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Veto zum Schleppschlauch-Obligatorium

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 24. September 2020

Der Bundesrat wollte die Gülleausbringung mittels Schleppschlauch für obligatorisch erklären lassen. Der Ständerat hiess nun eine entsprechende Motion gut, die auf die Fortsetzung der eingeführten Anreizsysteme setzt. Der Schweizer Bauernverband begrüsst dies, weil sich der Schleppschlauch nicht überall eignet und weil die obligatorische Verwendung des Schleppschlauchs auch negative Effekte hat.

Der Ständerat hat einen Beschluss des Bundesrats korrigiert. Mit der Zustimmung zu einer entsprechenden Motion sprach er sich gegen ein Schleppschlauch-Obligatorium aus. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist erleichtert über diesen Entscheid.  Die entsprechende Ankündigung des Bundesrats Anfang Jahr hat innerhalb der Landwirtschaft zu grosser Verunsicherung und Ängsten geführt. Aktuell wird die Gülleausbringung mit dem Schleppschlauch als Ressourceneffizienzmassnahme aktiv gefördert, weil sich damit die Ammoniak-Emissionen reduzieren lassen. Unterdessen wird 40 Prozent der Gülle so ausgebracht. Vor allem grössere Betriebe und solche mit nicht zu steilen Flächen sind umgestiegen, weil es sich für sie aufgrund der tieferen Mehrkosten eher lohnt. Bei kleineren Betrieben steigen die damit verbundenen Zusatzkosten und – je nach Neigung der Flächen – ist der Einsatz eines Schleppschlauchs gar nicht möglich. Diese Betriebe müssten verschiedene Gülle-Systeme nutzen, was die Kosten zusätzlich in die Höhen treibt. Ein Ausbringen der Gülle ausschliesslich über Lohnunternehmen birgt die grosse Gefahr, dass die Witterungsverhältnisse zu wenig beachtet werden (können). Sind diese ungünstig, z.B. weil es zu warm ist, dann erhöhen sich die Emissionen, so dass der positive Effekt des Schleppschlauches wieder zunichte gemacht wird. Zudem sind die Maschinen der Lohnunternehmer oft schwerer und haben deshalb einen negativen Effekt auf die Bodenverdichtung. Der SBV ist nicht gegen den Schleppschlauch. Er ist vielmehr überzeugt, dass die Weiterführung des Anreizsystems der richtige Weg ist, um das Ziel einer Reduktion der Emissionen zu erreichen.  Er hofft, dass auch der Nationalrat der Motion zustimmt, damit das Obligatorium definitiv vom Tisch ist.

 

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

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