Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 wurde eine Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe verabschiedet. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind seit Anfangs 2024 in Kraft. Die Umsetzung dieser Mitteilungspflicht soll über die Online-Plattform „digiFLUX“ erfolgen. Hier sollen ab 2026 schrittweise die Bezüge und Verschiebungen von Mineraldüngern, Kraftfuttern, Hof- und Recyclingdüngern, sowie Pflanzenschutzmitteln (PSM), dem Bund gemeldet werden.
Auch die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln untersteht der Aufzeichnungspflicht. digiFLUX umfasst somit nicht nur die Landwirtschaft, sondern verpflichtet beispielsweise auch den Gartenbau, Gemeinden oder Grünanlagenbetreiber. Das soll branchenübergreifend Transparenz zu den Stoffflüssen schaffen. Um unverhältnismässige Mehraufwände zu verhindern, muss die Meldepflicht zwingend pragmatisch und praxistauglich gehalten werden. Flächendeckend funktionierende Schnittstellen und umfassende Erfahrungen aus Praxistests bilden die Grundvoraussetzung dafür. Elemente, die zu administrativen Mehraufwänden führen, dürfen nicht eingeführt werden. Zudem erwartet der SBV, dass der Datenschutz für die Landwirtschaftsbetriebe zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.