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Ordonnance sur la chasse : un premier pas bien trop timide dans la bonne direction

Communiqué de presse de l'Union suisse des paysans du 30 juin 2021

L’Union suisse des paysans a pris acte aujourd’hui de la révision de l’ordonnance sur la chasse adoptée par le Conseil fédéral. Cette révision va dans la bonne direction. Pour ce qui est du loup, il aurait toutefois été souhaitable qu’elle aille plus loin, vu la forte croissance des meutes et des dommages que celles-ci causent.

L’Union suisse des paysans (USP) a pris acte aujourd’hui de la révision de l’ordonnance sur la chasse adoptée par le Conseil fédéral. Par cette révision, le gouvernement répond à deux motions du Parlement. Celles-ci demandaient, à la suite du refus par le peuple en septembre 2020 de la révision de la loi sur la chasse, que l’ordonnance soit adaptée dans les limites de la loi en vigueur. L’objectif est de permettre aux cantons d’intervenir plus rapidement au niveau des populations de loups en cas de conflit avec la détention d’animaux de rente.

L’USP reconnaît que la Confédération fait un pas dans la bonne direction. Cependant, la révision ne va pas assez loin et n’exploite pas la marge de manœuvre que permet la loi. Selon des indications de l’Office fédéral de l’environnement, la population de loups a augmenté de 37 % l’année dernière. Par conséquent, la pression s’accroît sur le bétail et ses propriétaires, qui doivent protéger leurs troupeaux. Le développement rapide de la population de loups et la formation constante de nouvelles meutes exigent une mise en œuvre rapide de la révision. D’autres mesures sont nécessaires, faute de quoi le maintien de l’exploitation des pâturages sera compromis dans un nombre croissant de régions du pays.

Renseignements

Martin Rufer

Martin Rufer

Directeur de l'Union suisse des paysans

Téléphone 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Responsable du département Production, marché et écologie de l’USP

Téléphone        078 801 16 91
E-Mail               michel.darbellay@sbv-usp.ch 

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