Hauptinhalt

Verzicht auf Chlorothalonil-haltige Pflanzenschutzmittel

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 8. November 2019

Chlorothalonil ist diesen Sommer aufgrund einer Neubeurteilung über Nacht zum Problem für das Schweizer Trinkwasser geworden. Aktuell überprüfen die Behörden die Zulassung. Der Schweizer Bauernverband fordert die Bauernbetriebe bis zu diesem Entscheid dazu auf, keine Chlorothalonil-haltigen Pflanzenschutzmittel einzusetzen.

Chlorothalonil ist ein Fungizid, das in der Schweizer Landwirtschaft seit rund 50 Jahren vor allem in Getreide, Gemüse und Reben gegen Pilzbefall zum Einsatz kommt. Der Wirkstoff schützt zum Beispiel Weintrauben vor dem gefürchteten falschen Mehltau, der unbehandelt zum totalen Verlust der Ernte führen kann. Chlorothalonil kommt aber auch auf Sportrasen, Blumen, Sträuchern oder Zierpflanzen zur Anwendung.

Schweizer Bauern haben nichts falsch gemacht

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit hat am 8. August 2019 die Abbauprodukte von Chlorothalonil – sogenannte Metaboliten – von «nicht relevant» in «relevant» umgeteilt. Der Grund dafür war, dass negative gesundheitliche Auswirkungen der Abbauprodukte nicht sicher ausgeschlossen werden können. Diese Erkenntnis ist sowohl für die Schweiz als auch Europa neu. Sie stellt Bauern und Trinkwasserversorger vor grosse Herausforderungen: Über Nacht ist ein bis vor kurzem als bedenkenlos geltendes und rechtmässig eingesetztes Produkt zum Problemfall geworden. Denn seit der neuen Beurteilung muss das Trinkwasser den extrem tiefen Anforderungswert von 0.0000001g/l einhalten.

Klarheit schaffen für Bauernbetriebe, Wasserversorger und Bevölkerung

Aktuell überprüft die Schweizer Zulassungsbehörde den Wirkstoff. Für den Schweizer Bauernverband (SBV) gilt unverändert, dass solche Entscheide aufgrund von wissenschaftlichen Grundlagen gefällt werden müssen. Weil die momentan unklare Situation Wasserversorger und Gesellschaft aber stark verunsichert, will der SBV so rasch als möglich Klarheit schaffen. Er fordert die Bauernbetriebe deshalb auf, bis zum Entscheid der Zulassungsbehörden Produkte mit dem Wirkstoff Chlorothalonil nicht mehr einzusetzen. Für den Schutz der Kulturen stehen ausreichend andere Wirkstoffe zur Verfügung.

Schutz des Grundwassers ist ein gemeinsames Interesse

Sauberes Trinkwasser ist auch für die Landwirtschaft wichtig. Es braucht Anstrengungen von allen Kreisen, um die hohe Qualität des Schweizer Trinkwassers zu bewahren. Aktuell sind 42% aller Grundwasserfassungen nicht bundesrechtskonform ausgeschieden, ebenso wenig deren Zuströmbereiche. Nebst den Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln werden im Grundwasser zahlreiche weitere Stoffe und Rückstände aus Industrie und Gesellschaft gefunden. Für diese fehlen klare Grenzwerte nach wie vor gänzlich.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

David Brugger

Schweizer Bauernverband
Leiter Geschäftsbereich Pflanzenbau

Telefon 077 438 90 88
E-Mail david.brugger@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018

25.01.18 | Nous saluons la présente modification de l’OPAM qui vise à améliorer la transmission d’informations entre les autorités d’exécution cantonales et les maîtres d’ouvrage dans les zones soumises à l’OPAM. En effet, ceci permettra aux maîtres d’ouvrage de prendre en considération des mesures liées à la gestion du risque d’accidents majeurs à un stade précoce du développement de nouveaux projets, évitant ainsi les conflits d’Intérêts à un stade trop avancé de la planification. L’OPAM s’appliquant aussi aux installations agricoles, nous saluons cette modification qui permettra une meilleure gestion du processus.

