Hauptinhalt

Kälberimpfung: Was sich ab Juli ändert

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 28. Januar 2025

Die QM-Schweizer Fleisch Richtlinien werden per 1. Juli 2025 angepasst. Künftig müssen alle Kälber gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft sein, wenn sie den Geburtsbetrieb vor 57 Tagen verlassen. Ziel der Kälberimpfung sind gesunde Tiere, weniger Bedarf an Antibiotika und in der Folge eine bessere Wirtschaftlichkeit.

Nach ausführlichen Diskussionen im vergangenen Jahr haben die Schweizer Rindviehproduzenten zusammen mit Agriquali ein Konzept zur Kälberimpfung erarbeitet. Dies auf Antrag der Task Force Kälbergesundheit, die sich unter anderem aus Vertretenden der Schweizer Milchproduzenten, Swiss Beef, Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter und des Kälbermästerverbands zusammensetzt. Die Fachkommission Viehwirtschaft des Schweizer Bauernverbands genehmigte am 27. Januar 2025 das Konzept in Form einer Anpassung der QM-Richtlinien. Sie anerkennt damit den Nutzen der Kälberimpfung als effektive Massnahme zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten. 

Erste Impfung auf dem Geburtsbetrieb, zweite auf dem Folgebetrieb
Die Anpassung der Richtlinien gilt ab dem 1. Juli 2025. Dann brauchen alle Kälber, die den Geburtsbetrieb im Alter von weniger als 57 Tagen verlassen, eine Behandlung mit einem Lebendimpfstoff gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen, der in die Nase verabreicht wird. Diese erste Impfung muss mindestens 14 Tage vor dem Verlassen des Geburtsbetriebs erfolgen. Der Folgebetrieb, welcher die Kälber nach dem Geburtsbetrieb einstallt, muss innerhalb 28 Tagen nach der Einstallung eine zweite Impfung gegen Atemwegserkrankungen applizieren. Wer seine Kälber nicht impfen möchte, kann diese nach 57 Tagen weiterhin ungeimpft verkaufen. 

Bestimmte Ausnahmen zusätzlich zum Alter
Ausnahmen gelten ausserdem für Kälber, die für die Mutterkuh- und Ammenkuhhaltung vor dem 21. Lebenstag verstellt oder zusammen mit dem Muttertier verstellt werden. Ebenso ausgenommen sind Notfälle, wenn das Muttertier oder das Kalb stirbt. Generell ausgenommen sind Kälber, die auf einen Sömmerungsbetrieb oder innerhalb desselben Betriebes an einen zweiten Standort verstellt werden.

Teil der QM-Anerkennung
Überprüft wird die Umsetzung im Rahmen der QM-Kontrollen. Dabei wird der Eintrag ins Behandlungsjournal sowie die Zu- und Abgänge gemäss TVD und die Beschaffung von Impfdosen kontrolliert. Bei Nichteinhalten der Richtlinien erfolgen die Sanktionen gemäss geltendem Reglement. Sie können bis zu einem Ausschluss aus dem QM-Schweizer Fleisch führen.

Weniger Antibiotikaeinsatz und bessere Wirtschaftlichkeit
Die Impfung soll Infektionskrankheiten vorbeugen und mithelfen den Antibiotikaeinsatz bei Kälbern zu senken. Damit steigen das Tierwohl, die Wirtschaftlichkeit und folglich die Zufriedenheit der Grossvieh- und Kälbermäster. Während den drei ersten Jahren werden die Daten dazu erhoben und ausgewertet. Nach drei Jahren Pilotphase wird Ende 2028 Bilanz gezogen und in der Fachkommission Viehwirtschaft über eine definitive Aufnahme in die Richtlinien entschieden. Die Branche übernimmt mit dieser Massnahme Verantwortung für eine nachhaltige und tierfreundliche Fleischproduktion.

Rückfragen

Hugo Abt

Präsident Fachkommission Viehwirtschaft
Mobile 079 528 00 70     

Michel Darbellay

Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV

Telefon:    078 801 16 91
E-Mail:     michel.darbellay@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Agrarpolitik 22+: Ernährungswirtschaft als Ganzes anschauen

14.12.20 | Der Ständerat will die Agrarpolitik 22+ sistieren und verlangt grundsätzliche Antworten zur Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungspolitik. Die Vorgehensweise bietet die Chance, die einseitige Agrarpolitik zu einer glaubwürdigen Ernährungspolitik umzubauen.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Lenkungsabgabe: Wie sinnvoll ist moderner Ablasshandel?

