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13. AHV-Rente – die Rechnung geht nicht auf
«Initiative für ein besseres Leben im Alter!», so nennen Initianten ihren Vorschlag für eine 13. AHV-Rente. Sie fordern, dass die Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag von einem Zwölftel ihrer jährlichen Rente erhalten. Und zwar alle nach dem Giesskannenprinzip. Umfragen zeigen, dass die Volksinitiative beim Stimmvolk ankommt. Nicht zuletzt, weil die Art der Finanzierung offengelassen ist und unklar ist, woher das Geld dafür käme. Konkret geht es um 4 bis 5 Milliarden Franken Mehrausgaben pro Jahr. Bis 2050 würden sich die Mehrausgaben auf über 100 Milliarden Franken summieren.
Aufgrund der unterdurchschnittlichen Einkommen in der Landwirtschaft ist die AHV für viele Bäuerinnen und Bauern ein wichtiger oder das einzige Standbein der Altersvorsorge. Der Rentenzustupf wäre also durchaus willkommen. Bei einer genauen Betrachtung wird hingegen klar, dass eine massive Mehrbelastung des Bundeshaushalts droht. Der Bund müsste mehr Geld einschiessen, da er 20.2 Prozent der AHV-Ausgaben finanziert. Das wäre jährlich rund 1 Milliarde Franken zusätzlich! Geld, dass er nicht hat. So muss der Bundesrat heute schon grosse Sparpakete schnüren, um die Ausgaben im Griff zu halten. Er müsste also bei anderen Budgetposten sparen. Im Vordergrund stehen da die ungebundenen Ausgaben, zu denen der Agrarkredit und die Direktzahlungen gehören. Wie schwierig die Diskussion bezüglich Agrarkredits ist, hat die letzte Wintersession gezeigt.
Die restliche Finanzierung der Mehrausgaben müsste über höhere Lohnabzüge und/oder eine höhere Mehrwertsteuer erfolgen. Damit würden die Erwerbstätigen sowie die Konsumentinnen und Konsumenten zur Kasse gebeten. Diese Abzüge respektive höheren Steuern belasten zwar alle, solche mit unterdurchschnittlichen Einkommen aber besonders stark. Die Bäuerinnen und Bauern wären also doppelt betroffen. Einerseits durch höhere Lohnabzüge und/oder höhere Mehrwertsteuer, andererseits durch die drohende Kürzung des Agrarkredits. Weil immer mehr Rentnerinnen und Rentner immer weniger Berufstätigen gegenüberstehen, steht bereits die heutige Höhe der AHV auf wackligen Beinen. Die Differenz von Einnahmen und Ausgaben steigt also selbst beim Status quo, was die Finanzierung dieser wichtigen Säule der Altersvorsorge in Frage stellt.
Ebenfalls am 3. März 2024 kommt die Renteninitiative zur Abstimmung. Diese fordert das Rentenalter 66 für beide Geschlechter und eine anschliessende Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Die Forderung ist im aktuellen Kontext und nach dem äusserst knappen Entscheid zum Rentenalter 65 für die Frauen nicht mehrheitsfähig. Zudem ist eine generelle Erhöhung des Rentenalters nicht zielführend, weil Menschen in Berufen mit starker körperlicher Belastung nicht einfach länger arbeiten können. Ein Modell basierend auf einer Lebensarbeitszeit wäre definitiv besser.
Die beiden Initiativen sind zu radikal und aus Sicht der Landwirtschaft abzulehnen. Mehr Rente ist schön, aber nicht zu diesem Preis!
Autor
Peter Kopp
Leiter Departement Soziales und Dienstleistungen
Generalsekretär Agrisano
Telefon 056 461 71 82
E-Mail peter.kopp@agrisano.ch