 MWSTV und Art. 81 Abs. 5 MWSTV) unterstützen wir mit Vorbehalt. Aus unserer Sicht muss in der Praxis eine klare Regel gefunden werden, was unter „in geringerem Umfang“ oder „in grösserem Umfang“ verstanden wird. Eine gewisse Toleranzbreite, welche in der MWST-Info 12 Saldosteuersätze festzulegen ist, sollte gewährt werden. Mit Ausnahme der Bemerkungen zu den vorgenannten Artikeln 79 und 81 stimmt der SBV der Revision der MWST-Verordnung zu.

Mehr lesen
Stellungnahmen Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!»

01.03.17 | Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 9. Februar 2014 für eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung entschieden. Der SBV unterstützt deshalb, dass die Zuwanderung mit geeigneten Mass-nahmen gesteuert und begrenzt werden soll. Kurzaufenthalter mit bis zu 12 Monaten Aufenthaltsdauer, die auch nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen, dürfen aber nicht unter die Beschränkungen fallen. Der SBV ist sich auch der Notwendigkeit bewusst, das Inländerpotenzial so gut wie möglich zu nutzen.

Mehr lesen