Mehr lesen
Stellungnahmen Beratung der Infrastrukturentwicklung Etappe 2030/2035

04.12.17 | L’Union Suisse des Paysans (USP) salue l’élaboration du projet collaboratif des cantons, des chemins de fer, de la branche des transports de marchandises et de l’Office fédéral des transports (OFT) intitulé « Etape d’aménagement 2030/2035 de l’infrastructure ferroviaire ». En effet, des infrastructures ferroviaires modernes et performantes sont primordiales pour la prospérité du pays. Concernant le secteur agricole, le rail permet notamment l’acheminement de marchandises (betteraves sucrières, fourrage, etc.), et par conséquent se doit d’être exploitable dans les meilleures conditions. L’aménagement 2030/2035 de l’infrastructure prévoit notam-ment la création de nouveaux sillons pour le transport de marchandises, mais aussi de « sillons express », per-mettant une réduction du temps de parcours, ce que nous saluons. De plus, nous approuvons que le projet vise à améliorer la desserte de base des régions rurales. Cependant, nous soulignons que l’élargissement de l’offre ferroviaire ne doit pas se faire au détriment de la protection des terres agricoles.

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung [NFSV]

15.09.17 | Der SBV begrüsst, dass im neuen Referenzszenario mit grösseren Mengen an freigesetzter Radioaktivität gerechnet wird. So wird sichergestellt, dass man auch auf ein grosses Schadensausmass mit entsprechenden Massnahmen vorbereitet ist. Auch mit den terminologischen Anpassungen ist der SBV ein-verstanden. Auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft wird in der Notfallschutzplanung aber momentan zu wenig eingegangen. Insbesondere in der „Normdokumentation und Checklisten“ für den ABC-Schutz fehlen Checklisten für landwirtschaftliche Betriebe. Bei deren Überarbeitung müssen zumindest die Punkte aus dem Dokument Merkpunkte für den ABC-Schutz in der Landwirtschaft (Bundesamt für Landwirtschaft, 2005) aufgenommen werden. Es ist klar, dass die Notfallschutzverordnung nur den Sofortschutz während und kurz nach einem Ereignis regelt. Es wäre aber dennoch wichtig, auch Pläne für ein Weiterleben nach einem Ereignis bereitzuhalten. Insbesondere für die standortgebundene Landwirtschaft

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

14.09.17 | Eine Senkung des maximalen Wasserzinssatzes auf 80 Fr./kWbr bringt Berggemeinden in finanzielle Probleme und das für die Zeit nach 2022 geplante flexible Modell für die Festlegung des Wasserzinses wird dieselben weiterhin vor Probleme stellen, weil sie keine Planungssicherheit mehr haben. Diese Unsicherheit wird sich auf sehr viele Bereiche auswirken, darunter auch die (Berg-) Landwirtschaft. Der SBV lehnt daher die vorgeschlagene Vorlage momentan ab. In Anbetracht der Änderungen, die im neuen Energiegesetz zur Unterstützung der Wasserkraft vorgesehen sind, sowie auch den weiteren Instrumenten, die für die langfristige Sicherung der Grosswasserkraft in Diskussion sind, ist es aus unserer Sicht vorzuziehen, vorgängig die anderen Instrumente auf ihre Effektivität zu prüfen und in letzter Priorität in Einzelfällen auf eine Flexibilisierung des Wasserzinses zurück zu kommen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision des Raumplanungsgesetzes

22.08.17 | Von der Tätigkeit der 52 000 Familienbetriebe hängt die Vitalität und auch die Schönheit vieler Gemeinden und Täler ab, vorausgesetzt sie erhalten die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten. Dem Bauen ausserhalb der Bauzone kommt deshalb eine wichtige Bedeutung zu. Landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone sind, wie es der Name sagt, grundsätzlich zonenkonform. Dies ist einerseits ein Privileg, dessen sich die Landwirtschaft bewusst ist. Andererseits ist diese Verortung „ausserhalb Bauzone“ auch eine Vorgabe, deren sich die Raumplanung bewusst sein muss. In diesem Sinne fordern wir Sie auf, im ländlichen Raum Spielraum beim Bauen ausserhalb der Bauzone zu lassen. Für die Landwirtschaft ist der Spielraum in Ihrer Vorlage zu eng. Zwar sind der Versuch der Neuordnung und die teilweisen Verbesserungen zu würdigen. Insgesamt sind die Normen jedoch zu dicht, dirigistisch und nicht stringent. Einige Instrumente entbehren jeglichen Praxisbezug und sind weder umsetzbar noch zumutbar. Aus diesen Gründen lehnt der SBV die Vorlage in dieser Form ab. Grundlegende Änderungen sind nötig, damit der SBV die Revision weiterhin unterstützt. Ansonsten empfehlen der SBV, die Übung abzubrechen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Konzept für den Gütertransport auf der Schiene

