Hauptinhalt

Nutztiere haben es in der Schweiz so gut wie nirgendwo sonst

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands zur Jahresmedienkonferenz vom 4. Januar 2022

Die Tierhaltung auf den Bauernhöfen gibt aktuell zu diskutieren. Auf dem Schweinezuchtbetrieb von Marianne und Franz Guillebeau im bernischen Lanzenhäusern machte der Schweizer Bauernverband heute eine Auslegeordnung. Fazit: Die Schweizer Tierhaltung ist dank umfassenden gesetzlichen Vorgaben, festgelegten Höchsttierbeständen, tierspezifischen Gesundheitsprogrammen oder agrarpolitischen Tierwohlprogrammen auf einem Niveau, das weltweit seinesgleichen sucht. Labelprodukte stellen sicher, dass die besonders aufs Tierwohl achtende Kundschaft ein passendes Angebot vorfindet. Dieses ist aktuell grösser als die Nachfrage. Aus diesen Gründen sind politische Vorstösse wie die Massentierhaltungsinitiative unnötig.

Wie steht es um die Nutztierhaltung in der Schweiz? Um die emotionale Debatte zu versachlichen, stellte der Schweizer Bauernverband in seinem neuen Fokusmagazin «So leben die Nutztiere in der Schweiz» die wichtigsten Fakten zusammen. Diese stellte er heute auf dem Schweinezuchtbetrieb von Marianne und Franz Guillebeau im Lanzenhäusern vor. Seit der Einführung des ersten Tierschutzgesetzes im Jahr 1981 hat sich dieses fortlaufend weiterentwickelt. Legte es zu Beginn vor allem Mindestgrössen im Stall fest, kamen immer mehr qualitative Aspekte dazu: Tiere sollen keiner physischen Belastung ausgesetzt sein, keinen Schmerz erleiden, frei von Krankheiten sein, keine Angst haben und sich artgerecht verhalten können. In der Schweiz gibt es deshalb auch Vorgaben zur Ausbildung der Nutztierhalter, zur Beschäftigungsmöglichkeit, zur Fütterung und den Transportbedingungen. Regelmässige Kontrollen stellen zudem die Einhaltung sicher.

Im Verlauf der Zeit gründeten die Branchen tierartspezifische Gesundheitsdienste, mit denen sie die Gesundheit ihrer Nutztiere optimieren und damit den Antibiotikaeinsatz reduzieren. Allein in den letzten zwölf Jahren ging dieser um 58 Prozent zurück. Seit 2020 gibt es als Dach die Organisation Nutztiergesundheit Schweiz. In den 90er Jahren führte der Bund die Tierwohlförderprogramme «Besonders tierfreundliche Stallhaltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» ein. Er fördert damit besonders tierfreundliche Haltungsbedingungen mit Direktzahlungen. Beide Programme sind weit verbreitet: Je nach Tiergattung leben 60 bis 95 Prozent der Tiere in besonders tierfreundlichen Ställen und 40 bis 85 Prozent haben regelmässigen Auslauf im Freien. Die Labelanteile im Verkauf variieren hingegen zwischen 10 und 40 Prozent. Die durch eine noch tierfreundlichere Haltung entstandenen Kosten können die Bauernfamilien deshalb nur zum Teil mit einem Mehrerlös decken.

Ein weltweites Unikat sind die gesetzlich vorgegeben maximalen Bestandesgrössen bei Geflügel, Schweinen und Kälbern. Bei den Legehennen beträgt die maximale Grösse 18'000 Tiere. 82 Prozent Hennen bei uns haben Weidezugang und praktisch alle profitieren von einem Wintergarten. In Deutschland leben 35 Prozent aller Legehennen in Betrieben mit mehr als 100’000 Tieren. Generell unterscheidet sich die Schweizer Tierhaltung und auch die durchschnittlichen Herdengrössen von jenen im Ausland. Die EU selbst kennt keine Tierschutzvorschriften für Kühe, Schafe oder Ziegen. Beim Geflügel oder den Schweinen sind in der Schweiz verbotene Haltungsbedingungen wie die Käfighaltung oder Vollspaltenboden nach wie vor erlaubt und weit verbreitet.

