Hauptinhalt

Wirksame Gesetzgebung für eine nachhaltigere Landwirtschaft

Medienmitteilung der nationalen Allianz gegen die extremen Agrar-Initiativen vom 7. April 2021

Die Risiken und Mengen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz senken und die Nährstoffverluste reduzieren: Die von den beiden eidgenössischen Räten in der Frühjahrssession verabschiedete parlamentarische Initiative stellt eine solide Antwort auf die extremen Initiativen dar, die am 13. Juni 2021 zur Abstimmung kommen. Sie ist wirksamer und konsequenter als die Initiativen und tritt schneller in Kraft.

Anfangs beschränkte sich die eben verabschiedete parlamentarische Initiative auf die Senkung der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Im Verlauf der Debatte wurde sie erweitert. In der finalen Fassung sind auch die Reduktion der Nährstoffverluste und Vorschriften zu Bioziden ergänzt. Die neue Gesetzgebung tritt spätestens 2023 in Kraft. Die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Umwelt müssen damit bis 2027 um 50 Prozent vermindert werden. Damit verbunden ist auch eine direkte Senkung der eingesetzten PSM-Mengen. Bereits mit dem Start des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz im Jahr 2017, haben die Behörden zahlreichen Wirkstoffen die Zulassung entzogen.

Die Risikobewertung beruht auf einem Indikator, der verschiedene Faktoren wie Verkaufsvolumen, Toxizität und Exposition Rechnung trägt. Je nach Entwicklung kann der Bundesrat bei der Festlegung von Reduktionszielen ab 2027 zusätzlich die Schraube anziehen. Ein zentrales Informationssystem für alle Anwendungen und eine Mitteilungspflicht über den Verkauf garantieren totale Transparenz beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die parlamentarische Initiative verschärft ausserdem das Vorgehen in Bezug auf PSM-Rückstände im Grundwasser beträchtlich. In den Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen dürfen Konzentrationen von Wirkstoffen und allen Abbauprodukten nicht über 0,1 μg/l liegen. Sogar für toxikologisch unbedenkliche Abbauprodukte gilt ein um Faktor 100 verschärfter Grenzwert. Ist er überschritten, verliert das betreffende Produkt seine Zulassung.

Die Stickstoff- und die Phosphorverluste der Landwirtschaft müssen bis 2030 ebenfalls reduziert werden. Der Bundesrat legt die Reduktionsziele nach der Vernehmlassung fest. Die parlamentarische Initiative verfolgt zudem das Ziel, importierten Mineraldünger mit einheimischen Hofdüngern und Biomasse zu ersetzen. Kraftfutter- und Düngerlieferungen sind dem Bund mitzuteilen. Dadurch wird Transparenz über den Einsatz geschaffen.

Zum Vergleich: Die Trinkwasserinitiative regelt den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in keiner Art und Weise, wenn die Betriebe auf Direktzahlungen verzichten. Das werden jene tun, die keine Alternativen haben und diese Produkte bereits heute am meisten einsetzen. Und weder die Trinkwasser- noch die Pestizidfrei-Initiative würden die Nährstoffeinträge in die Umwelt regeln.

Die Landwirtschaft trägt die parlamentarische Initiative mit – trotz der grossen Herausforderungen, die sie in der Umsetzung mit sich bringt. Sie will Teil der Lösung sein und mithelfen, die umweltrelevanten Effekte ihrer Tätigkeit weiter zu minimieren.

Die detaillierte Übersicht zu den Unterschieden zwischen der Parlamentarischen Initiative und der Trinkwasserinitiative ist hier zu finden.

Rückfragen

Michel Darbellay

Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV

Telefon:    078 801 16 91
E-Mail:     michel.darbellay@sbv-usp.ch 

David Brugger

Schweizer Bauernverband
Leiter Geschäftsbereich Pflanzenbau

Telefon 077 438 90 88
E-Mail david.brugger@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Bundesräte outen sich als Brunch-Fans

21.07.21 | Rund 200 Bauernfamilien stecken mitten in den Vorbereitungen für den 1. August-Brunch auf dem Bauernhof. Dieser findet unter Berücksichtigung besonderer Corona-Schutzmassnahmen statt. Die Plätze sind heiss begehrt; erste Gastgeberhöfe melden ihren Anlass bereits als ausgebucht. Auch heuer kündigt sich magistraler Besuch an – dies in den Kantonen Luzern, Freiburg und Bern, wovon letzterer eine Woche vor dem Nationalfeiertag in Form einer Wanderung stattfindet.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 28 (12. – 16. Juli 2021)