11.12.20 | Das Thema „Lenkungsabgaben“ steht in Bundesbern hoch im Kurs. Grün-linke Politiker, Umweltorganisationen und auch einzelne Wissenschaftler sehen hier die ultimative Waffe, um beispielsweise den Pflanzenschutz-, Futtermittel- oder Kunstdüngerverbrauch zu senken. Was sind Lenkungsabgaben genau? Ein klassisches Beispiel ist die Flugticketsteuer.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Agrarpolitik 22+: Ernährungswirtschaft als Ganzes anschauen

27.11.20 | In der anstehenden Wintersession berät der Ständerat die Agrarpolitik 22+. Diese Vorlage ist für die Landwirtschaft von grosser Bedeutung. Der Schweizer Bauernverband lehnt sie insbesondere deshalb ab, weil sie eine Reduktion des landwirtschaftlichen Sektoraleinkommens um 265 Millionen Franken und eine Senkung des Selbstversorgungsgrads auf 52% zur Folge hätte. Er stellt sich aber nicht grundsätzlich gegen eine sinnvolle Weiterentwicklung. Damit sich Nachfrage und Angebot nicht auseinanderentwickeln, ist dafür aber ein ganzheitlicherer Ansatz nötig.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Erfreulich! Gentech-Moratorium soll bleiben

12.11.20 | In der neuen Botschaft zum Gentechnikgesetz schlägt der Bundesrat eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums um weitere vier Jahre vor. Der Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt dies ausdrücklich. Das Moratorium ist die Grundlage, damit die Schweizer Landwirtschaft konsequent gentechnikfrei bleibt und sich von Importprodukten differenzieren kann.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Verordnungspaket 2020: Kurs stimmt

11.11.20 | Der Bund verabschiedete heute das neue landwirtschaftliche Verordnungspaket. Dieses geht für den Schweizer Bauernverband mehrheitlich in die richtige Richtung.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Höhere Produzentenpreise!

05.11.20 | Die Begehrlichkeiten nach Butterimporten lassen nicht nach. Diese Knappheit muss sich nun endlich in einer substanziellen Erhöhung der Produzentenpreise niederschlagen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) fordert: - Importbutter darf nicht mehr unter der Marke «Die Butter» oder «Floralp» in den Verkauf gelangen. Sie ist in einer für die Konsumentinnen und Konsumenten eindeutig erkennbaren Verpackung anzubieten. - Der Anteil der A-Milch muss sofort erhöht werden. Infolge von Corona ist der Verkauf von Milch und Milchprodukten im Detailhandel stark gestiegen. Das sind mehrheitlich Produkte aus dem A-Segment. Dies muss sich nun in Form einer Erhöhung des A-Milchanteils und einer höheren Wertschöpfung bei den Produzenten niederschlagen. - Per Januar 2021 führt die Branchenorganisation Milch eine neue Preisstützung für die Eiweissverwertung ein. Diese muss es auf den gleichen Zeitpunkt erlauben, die Produzentenpreise für die A-Milch um mindestens 2 Rp./kg zu erhöhen. Der SBV erwartet von der Milchbranche, dass diese nicht nur einfach weitere Butterimporte beantragt, sondern ihre Verantwortung wahrnimmt und endlich die Bedingungen für die Molkereimilchproduzenten verbessert.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Nein zur extremen Konzernverantwortungs-Initiative

03.11.20 | Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», kurz Konzernverantwortungsinitiative, kommt am 29. November 2020 zur Abstimmung. Sie will Schweizer Unternehmen verpflichten, gegenüber dem Bund in einer Sorgfaltsprüfung die Einhaltung internationaler Menschenrechte und Umweltstandards darzulegen. Diese Prüfung schliesst auch die Geschäftsbeziehungen im Ausland ein. Besteht ein Unternehmen die Sorgfaltsprüfung nicht, würde es gemäss Initiative für die im In- und Ausland verursachten Schäden seiner Aktivitäten haften und entsprechend durch den Bund sanktioniert. Brisant ist die damit verbundene Beweislastumkehr: Nicht wie üblich muss der Staat ein Vergehen beweisen, sondern das Unternehmen muss dem Staat beweisen, dass es nichts verbrochen hat.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Umgang mit den Risiken von Pflanzenschutzmitteln: Vorberatende Kommission ebnet den Weg für Plenum des Nationalrats

14.10.20 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst es, dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats die parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission im Ständerat unterstützt. Diese ist eine Antwort auf die anstehenden Volksinitiativen betreffend Pflanzenschutzmittel, indem sie mit einem verbindlichen Absenkpfad die Risiken im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln senkt und den Umgang mit Nährstoffüberschüssen regelt. Dies schafft auch Spielraum für die Sistierung der AP22+.

Mehr lesen