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Verzicht auf Chlorothalonil-haltige Pflanzenschutzmittel
Chlorothalonil ist ein Fungizid, das in der Schweizer Landwirtschaft seit rund 50 Jahren vor allem in Getreide, Gemüse und Reben gegen Pilzbefall zum Einsatz kommt. Der Wirkstoff schützt zum Beispiel Weintrauben vor dem gefürchteten falschen Mehltau, der unbehandelt zum totalen Verlust der Ernte führen kann. Chlorothalonil kommt aber auch auf Sportrasen, Blumen, Sträuchern oder Zierpflanzen zur Anwendung.
Schweizer Bauern haben nichts falsch gemacht
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit hat am 8. August 2019 die Abbauprodukte von Chlorothalonil – sogenannte Metaboliten – von «nicht relevant» in «relevant» umgeteilt. Der Grund dafür war, dass negative gesundheitliche Auswirkungen der Abbauprodukte nicht sicher ausgeschlossen werden können. Diese Erkenntnis ist sowohl für die Schweiz als auch Europa neu. Sie stellt Bauern und Trinkwasserversorger vor grosse Herausforderungen: Über Nacht ist ein bis vor kurzem als bedenkenlos geltendes und rechtmässig eingesetztes Produkt zum Problemfall geworden. Denn seit der neuen Beurteilung muss das Trinkwasser den extrem tiefen Anforderungswert von 0.0000001g/l einhalten.
Klarheit schaffen für Bauernbetriebe, Wasserversorger und Bevölkerung
Aktuell überprüft die Schweizer Zulassungsbehörde den Wirkstoff. Für den Schweizer Bauernverband (SBV) gilt unverändert, dass solche Entscheide aufgrund von wissenschaftlichen Grundlagen gefällt werden müssen. Weil die momentan unklare Situation Wasserversorger und Gesellschaft aber stark verunsichert, will der SBV so rasch als möglich Klarheit schaffen. Er fordert die Bauernbetriebe deshalb auf, bis zum Entscheid der Zulassungsbehörden Produkte mit dem Wirkstoff Chlorothalonil nicht mehr einzusetzen. Für den Schutz der Kulturen stehen ausreichend andere Wirkstoffe zur Verfügung.
Schutz des Grundwassers ist ein gemeinsames Interesse
Sauberes Trinkwasser ist auch für die Landwirtschaft wichtig. Es braucht Anstrengungen von allen Kreisen, um die hohe Qualität des Schweizer Trinkwassers zu bewahren. Aktuell sind 42% aller Grundwasserfassungen nicht bundesrechtskonform ausgeschieden, ebenso wenig deren Zuströmbereiche. Nebst den Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln werden im Grundwasser zahlreiche weitere Stoffe und Rückstände aus Industrie und Gesellschaft gefunden. Für diese fehlen klare Grenzwerte nach wie vor gänzlich.
Rückfragen
David Brugger
Schweizer Bauernverband
Leiter Geschäftsbereich Pflanzenbau
Telefon 077 438 90 88
E-Mail david.brugger@sbv-usp.ch