Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 wurde eine Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe verabschiedet. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind seit Anfangs 2024 in Kraft. Die praktische Umsetzung dieser Mitteilungspflicht erfolgt über die Online-Plattform „digiFLUX“. Hier sollen ab 2026 Bezüge und Verschiebungen von Mineraldüngern, Kraftfuttern, Hof- und Recyclingdüngern, sowie Pflanzenschutzmitteln (PSM), dem Bund gemeldet werden.
Auch die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln untersteht der Aufzeichnungspflicht. digiFLUX umfasst somit nicht nur die Landwirtschaft, sondern verpflichtet beispielsweise auch den Gartenbau, Gemeinden oder Grünanlagenbetreiber. Das soll branchenübergreifend Transparenz zu den Stoffflüssen schaffen. Der SBV setzt sich seit Projektbeginn dafür ein, dass die Mitteilungspflicht einfach und pragmatisch umgesetzt wird, und sich explizit auf den gesetzlichen Auftrag beschränkt. Flächendeckend funktionierende Schnittstellen zur Vermeidung von Doppelerfassungen bilden die Grundvoraussetzung dafür. Elemente, die nicht praxistauglich sind oder zu administrativen Mehraufwänden führen, dürfen nicht eingeführt werden. Allenfalls sind weitere Verschiebungen der Einführung nötig, um ausreichende Übergangsfristen zu gewährleisten. Zudem erwartet der SBV, dass der Datenschutz für die Landwirtschaftsbetriebe zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.