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Inakzeptable Reduktion der staatlichen Aufgaben und Ausgaben
Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 29. Januar 2025
Der Bundesrat plant basierend auf Ideen einer Expertengruppe weitere Sparmassnahmen. Der heute veröffentlichte Vorschlag trifft die Landwirtschaft mit über 200 Mio. Franken pro Jahr unverhältnismässig stark. Die Umsetzung dieser Massnahmen hätte weitreichende Folgen und würde die Position der einheimischen Landwirtschaft auf dem Markt schwächen.
Der Bundesrat hatte eine Expertengruppe beauftragt, die Aufgaben- und Ausgaben des Bundes zu überprüfen. Ziel war es, Sparideen zusammenzutragen. Heute gab die Regierung bekannt, wie sie den Bericht der Expertengruppe umsetzen will, indem sie ihren Vorschlag in die Vernehmlassung schickt. Dabei nimmt sie vor allem die Tierproduktion ins Visier und stellt zum Beispiel die Zuteilung der Importkontingente für Fleisch an die Inlandleistung in Frage. Durch die vollständige Versteigerung der Importkontingente rechnet der Bund mit Mehreinnahmen von 80 Mio. Franken. Für die Branche wäre damit aber eine Vernichtung von Wertschöpfung in der Höhe von über 100 Mio. Franken verbunden. Mit der Versteigerung anderer importierter Produkte werden zusätzliche Einnahmen von 47 Mio. Fr. angestrebt. Auch hier sollen die Auswirkungen eines Systemwechsels in der Vernehmlassung analysiert werden.
Der Bundesrat schlägt weiter vor, die Beihilfen für die Tierproduktion und die Beiträge für die Obstverarbeitung abzuschaffen. Beides sind wichtige Instrumente für die temporäre Marktentlastung und für die Stabilität der Produzentenpreise. Ebenso sind die Beiträge für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten gefährdet, obwohl sie die Rückverfolgbarkeit in der Tierverkehrsdatenbank sicherstellen und einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Tierseuchen leisten.
Schliesslich erwägt der Bund, seine Beteiligung bei der Finanzierung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte von 90 auf 50 Prozent zu senken. Das brächte auf nationaler Ebene Einsparungen von 65 Mio. Franken, welche aber auf der anderen Seite die Kantonsfinanzen entsprechend mehr belasten. Diese Kürzung der Bundesbeteiligung würde unweigerlich zu einer Ungleichbehandlung führen, weil nicht alle Kantone das wirtschaftliche Potential für die Mehrkosten haben. Letztendlich gäbe es weniger Geld für die Bauernbetriebe zur Entschädigung ihrer Leistung zugunsten der Biodiversität und des Landschaftsschutzes.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Mai 2025. Der Schweizer Bauerverband (SBV) und seine Mitgliedorganisationen werden sich für die Beibehaltung dieser bewährten Instrumente einsetzen. Diese gehören zu den vielfältigen Aufgaben des Staates die politisch gefordert sind. Die Kürzungen sind umso ungerechtfertigter, als die Ausgaben für die Landwirtschaft seit 20 Jahren stabil sind, während die Bundesausgaben in der gleichen Zeit um 40 Milliarden Franken gestiegen sind. Die Einkommen in der Landwirtschaft sind zu tief, wie der Bundesrat letztes Jahr in einem Bericht selbst feststellen musste. Deshalb sind gemäss Auftrag in Bundesverfassung und Landwirtschaftsgesetz Mittelkürzungen in der Landwirtschaft fehl am Platz!
Rückfragen
Michel Darbellay
Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV
Telefon: 078 801 16 91
E-Mail: michel.darbellay@sbv-usp.ch