Kurz und gut: Die Schweizer Tierhaltung hebt sich von jener im Ausland um Längen ab. Die durchschnittlichen Bestandesgrössen sind im Vergleich klein. Von Massentierhaltung kann deshalb nicht die Rede sein. Zudem gibt es bereits heute mehr als ausreichend einheimische Lebensmittel aus Tierhaltungsbetrieben, die den Vorgaben der Initianten der Massentierhaltungsinitiative entsprechen. Diese ist deshalb unnötig.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV

Telefon:    078 801 16 91
E-Mail:     michel.darbellay@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen
Stellungnahmen Revision des Energiegesetzes

24.06.20 | Mit der Energiestrategie 2050 beschloss die Schweizer Stimmbevölkerung 2017, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken. Die dazu festgelegten Fördermassnahmen laufen Ende 2022 und Ende 2030 aber aus. Ziel der Vorlage ist es, mehr Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen sowie die langfristige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Dabei werden bestehende Förderinstrumente verlängert und angepasst. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft bis im Jahre 2030 2'100 GWh/Jahr produzieren und dabei auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.  Grundsätzlich befürwortet der SBV die Stossrichtung der Revision mit der Verlängerung der Fördermassnahmen bis 2035 und insbesondere die Verknüpfung der Energie- und Klimapolitik. Jedoch bedauern wir ausserordentlich, dass der vorliegende Gesetzesentwurf weder eine Lösung für den Weiterbetrieb von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen noch für den dringend nötigen Zubau neuer Anlagen enthält. Deshalb fordern wir technologiespezifische Zielwerte, da die Versorgungssicherheit und die eng verknüpften Klimaziele nur mit dem entsprechenden Energiemix erreicht werden können. Für PV-Anlagen bietet vorliegender Gesetzesentwurf mit grösseren Investitionsbeiträgen für Anlagen ohne Eigenverbrauch eine gute Lösung.  Aufgrund der engen Koppelung der Revision mit dem Stromversorgungsgesetz begrüssen wir die angekündigte Etablierung von Quartierstrom/ Energiegemeinschaften. Stromkonsumierende im ländlichen Raum dürfen dabei nicht diskriminiert werden, wobei die Landwirtschaft auf eine sichere Versorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen ist. Eine Anpassung der Netztarifierung aufgrund einer höheren Arbeitskomponente ist zurückzuweisen.  Die Schweizer Landwirtschaft möchte einen Beitrag leisten zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 und den Klimazielen. Hierfür ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass die dezentrale Produktion erneuerbarer Energien möglichst einfach und ökonomisch möglich ist. Die Förderung muss technologieabhängig ausgearbeitet werden, damit in Zukunft das Potential für Photovoltaik ausgenutzt wird und eine Lösung für das Fortbestehen der bestehenden Biogasanlagen wie auch ein Zubau gefunden wird.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 25 (15. – 19. 06 2020)

20.06.20 | Das «Berufkraut» ist ein invasiver Neophyt, der sich auf heimischen Biodiversitätsförderflächen und städtischen Gärten breitmacht. Davon bleibt auch der SBV nicht verschont. Der Neophyt breitete sich in der Geschäftsstelle in Bern aus. Darum machte sich der Geschäftsbereich Pflanzenbau daran, das Berufkraut auf dem Areal auszurup-fen. Die Bauernfamilien werden aufgerufen, es dem SBV gleichzumachen und das Berufkraut zu entfernen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen SBV-Vorstand wählt Michel Darbellay in die Geschäftsleitung

