Hauptinhalt

Nationaler Schulterschluss in der Bekämpfung von Erdmandelgras

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands und der Konferenz der kantonalen Pflanzenschutzdienste (KPSD) vom 26. November 2019

Das Erdmandelgras (EMG), vor Jahrzehnten über kontaminiertes Pflanzgut in die Schweiz eingeschleppt, hat sich zu einem Ungras mit hohem wirtschaftlichem Schadpotential für die gesamte Landwirtschaft entwickelt. Weil seine Knöllchen unbemerkt über anhaftendes Bodenmaterial an Erntemaschinen oder Bodenbearbeitungsgeräten leicht verschleppt werden, breitet es sich immer weiter aus. Das Erdmandelgras wird schnell zur Konkurrenz für unsere Kulturpflanzen, da zuverlässige Herbizide fehlen und nur sehr intensive Bodenbearbeitung eine Teilwirkung erzielt. Stark befallene Flächen können im schlimmsten Fall nicht mehr für den Ackerbau genutzt werden. Als invasiver Neophyt ist es auch eine Bedrohung für die Biodiversität. EMG steht darum auf der Schwarzen Liste von Info Flora.

In den letzten Jahren wurde vieles im Kampf gegen das Schadgras geleistet. Verschiedene Bekämpfungsstrategien wurden auf ihre Praxistauglichkeit getestet und mehrere Kantone haben Richtlinien für die Meldung und Bekämpfung von EMG ausgearbeitet. Das vom Bund, den Kantonen und den Branchen finanzierte mehrjährige Beratungsprojekt Erdmandelgras zeigt nun, dass es für die erfolgreiche und langfristige Bekämpfung ein koordiniertes Vorgehen und den Einbezug aller Akteure der gesamten Wertschöpfungskette braucht. Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsämter (KOLAS), die kantonalen Pflanzenschutzdienste (KPSD) und der Schweizer Bauernverband (SBV) haben darum in Absprache mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beschlossen, die vielen laufenden Aktivitäten in einer Arbeitsgruppe - der «Nationalen Koordination Erdmandelgras» - zusammenzufassen. Die «Nationale Koordination EMG» ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um EMG. Ihre Aufgaben sind: Eine nationale Übersicht verschaffen, den Informationsfluss sicherzustellen und die Koordination von Aktivitäten in den einzelnen Regionen.

Mit diesem Schritt schaffen die Kantone, der SBV und die einbezogenen Branchen die Voraussetzungen für eine langfristig erfolgreiche Bekämpfung das Problemunkrauts.

Rückfragen

Auskunft zu strategischen Fragen:
Matthias Müller, KOLAS, 079 695 93 68

Auskunft zu politischen Fragen:
David Brugger, Schweizer Bauernverband, 077 438 90 88

Auskunft zu fachlichen Fragen:
Alexandra Schröder, KPSD, 031 636 49 09

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Mit dem Klima verbunden

11.07.19 | Die Landwirtschaft arbeitet in und mit der Natur. Das macht sie vom Klima abhängig. Deshalb trifft sie dessen Veränderung besonders stark. Neben ihrer Betroffenheit ist die Landwirtschaft auch für einen Teil des Ausstosses an klimarelevanten Gasen verantwortlich. Die Bauern reagieren: Sie passen sich an und reduzieren ihre Emissionen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Für mehr Gezwitscher und Gesumme

06.07.19 | Naturfreunde Schweiz, Apisuisse, Dark-Sky Switzerland und Schweizer Bauernverband luden heute Bevölkerung und Bauernfamilien zum «Erlebnis Biodiversität» auf einen Hof in Münchenbuchsee ein. Dabei zeigten sie das Engagement der Landwirtschaft und wie die Vielfalt auf dem Land, im Garten oder auf dem Balkon zusätzlich gefördert werden kann.

