Hauptinhalt

13. AHV-Rente – die Rechnung geht nicht auf

Standpunkt vom 19. Januar 2024

«Initiative für ein besseres Leben im Alter!», so nennen Initianten ihren Vorschlag für eine 13. AHV-Rente. Sie fordern, dass die Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag von einem Zwölftel ihrer jährlichen Rente erhalten. Und zwar alle nach dem Giesskannenprinzip. Umfragen zeigen, dass die Volksinitiative beim Stimmvolk ankommt. Nicht zuletzt, weil die Art der Finanzierung offengelassen ist und unklar ist, woher das Geld dafür käme. Konkret geht es um 4 bis 5 Milliarden Franken Mehrausgaben pro Jahr. Bis 2050 würden sich die Mehrausgaben auf über 100 Milliarden Franken summieren.

Aufgrund der unterdurchschnittlichen Einkommen in der Landwirtschaft ist die AHV für viele Bäuerinnen und Bauern ein wichtiger oder das einzige Standbein der Altersvorsorge. Der Rentenzustupf wäre also durchaus willkommen. Bei einer genauen Betrachtung wird hingegen klar, dass eine massive Mehrbelastung des Bundeshaushalts droht. Der Bund müsste mehr Geld einschiessen, da er 20.2 Prozent der AHV-Ausgaben finanziert. Das wäre jährlich rund 1 Milliarde Franken zusätzlich! Geld, dass er nicht hat. So muss der Bundesrat heute schon grosse Sparpakete schnüren, um die Ausgaben im Griff zu halten. Er müsste also bei anderen Budgetposten sparen. Im Vordergrund stehen da die ungebundenen Ausgaben, zu denen der Agrarkredit und die Direktzahlungen gehören. Wie schwierig die Diskussion bezüglich Agrarkredits ist, hat die letzte Wintersession gezeigt.

Die restliche Finanzierung der Mehrausgaben müsste über höhere Lohnabzüge und/oder eine höhere Mehrwertsteuer erfolgen. Damit würden die Erwerbstätigen sowie die Konsumentinnen und Konsumenten zur Kasse gebeten. Diese Abzüge respektive höheren Steuern belasten zwar alle, solche mit unterdurchschnittlichen Einkommen aber besonders stark. Die Bäuerinnen und Bauern wären also doppelt betroffen. Einerseits durch höhere Lohnabzüge und/oder höhere Mehrwertsteuer, andererseits durch die drohende Kürzung des Agrarkredits. Weil immer mehr Rentnerinnen und Rentner immer weniger Berufstätigen gegenüberstehen, steht bereits die heutige Höhe der AHV auf wackligen Beinen. Die Differenz von Einnahmen und Ausgaben steigt also selbst beim Status quo, was die Finanzierung dieser wichtigen Säule der Altersvorsorge in Frage stellt.

Ebenfalls am 3. März 2024 kommt die Renteninitiative zur Abstimmung. Diese fordert das Rentenalter 66 für beide Geschlechter und eine anschliessende Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Die Forderung ist im aktuellen Kontext und nach dem äusserst knappen Entscheid zum Rentenalter 65 für die Frauen nicht mehrheitsfähig. Zudem ist eine generelle Erhöhung des Rentenalters nicht zielführend, weil Menschen in Berufen mit starker körperlicher Belastung nicht einfach länger arbeiten können. Ein Modell basierend auf einer Lebensarbeitszeit wäre definitiv besser.

Die beiden Initiativen sind zu radikal und aus Sicht der Landwirtschaft abzulehnen. Mehr Rente ist schön, aber nicht zu diesem Preis!

 

Autor

Peter Kopp

Peter Kopp

Leiter Departement Soziales und Dienstleistungen
Generalsekretär Agrisano

Telefon 056 461 71 82
E-Mail peter.kopp@agrisano.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Schweizer Landwirtschaft bleibt gentechfrei

08.03.22 | Der Ständerat lenkte in der Differenzbereinigung zum Gentechnikgesetz ein und übernahm die Lösung des Nationalrats: Damit hat sich auch die kleine Kammer für eine GVO-freie Landwirtschaft ohne Ausnahmen für die nächsten vier Jahre und einen Auftrag zur Erarbeitung einer künftigen Regelung für die neuen Züchtungsverfahren ausgesprochen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diesen Entscheid.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 9

07.03.22 | Wie immer lud der SBV die bäuerlichen Parlamentarier und Parlamentarierinnen zu Beginn der Session zu einem Austausch ein. Rund 20 Personen nahmen teil, um die anstehenden Themen rund um die Landwirtschaft vorzubesprechen. Dazu gehörten die Massentierhaltungsinitiative, das Gentechnikgesetz oder das Jagdgesetz.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste

07.03.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands über die Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen)

07.03.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen).

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus

07.03.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Gentechnik in der Schweiz: Weitsichtiger Entscheid

02.03.22 | Der Nationalrat lehnt die vom Ständerat vorgesehene Ausnahme für die neuen Züchtungsverfahren vom Gentech-Moratorium ab. Er setzt richtigerweise auf eine GVO-freie Schweizer Landwirtschaft. Gleichzeitig beauftragt der Nationalrat den Bundesrat bis 2024 Regulierungsvorschläge für die neuen Züchtungsverfahren vorzulegen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diesen Entscheid.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Nur Massentierhaltungsinitiative kommt vors Volk

02.03.22 | Mit dem Entscheid des Ständerats ist der Gegenvorschlag des Bundesrats zur Massentierhaltungsinitiative vom Tisch. Die Initiative selbst wird noch dieses Jahr zu Abstimmung kommen. Bundesrat und Parlament lehnen sie ab. Die Landwirtschaft selbst erachtet sie als unnötig, weil die Schweizer Tierwohlniveau bereits sehr hoch ist und das von der Initiative geforderte Angebot bereits in mehr als ausreichendem Umfang zur Verfügung steht.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 8

01.03.22 | Für 2022 ist eine Erhöhung des Produzentenpreises für Chips-Kartoffeln um 5 bis 10 Prozent mindestens nötig, um a) die Rohstoffbeschaffung in der Schweiz sicherzustellen und b) die Anbaubereitschaft der Produzenten trotz Inflation zu halten. Auf der anderen Seite würde dies rund 1 Prozent Mehrkosten pro Chips-Packung bedeuten – umgerechnet zwischen 1 bis 3 Rappen. Die Schweizer Kartoffel ist für diverse Firmen zentraler Bestandteil des Erfolgskonzepts. Diese Mehrkosten sollten sich transferieren lassen, damit auch in Zukunft noch viele Produzenten stolz ihren Namen auf der Chips-Packung suchen werden!

Mehr lesen