07.07.17 | Aus Sicht der Landwirtschaft ist es wichtig, dass der Transport auf der Schiene unter anderem dank eines Verladenetzes wirtschaftlich möglich bleibt. Ausserdem fordert der SBV, dass transportierende Branchen (Getreide, Zucker, Holz) in Entscheidungsprozesse bezüglich des Verladenetzes frühzeitig miteinbezogen werden, so dass daraus entstehende Konsequenzen für die transportierenden Branchen, gleichzeitig aber auch für die Gesamtwirtschaft abgeschätzt werden können.

Mehr lesen
Stellungnahmen Weisungen Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln

06.07.17 | Es ist nötig, dass unter dem Aktionsplan Pflanzenschutz die Gelegenheit für ein umfassendes Vorgehen genutzt wird. Dazu gehört in einem allerersten Schritt die vertiefte wissenschaftliche Abklärung der unerwünschten Eintragspfade von PSM (Abdrift, Abschwemmung, Runoff, Punkteinträge und Drainagenwasser). Erst wenn wissenschaftlich geklärt ist, wo und welche Wege die einzelnen Wirkstoffe nehmen, können gezielte Massnahmen an der Quelle ergriffen werden, was schlussendlich zum Erfolg führen wird. Grundsätzlich begrüsst der SBVr die neuen Weisungen, sie sind kurz und übersichtlich verfasst. Wir erwarten aber dass nach Vorliegen der Erkenntnis zu den effektiven Eintragspfaden das Papier angepasst und im Idealfall zugunsten einer umfassenden Lösung zurückgezogen wird. Weil die Abschwemmung von PSM eng im Zusammenhang mit Erosion steht, ist zu prüfen, ob anstelle von zwei ein gemeinsames Papier erstellt werden kann.

Mehr lesen
Stellungnahmen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Energieverordnung EnV

30.06.17 | In der Landwirtschaft ist Holz eine wichtige erneuerbare Energiequelle für die Wärmegewinnung. Da viele Landwirte auch ein Stück Wald besitzen und bewirtschaften, sind kleine Holzfeuerungen in der Landwirtschaft sehr verbreitet. Aufgrund der Abgelegenheit ist die Bildung von Wärmeverbunden wenig sinnvoll. Kleine Holzfeuerungen sind deshalb eine angepasste Nutzungsform der einheimischen erneuerbaren CO2-neutralen Energie Holz, die es unter anderem vor dem Hintergrund der Zielsetzung im Klimabereich weiterhin zu nutzen gilt. Mit den Verschärfungen der Vorschriften in der neuen Luftreinhalteverordnung kommen zusätzliche Kosten auf die Betreiberinnen und Betreiber von Holzfeuerungen zu, die so hoch sind, dass sie Holzfeuerungen weniger wirtschaftlich machen. Da Holzfeuerungen bereits jetzt aus wirtschaftlicher Sicht hinter anderen Heizsystemen anstehen, kann dies in gewissen Fällen sogar dazu führen, dass Betreiber von Holz – auf Ölbetriebene Heizungen umstellen. Aus unserer Sicht ist dies in jedem Fall zu verhindern. In gewissen Kantonen haben sogar Waldbesitzer auf die Erneuerung ihrer Holzheizung bereits verzichtet und sind entweder auf einen fossilen Brennstoff umgestiegen, oder setzen auf eine Wärmepumpe. Entsprechend sind die Verkäufe von Holzfeuerungen eingebrochen. Eine solche Entwicklung ist äusserst problematisch und sicherlich nicht zukunftsfähig, wenn sogar CO2 neutrale Heizsysteme durch fossile Systeme ersetzt werden. Wir lehnen die Änderungen im der Luftreinhalteverordnung im Bereich der Holzfeuerungen aus obenstehender Begründung ab. Falls die Massnahmen, mit denen die Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden kann (z.B. Elektrofilter als Staubabscheider), vollumfänglich über die Mittel eines Bundesprogrammes finanziert werden können, werden wir unsere Position nochmals überdenken.

Mehr lesen