20.07.21 | Die Wetterkapriolen der vergangenen Wochen haben teilweise Auswirkungen auf die Versorgung mit Lebensmitteln – so erfüllen die Produkte unter anderem die hohen Qualitätsanforderungen nicht immer. Die Landwirtschaft erwartet von den Abnehmern und dem Detailhandel die nötige Toleranz. Auch hier braucht es Taten statt nur Worte.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 06-21: Transport und Herkunft von Schweizer Agrarimporten

12.07.21 | Eine deutliche Mehrheit der landwirtschaftlichen Einfuhren gelangt via Strassenverkehr in die Schweiz und stammt vorwiegend aus der EU. Weitere bedeutende Einfuhrregionen sind die Länder Südamerikas, Afrikas sowie Asiens (ohne China). Von dort werden vor allem Früchte, Kaffee, Tee und Gewürze sowie Getreide eingeführt. Dabei kommt unter anderem auch der Transport via Bahn- und Schiffverkehr zum Einsatz. Der Flugverkehr ist mit einem Anteil von 0,2 % an den Gesamteinfuhren selten. Jedes Verkehrsmittel hat seine eigene Nische; so ist der Flugverkehr tendenziell auf leichte Waren und/oder kleine Mengen, die einen hohen Kilogrammpreis aufweisen, spezialisiert. Via Flugverkehr werden vorwiegend Gemüse, Schaffleisch und Fisch sowie exotische Früchte importiert. Via Schiffverkehr werden vor allem Ölkuchen, Reis, Getreide und Kaffee eingeführt.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 27 (5. – 9.7.2021)

12.07.21 | Wenn die Land- und Ernährungswirtschaft über den Erhalt des Selbstversorgungsgrades spricht, wird das oftmals als alter Zopf abgetan. Die FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) erwartet, dass die globalen Lebensmittelimporte 2021 gegenüber dem Jahr 2020 um satte 12% steigen. Die derzeitigen Reserven an Essen reichen gerade mal aus, um die Weltbevölkerung rund 10 Wochen zu ernähren. Eine einheimische, produzierende Landwirtschaft zu erhalten, ist deshalb nach wie vor wichtig.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur vorgezogenen Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht

09.07.21 | Der SBV hat keine Bemerkugen zu den Anpassungen betreffend AMBV, VAM und AMVZ. Was die TAMV angeht, verlangt der SBV, dass der Bund als flankierende Massnahme Therapiealternativen ermöglicht und Tierarzneimittel, welche in der Schweiz nicht zugelassen sind, durch die Anerkennung von ausländischen Zulassungen für die Schweiz zulässt. In den Erläuterungen zu der vorliegenden Revision wird erwähnt, dass die Revision keine Auswirkungen auf den Tierschutz hat. Ohne flankierende Massanahmen ist bei Verboten von bestimmten Wirkstoffen ein Therapienotstand zu befürchten. Daher hat die Revision durchaus eine Relevanz im Bereich Tierschutz. Ohne wirksame Alternativtherapie kann es zu vermehrten Notschlachtungen kommen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin

09.07.21 | Keine 4 Wochen nach dem Start dieser Vernehmlassung ist die Tierarzneimittelverordnung in die Vernehmlassung zur «vorgezogenen Verordnungsrevision im Tierarzneimittelrecht» einbezogen. Bei der Durchsicht dieser zweiten Vernehmlassung, stellt der Schweizer Bauernverband (SBV) fest, dass diese 2. Revision wohl eine zeitliche Dringlichkeit aufweist, diese aber aufgrund der Tatsache, dass die Erlasse der EU, welche diese Revision nötig machen schon seit dem 11. Dezember 2018 vorliegen. Das Warten auf allfällige Durchführungserlasse der EU, die noch immer nicht vorliegen, hat keine Klarheit gebracht. Wir bitten Sie künftig die Beübung der interessierten Krise mit parallel laufenden Vernehmlassungen zu gleichen Erlassen durch eine rechtzeitige amtsinterne Koordination zu vermeiden.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

05.07.21 | Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luft-reinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 26 (28.06. – 04.07.2021)

05.07.21 | Facebook, Twitter und Instagram spielen in der Kommunikation des SBV eine wesentliche Rolle. Dies zeigte sich exemplarisch im Zusammenhang mit den extremen Agrarinitiativen: Über die sozialen Medien konnten in den Städten viele jüngere Menschen für die Thematik sensibilisiert werden. Doch auch ausserhalb von Abstimmungs-kampagnen sind die Zahlen eindrücklich: In normalen Wochen erzielt der SBV über seine Social-Media-Kanäle zwi-schen 300'000 und 500'000 Kontakte.

Mehr lesen