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2026-29: Stabile Finanzen für die Landwirtschaft
Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 04. März 2025
Nach dem Nationalrat behandelte der Ständerat den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2026 bis 2029. Er folgte dem Beschluss der grossen Kammer. Dies ist für die Schweizer Bauernfamilien ein wichtiger Entscheid, denn diese sind auf stabile finanzielle Rahmenbedingungen angewiesen. Am unausgeglichenen Bundesbudget tragen sie keine Schuld.
Die Ausgaben für die Landwirtschaft in den Jahren 2026 bis 2029 bleiben nach dem heutigen Entscheid im Ständerat auf dem gleichen Niveau wie bisher. Für die Strukturverbesserungen unterstützten die Mitglieder den Antrag des Bundesrates, diese für vier Jahre um 130 Millionen Franken aufzustocken. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst diese Entscheide. Das Parlament anerkennt, dass die Landwirtschaft keine Schuld am Loch in der Bundeskasse träg. Vielmehr leistet sie seit langem, mit seit 20 Jahren nominal gleichbleibenden Mitteln und bei stetig steigenden Gesamtausgaben, einen Beitrag zu stabilen Bundesfinanzen. Die tiefen landwirtschaftlichen Einkommen bieten keinen Spielraum für Sparmassnahmen. Der SBV fordert den Bundesrat auf, die Entscheide umzusetzen und von neuen Sparmassnahmen auf dem Buckel der Bauernfamilien abzusehen.
Der Ständerat beriet weitere landwirtschaftliche Geschäfte. Er unterstützte eine Motion zur substanziellen Vereinfachung von digiFLUX. Er will die Meldepflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe praxistauglich und unter strikter Einhaltung des Datenschutzes umsetzen. Der SBV erachtet diesen Schritt als dringend notwendig und fordert die Behörden und den Bundesrat auf, den Entscheid rasch und konsequent umzusetzen.
Zudem will der Ständerat von der zuständigen Kommission prüfen lassen, ob der neue Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität erst auf 2030 eingeführt werden soll. Der Bundesrat schlug vor, die heutigen Beiträge für Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte zusammenzulegen und damit bereits ab 2028 zu starten. Im Hinblick auf eine neue Agrarpolitik ab 2030 und auf die Planungssicherheit der Bauernfamilien macht es aber wenig Sinn, zwei Jahre vorher grosse Änderungen vorzunehmen. Dieses Geschäft kommt nach der Prüfung durch die Kommission wieder in den Ständerat.
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Francis Egger
Stv. Direktor
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
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Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft