Hauptinhalt

Nutztiere haben es in der Schweiz so gut wie nirgendwo sonst

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands zur Jahresmedienkonferenz vom 4. Januar 2022

Die Tierhaltung auf den Bauernhöfen gibt aktuell zu diskutieren. Auf dem Schweinezuchtbetrieb von Marianne und Franz Guillebeau im bernischen Lanzenhäusern machte der Schweizer Bauernverband heute eine Auslegeordnung. Fazit: Die Schweizer Tierhaltung ist dank umfassenden gesetzlichen Vorgaben, festgelegten Höchsttierbeständen, tierspezifischen Gesundheitsprogrammen oder agrarpolitischen Tierwohlprogrammen auf einem Niveau, das weltweit seinesgleichen sucht. Labelprodukte stellen sicher, dass die besonders aufs Tierwohl achtende Kundschaft ein passendes Angebot vorfindet. Dieses ist aktuell grösser als die Nachfrage. Aus diesen Gründen sind politische Vorstösse wie die Massentierhaltungsinitiative unnötig.

Wie steht es um die Nutztierhaltung in der Schweiz? Um die emotionale Debatte zu versachlichen, stellte der Schweizer Bauernverband in seinem neuen Fokusmagazin «So leben die Nutztiere in der Schweiz» die wichtigsten Fakten zusammen. Diese stellte er heute auf dem Schweinezuchtbetrieb von Marianne und Franz Guillebeau im Lanzenhäusern vor. Seit der Einführung des ersten Tierschutzgesetzes im Jahr 1981 hat sich dieses fortlaufend weiterentwickelt. Legte es zu Beginn vor allem Mindestgrössen im Stall fest, kamen immer mehr qualitative Aspekte dazu: Tiere sollen keiner physischen Belastung ausgesetzt sein, keinen Schmerz erleiden, frei von Krankheiten sein, keine Angst haben und sich artgerecht verhalten können. In der Schweiz gibt es deshalb auch Vorgaben zur Ausbildung der Nutztierhalter, zur Beschäftigungsmöglichkeit, zur Fütterung und den Transportbedingungen. Regelmässige Kontrollen stellen zudem die Einhaltung sicher.

Im Verlauf der Zeit gründeten die Branchen tierartspezifische Gesundheitsdienste, mit denen sie die Gesundheit ihrer Nutztiere optimieren und damit den Antibiotikaeinsatz reduzieren. Allein in den letzten zwölf Jahren ging dieser um 58 Prozent zurück. Seit 2020 gibt es als Dach die Organisation Nutztiergesundheit Schweiz. In den 90er Jahren führte der Bund die Tierwohlförderprogramme «Besonders tierfreundliche Stallhaltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» ein. Er fördert damit besonders tierfreundliche Haltungsbedingungen mit Direktzahlungen. Beide Programme sind weit verbreitet: Je nach Tiergattung leben 60 bis 95 Prozent der Tiere in besonders tierfreundlichen Ställen und 40 bis 85 Prozent haben regelmässigen Auslauf im Freien. Die Labelanteile im Verkauf variieren hingegen zwischen 10 und 40 Prozent. Die durch eine noch tierfreundlichere Haltung entstandenen Kosten können die Bauernfamilien deshalb nur zum Teil mit einem Mehrerlös decken.

Ein weltweites Unikat sind die gesetzlich vorgegeben maximalen Bestandesgrössen bei Geflügel, Schweinen und Kälbern. Bei den Legehennen beträgt die maximale Grösse 18'000 Tiere. 82 Prozent Hennen bei uns haben Weidezugang und praktisch alle profitieren von einem Wintergarten. In Deutschland leben 35 Prozent aller Legehennen in Betrieben mit mehr als 100’000 Tieren. Generell unterscheidet sich die Schweizer Tierhaltung und auch die durchschnittlichen Herdengrössen von jenen im Ausland. Die EU selbst kennt keine Tierschutzvorschriften für Kühe, Schafe oder Ziegen. Beim Geflügel oder den Schweinen sind in der Schweiz verbotene Haltungsbedingungen wie die Käfighaltung oder Vollspaltenboden nach wie vor erlaubt und weit verbreitet.

Kurz und gut: Die Schweizer Tierhaltung hebt sich von jener im Ausland um Längen ab. Die durchschnittlichen Bestandesgrössen sind im Vergleich klein. Von Massentierhaltung kann deshalb nicht die Rede sein. Zudem gibt es bereits heute mehr als ausreichend einheimische Lebensmittel aus Tierhaltungsbetrieben, die den Vorgaben der Initianten der Massentierhaltungsinitiative entsprechen. Diese ist deshalb unnötig.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV

Telefon:    078 801 16 91
E-Mail:     michel.darbellay@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News
SBV-News Nr. 31

08.08.22 | In 7 Wochen stimmen wir über die unnötige Massentierhaltungsinitiative ab. Jetzt beginnt die wichtigste Phase der Kampagne. Alle Betriebe sind aufgefordert, sich bis für ein klares Nein zu engagieren! Dafür gibt es noch viel zu tun. Dies und mehr in den SBV-News.

Mehr lesen
Stellungnahmen Gewässerschutzverordnung (GSchV)

05.08.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Gewässerschutzverordnung (GSchV).

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik

05.08.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

05.08.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands des Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News Nr. 30

02.08.22 | Die Anpassungen der Verordnungen, welche im Rahmen der Absenkpfade Nährstoffverluste und Pflanzenschutzmittel verabschiedet wurden, treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Neu gilt im ÖLN: Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser dürfen nicht mehr angewendet werden. Weiter werden neue Beiträge, wie z. B. Produktionssystembeiträge, eingeführt. Teilweise muss man sich dafür bereits in der Herbsterhebung 2022 anmelden. Daher ist es sinnvoll, sich bereits jetzt mit den vorgesehenen Neuerungen auseinanderzusetzen. Faktenblätter mit allen wichtigen Informationen finden Sie auf www.agripedia.ch.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News Nr. 29

26.07.22 | Auch nach 30 Jahren ist der 1. August-Brunch auf dem Bauernhof sehr beliebt. Wer noch auf der Suche nach freien Plätzen bei den Gastgeberhöfen ist, findet sie auf www.brunch.ch

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News Nr. 28

18.07.22 | Der SBV hat eine einfache Übersicht zum Nährstoffbedarf der Kulturen der Schweiz und wie dieser gedeckt wird (Nährstoffquellen) erstellt. In einem weiteren Schritt wurden auch die HODUFLU-Daten ausgewertet. Der Bericht wird demnächst interessierten Kreisen zugänglich gemacht.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
Agristat Aktuell 06-22: Hof- und Recyclingdünger im HODUFLU: Anteile, Entwicklung und Relation

11.07.22 | Die Mengen und Lieferungen nehmen im HODUFLU seit 2014 zu. Rund zwei Drittel der Lieferungen finden innerhalb der Landwirtschaft statt; bei einem Drittel sind Vergärungs- und Kompostierungsanlagen als Abnehmer oder Abgeber involviert. Jede fünfte Lieferung geht über eine Kantonsgrenze. Erwartungsgemäss liefern in der Tendenz Kantone mit einer hohen Viehdichte an Kantone mit viel Ackerflächen. 2021 entsprach die HODUFLU-Gesamtmenge 12,9 % der Schweizer Gesamt-Düngermenge. Aufgrund der steigenden Mineraldüngerpreise wird die Nachfrage nach Hof- und Recyclingdünger wohl weiter zunehmen.

Mehr lesen