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Neue Wegleitung für soziale Dienstleistungen auf dem Bauernhof

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 30. September 2019

Der Bauernhof eignet sich auch, um Menschen mit besonderen Ansprüchen eine betreute Wohn- und/oder Arbeitsstätte zu bieten. Eine neue Wegleitung soll interessierte Bauernfamilien bei ihren Überlegungen unterstützen.

Neben der Produktion von Lebensmitteln bieten Bauernfamilien auf ihren Höfen auch eine Vielzahl von sozialen Dienstleistungen an. Die ländliche Umgebung, das Arbeiten in und mit der Natur, der Umgang mit Tieren eignen sich auch für die Begleitung oder Betreuung von Menschen mit besonderen Ansprüchen, zu den beispielsweise Personen mit Behinderungen, Demenz, Autismus-Spektrumstörungen oder aus der Bahn geratene Jugendliche gehören.

Die SBV-Fachkommission Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Ausländerpolitik hat sich dem Thema «Care Farming» in der Landwirtschaft angenommen und eine Arbeitsgruppe beauftragt, eine Wegleitung für solche sozialen Dienstleistungen auszuarbeiten. Diese soll Bauernfamilien unterstützen, die sich einen Einstieg überlegen. Die Wegleitung beschreibt die verschiedenen Formen und Zielgruppen, definierte die Anforderungen an den Betrieb und die Bauernfamilie, die fachlichen und sozialen Kompetenzen, die Herausforderungen, die Zusammenarbeitsmöglichkeiten, die rechtlichen Grundlagen und Versicherungsfragen. Eine kleine Checkliste mit Grundsatzfragen erlaubt es Interessierten, sich schnell ein Bild zur Eignung zu machen.  

Rückfragen

Peter Kopp

Peter Kopp

Leiter Departement Soziales und Dienstleistungen
Generalsekretär Agrisano

Telefon 056 461 71 82
E-Mail peter.kopp@agrisano.ch

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