19.06.20 | Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands wählte heute mit Michel Darbellay den Nachfolger von Martin Rufer als Leiter des Departements Produktion, Märkte & Ökologie. Der gebürtige Walliser ist aktuell Geschäftsführer des jurassischen Bauernverbands.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 24 (8. – 12. Juni 2020)

15.06.20 | Stellenmeldepflicht gilt wieder Die Stellenmeldepflicht wurde während der Corona-Ausnahmesituation ausgesetzt und gilt seit dem 8. Juni wieder. Somit müssen sämtliche offene Stellen von Hilfskräften in der Landwirtschaft (inklusive Gemüse- und Weinbau) wieder gemeldet werden. Weitere Informationen dazu gibt’s hier.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 05-20: Ein Blick auf die Nahrungsmittelversorgung der Schweiz im Krisenfall

11.06.20 | Die Corona-Krise hat das Thema Nahrungsmittelversorgung in der Schweiz erneut in den Fokus gerückt. Viele Fragen lassen sich mithilfe der von Agristat berechneten Nahrungsmittelbilanz (NMB) beantworten. Dies bedingt aber ein gewisses Hintergrundwissen und klare Begriffsdefinitionen. In diesem Artikel wird die Einschätzung der Versorgunslage auf der Basis der NMB diskutiert, insbesonders im Hinblick auf die aktuelle Situation.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 23 (1. – 5. Juni 2020)

09.06.20 | Seit Ende Mai ist klar, dass der 1. August-Brunch – wenn auch unter besonderen Bedingungen – durchgeführt werden kann. Damit die Gastgeberhöfe wissen, wie sie mit oder ohne Buffet unter Einhaltung der BAG-Vorschriften den Anlass auf ihrem Betrieb umsetzen können, erarbeitete des SBV auf Basis des Konzepts von GastroSuisse ein umfassendes Schutzkonzept. Dieses wird laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst und ist unter www.brunch.ch/anbieter downloadbar.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Nationalrat stärkt landwirtschaftliche Forschung

04.06.20 | Die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope wird restrukturiert und zentralisiert. Der Nationalrat will die daraus entstehenden Effizienzgewinne zur Stärkung der Agrarforschung nutzen. Er stimmte heute einer entsprechenden Motion zu und widersetzt sich damit den Plänen des Bundesrats. Dieser wollte die frei werdenden Mittel auch anderweitig verwenden. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist über diesen Entscheid sehr erfreut. Um die steigenden Erwartungen zu erfüllen, der Herausforderungen des Klimawandels anzugehen und die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die Umwelt zu verringern ist die Landwirtschaft dringend auf Forschungsunterstützung angewiesen. Ihr Nutzen kommt so auch der gesamten Gesellschaft zugute. Sie muss viele offene Fragen beantworten sowie Verbesserungen und Produktionsalternativen entwickeln und dabei sich ständig weiterentwickelnde Technologien berücksichtigen. Der Entscheid des Nationalrats entspricht den im Rahmen die Umstrukturierungspläne gemachten Versprechen, keine Budgetkürzung vorzunehmen sowie der am 11. März 2019 verabschiedeten Motion der Finanzkommission des Nationalrats.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 22 (25. – 29. Mai 2020)

02.06.20 | Lebensmittel tierischer Herkunft sollen künftig mit dem Vermerk «ohne Gentechnik hergestellt» gekennzeichnet werden, wenn bei der Fütterung auf gentechnisch veränderte Pflanzen verzichtet wurde. Heute ist dies in der Schweiz nur dann erlaubt, wenn während des gesamten Herstellungsprozesses darauf verzichtet wird. Umgekehrt musste bei ausländischen Produkten nicht deklariert werden, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt wurden. Der Bundesrat korrigierte diesen Wettbewerbsnachteil für die heimische Landwirtschaft. Was unsere Nachbarländer Österreich, Deutschland und Frankreich schon lange dürfen, ist nun auch endlich in der Schweiz möglich!

Mehr lesen