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1. August-Brunch auf dem Bauernhof

Der Brunch ist eine ideale Plattform, um mit der Bevölkerung in Kontakt zu kommen und ihr die Schweizer Landwirtschaft näher zu bringen. Er eignet sich auch bestens, um den eigenen Direktverkauf anzukurbeln oder andere Hofangebote zu bewerben. Ein «Buurezmorge» zum Nationalfeiertag muss kein Grossanlass sein. Gerade auch kleinere Brunchs haben ihren Reiz. Mehr Infos auf www.brunch.ch.

Kontaktperson

Andrea Camadini

Laurstrasse 10, 5201 Brugg
andrea.camadini@sbv-usp.ch 
Projektleiterin 1. August Brunch & Tag der offenen Hoftüren
Departement Kommunikation & Marketing
Geschäftsbereich Basiskommunikation

  

Medienmitteilungen
Unerwartetes Bekenntnis für eine umfassende Ernährungspolitik

21.08.20 | Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats will die Agrarpolitik 22+ sistieren. Sie verlangt grundsätzliche Antworten zur Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungspoli-tik. Die Vorgehensweise bietet die Chance, die einseitige Agrarpolitik zu einer glaubwürdigen Ernährungspolitik umzubauen.

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Medienmitteilungen
1. August-Brunch: Tradition mal etwas anders

01.08.20 | Der Brunch auf dem Bauernhof gehört genauso zum 1. August wie das Feuerwerk. Einziger Unterschied: Egal wie das Wetter ist, er findet statt. Sogar in einem Jahr mit erschwerten Bedingungen aufgrund der Corona-Schutzmassnahmen luden rund 150 Bauernfamilien zu Tisch und die Gäste kamen aus allen Ecken auf’s Land, um zu geniessen. Die 28. Ausgabe des Traditionsanlasses war erneut ein genussvoller und gemütlicher Anlass für Jung wie Alt.

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SBV-News SBV-News Nr. 31 (27.7. – 1.8.2020)

31.07.20 | Die Corona-Ausnahmesituation hat uns nach wie vor fest im Griff. Steigen die Fallzahlen weiterhin, so werden auch wieder schärfere Schutzmassnahmen eingeläutet. Die Task Force des SBV wird die Situation für die Betriebe und deren Arbeitskräfte aufmerksam beobachten, die Schutzkonzepte zusammen mit den Branchen à jour halten und laufend seine Webseite mit den wichtigsten Informationen für die Landwirtschaft aktualisieren.

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Medienmitteilungen
Wirtschaftsminister am 1. August-Brunch

21.07.20 | Rund 150 Bauernfamilien stecken mitten in den Vorbereitungen für den 1. August-Brunch auf dem Bauernhof. Dieser findet unter Beachtung der Corona-Schutzmassnahmen statt. Die ersten Anbieter sind bereits ausgebucht. Im Bündnerland mischt sich auch Bundesrat Parmelin unter die Gäste.

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Medienmitteilungen
Beliebtes BuureZmorge findet statt!

30.06.20 | Nach ersten Unsicherheiten beschloss der Schweizer Bauernverband (SBV), den 1. August-Brunch auf dem Bauernhof auch 2020 durchzuführen. Eine gute Nachricht für alle treuen Gäste des Traditionsanlasses. So kann man auch am nächsten Nationalfeiertag ein frisches Zmorge aus eigenen Produkten in gemütlicher Corona-tauglicher Atmosphäre geniessen. Am besten heute noch auf brunch.ch einen Hof suchen und sich anmelden. Die Anmeldung ist erforderlich.

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SBV-News SBV-News Nr. 26 (22. – 28.06.2020)

30.06.20 | Schweizer Bäuerinnen und Bauern danken mit Sonnenblumen am Feldrand allen, die mitgeholfen haben (und nach wie vor mithelfen), die Corona-Krise zu bewältigen. Der SBV hat unterdessen eine passende Vorlage zum Auszeichnen der Sonnenblumen erstellt: Einfach auf der Einstiegsseite von sbv-usp.ch runterladen, anpassen, ausdrucken, laminieren und aufhängen, sobald die Sonnenblumen blühen.

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SBV-News SBV-News Nr. 23 (1. – 5. Juni 2020)

09.06.20 | Seit Ende Mai ist klar, dass der 1. August-Brunch – wenn auch unter besonderen Bedingungen – durchgeführt werden kann. Damit die Gastgeberhöfe wissen, wie sie mit oder ohne Buffet unter Einhaltung der BAG-Vorschriften den Anlass auf ihrem Betrieb umsetzen können, erarbeitete des SBV auf Basis des Konzepts von GastroSuisse ein umfassendes Schutzkonzept. Dieses wird laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst und ist unter www.brunch.ch/anbieter downloadbar.

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SBV-News SBV-News Nr. 22 (25. – 29. Mai 2020)

02.06.20 | Lebensmittel tierischer Herkunft sollen künftig mit dem Vermerk «ohne Gentechnik hergestellt» gekennzeichnet werden, wenn bei der Fütterung auf gentechnisch veränderte Pflanzen verzichtet wurde. Heute ist dies in der Schweiz nur dann erlaubt, wenn während des gesamten Herstellungsprozesses darauf verzichtet wird. Umgekehrt musste bei ausländischen Produkten nicht deklariert werden, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt wurden. Der Bundesrat korrigierte diesen Wettbewerbsnachteil für die heimische Landwirtschaft. Was unsere Nachbarländer Österreich, Deutschland und Frankreich schon lange dürfen, ist nun auch endlich in der Schweiz möglich!

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