Hauptinhalt

digiFLUX: So nicht umsetzbar

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 12. März 2024

Die parlamentarische Initiative 19.475 beinhaltet eine Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe. Sie schafft Transparenz zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch in anderen Branchen. Die praktische Umsetzung – wie sie aktuell mit digiFLUX angedacht ist – ist aber unnötig, aufwändig und kompliziert. Es sind grundlegende Anpassungen nötig.

Zukünftig müssen sämtliche Bezüge und Verschiebungen von Mineraldüngern, Kraftfutter, Hof- und Recyclingdünger sowie von Pflanzenschutzmitteln dem Bund gemeldet werden. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist auch die berufliche Anwendung meldepflichtig. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll über die Online-Plattform «digiFLUX» erfolgen. Mit der Ausgestaltung von digiFLUX schiess der Bund jedoch weit über das Ziel hinaus. Die aktuell vorgesehene Umsetzung von digiFLUX wäre für die Landwirtschaftsbetriebe eine enorme zusätzliche administrativen Belastung. Der Schweizer Bauernverband (SBV) fordert daher einen Marschhalt bei digiFLUX und eine massive Vereinfachung der Mitteilungspflicht. Eine Umsetzung in Form eines «HODUFLU Plus» ist ausreichend, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. . Erste Anliegen wurden vom BLW bereits aufgenommen.

Bedarf für eine grundlegende Vereinfachung sieht der SBV vor allem bei der Umsetzung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen. Dem Bund stehen zukünftig mit den Angaben zu Pflanzenschutzmittellieferungen genügend Informationen zur Verfügung, um Rückschlüsse auf die Anwendungen in den jeweiligen Kulturen zu machen. Eine zusätzliche Meldung von Pflanzenschutzmittelanwendungen durch die Landwirtschaftsbetriebe führt zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand ohne Mehrwert. Auch die Meldungen zu gebeiztem Saatgut oder zu Nützlingen, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, lehnt der SBV aus demselben Grund ab.

Damit die Landwirtschaftsbetriebe und vor allem auch die vorgelagerten Handelsbetriebe genügend Vorbereitungszeit haben, ist eine ausreichende Übergangsfrist nötig. Die Einführung der Mitteilungspflicht für Lieferungen per 2025 bzw. per 2026 erachtet der SBV als unrealistisch. Eine strikte Einhaltung des Datenschutzes setzt er als weitere wichtige Grundanforderung voraus.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Francis Egger

Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

Telefon      056 462 50 12
Mobile       079 280 69 66
Email        francis.egger@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Standpunkte
Standpunkte Meine Bilanz

22.12.23 | Ein Jahr geht dem Ende entgegen und unweigerlich macht man eine Rückschau. War es ein gutes Jahr? Ein einfaches Ja oder Nein greift sicher zu kurz.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Stabiles Agrarbudget verhindert weitere Einkommensverluste

19.12.23 | National- und Ständerat haben sich im Rahmen der Budget-Debatte in der Wintersession mit grosser Mehrheit für eine Beibehaltung des bisherigen Agrarbudget ausgesprochen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diesen Vertrauensbeweis in die Bauernfamilien und die von ihnen erbrachten Leistungen.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 50-2023

18.12.23 | Der SBV unterstützt die Wiederverwertung von tierischen Proteinen in der Fütterung von Schweinen und Geflügel in seiner Stellungnahme. Er will aber strenge Regeln, um die Lebensmittelsicherheit zu garantieren.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Optimierungen am neuen Bildungsmodell vorgenommen

14.12.23 | Die interne Konsultation bei den Mitgliedorganisationen der OdA AgriAliForm bestätigt die neuen Bildungsmodelle für Landwirt:innen EFZ und Weinfachleute EFZ im Grundsatz. Es kamen verschiedene Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Elementen, die nun diskutiert werden.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über tierische Nebenprodukte und zur neuen Verordnung des EDI über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger

14.12.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung der Verordnung über tierische Nebenprodukte und zur neuen Verordnung des EDI über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 11-23: Nahrungsmittelbilanz 2022

12.12.23 | Zwar wurde im Jahr 2022 viel mehr Nahrungsmittelenergie produziert als im katastrophalen Produktionsjahr 2021. Verglichen mit früheren Jahren fiel das Jahr dennoch unterdurchschnittlich aus. Um den Bedarf der zu-nehmenden Bevölkerung zu decken, wurde entsprechend mehr importiert, was sich negativ auf den Selbst-versorgungsgrad auswirkte. Im Fokus stehen dabei die Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs. Deren Produktion ist schon seit einigen Jahren rückläufig, während deren Verbrauch zugenommen hat - besonders 2022.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 49-2023

12.12.23 | Der SBV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Rückerstattung der Treibstoffsteuern für die Landwirtschaft bestehen bleibt. Der Bundesrat wollte diese abschaffen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie

07.12.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zu den Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie.

Mehr lesen