Mehr lesen
Stellungnahmen 13.06.19 Programm Agglomerationsverkehr

13.06.19 | Der Schweizer Bauernverband nimmt diesen Volksentscheid zur Kenntnis und begrüsst daher, dass nun durch die vorliegende Totalrevision der PAvV die spezifischen Anforderungen an Agglomerationsprogramme geregelt wer-den sowie auch deren Prüfung durch den Bund. Damit wird eine stufengerechte Rechtsgrundlage und somit Rechtssicherheit geschaffen sowie insbesondere die Transparenz auf eine wirksame Weise verbessert und die rechtliche Grundlage für eine genügende Mitwirkungsmöglichkeit der betroffenen Bewohner. Dem SBV ist es aber wichtig zu betonen, dass man nach wie vor auch kritische Vorbehalte gegenüber den Agglo-merationsprogrammen hat. Mit dem Ausbau des Agglomerationsverkehrs nimmt der Druck auf das Kulturland zu, da durch den Bau von neuen Strassen und Infrastrukturen auch Kulturland verloren gehen kann. Deshalb unterstreicht der SBV die Wichtigkeit des Kulturlandschutzes, nicht zuletzt unter Rücksichtnahme des Verfas-sungsartikels 104a zur Ernährungssicherheit wie auch auf den Sachplan Fruchtfolgeflächen. Besonders von Bedeutung ist deshalb Artikel 3 mit der Notwendigkeit einer inhaltlichen Kohärenz zwischen den Bausteinen aus Artikel 7 als Grundanforderung für die Genehmigung von Agglomerationsprogrammen. Es ist für den SBV befremdlich, dass die kohärente Gesamtplanung explizit die Bereiche Verkehr, Siedlung, Umwelt und Landschaft beinhaltet (Artikel 7), jedoch das Kulturland und somit dessen Schutz nirgendswo in der gesamten Verordnung namentlich erwähnt wird. Der SBV fordert deshalb dem Schutz des Kulturlands mehr Rechnung zu tragen, in dem deren Einbettung in die vorgeschriebene kohärente Gesamtplanung festgeschrieben wird. Auch über diese Vorlage hinaus haben Bund und Kantone bzgl. des haushälterischen Umgangs mit dem Kulturland eine Vorbildfunktion, welche sie bisher ungenügend wahrgenommen haben. Der SBV erwartet, dass in der Praxis

Mehr lesen
Stellungnahmen 11.06.19 Entsorgung von Abfällen

12.06.19 | Es ist dem Schweizer Bauernverband ein grosses Anliegen, dass Abfälle in der Schweiz generell effizient und mög-lichst nach dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft der Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt werden. Die Präzisierung betreffend den Siedlungsabfällen aus öffentlichen Verwaltungen begrüsst unsere Organisation ent-sprechend. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Teilrevision der Abfallverordnung möchten wir zusätzlich auf eine Prob-lematik hinweisen, die uns zunehmend Sorgen bereitet: Immer mehr Kunststoffe gelangen via Gärgut in die landwirtschaftlichen Böden.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Bauernverband begrüsst Verbesserung des Jagdgesetzes

09.05.19 | Bauernverband begrüsst Verbesserung des Jagdgesetzes Nach dem Ständerat behandelte der Nationalrat gestern die Änderung des Jagdgesetzes. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die von der grossen Kammer eingeführten Verbesserungen. Mit den Anpassungen schafft sie die Grundlage, dass Wölfe und Biber besser reguliert und weitere Schäden abgewendet werden können. Für die Schweizer Landwirtschaft ist die wirksame Regulierung von schadstiftenden Wildtieren ein Kernanliegen. Gleichzeitig erhalten die Kantone Kompetenzen zurück, um ab einer gewissen Schadensstärke selber justierende Massnahmen anzuordnen. Für den SBV ist weiter von Bedeutung, dass inskünftig auch von Bibern verursachte Beschädigungen an Wegen und Meliorationen abgegolten werden können. Der Ständerat entschied bereits im Sommer über die Vorlage. Er wollte neben dem Wolf und Biber zusätzlich auch den Luchs neu zu den regulierbaren Arten zählen und damit eine vernünftige Bestandesdichte anstreben. Es bleibt zu hoffen, dass die kleine Kammer in der Differenzbereinigung bei dieser Beurteilung bleibt.

Mehr lesen
Stellungnahmen CO2-Verordnung

06.05.19 | Die Schweizer Landwirtschaft ist vom Klimawandel stark betroffen, weshalb es für die hiesige Landwirtschaft wichtig ist, dass Massnahmen getroffen und Regulierungen in Kraft gesetzt werden, welche denselben eindämmen. Der Schweizer Bauernverband unterstützt deshalb grundsätzlich das Klimaabkommen von Paris und auch dessen Umsetzung auf gesetzlicher Ebene. Der Schweizer Bauernverband begrüsst auch den Einbezug des Luftverkehrs in das grenzüberschreitende Emissionshandelssystem. Der Schweizer Bauernverband wird daher im Rahmen der Totalrevision des CO-Gesetzes ein zusätzliches Instrument zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Flugverkehr unterstützen, welches eine grössere Klimaschutzwirkung gewährleistet.

Mehr lesen
Stellungnahmen Institutionelles Abkommens (InstA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

26.04.19 | In der aktuellen Form kann der SBV dem Rahmenabkommen nicht zustimmen. Das Abkommen muss zwingend nachgebessert bzw. ergänzt werden. Die Schweiz muss sich hierfür aber die nötige Zeit ausbedingen. Dabei ist aber auch das Risiko mit zu berücksichtigen, dass der bilaterale Weg bei zu langem Zuwarten erodieren könnte, weil die EU nicht bereit wäre, bestehende Verträge zu aktualisieren bzw. neue abzuschliessen. Selbstredend muss sichergestellt werden, dass die Schweiz auch weiterhin eine eigenständige Agrarpolitik be-treiben kann. Aufgrund dieser Vorbehalte fordern wir, dass der Bundesrat keine Paraphierung des InstA vor-nimmt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann sich der SBV mit dem Abschluss eines Rahmenabkommens einverstanden erklären.

Mehr lesen