Hauptinhalt

Nutztiere haben es in der Schweiz so gut wie nirgendwo sonst

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands zur Jahresmedienkonferenz vom 4. Januar 2022

Die Tierhaltung auf den Bauernhöfen gibt aktuell zu diskutieren. Auf dem Schweinezuchtbetrieb von Marianne und Franz Guillebeau im bernischen Lanzenhäusern machte der Schweizer Bauernverband heute eine Auslegeordnung. Fazit: Die Schweizer Tierhaltung ist dank umfassenden gesetzlichen Vorgaben, festgelegten Höchsttierbeständen, tierspezifischen Gesundheitsprogrammen oder agrarpolitischen Tierwohlprogrammen auf einem Niveau, das weltweit seinesgleichen sucht. Labelprodukte stellen sicher, dass die besonders aufs Tierwohl achtende Kundschaft ein passendes Angebot vorfindet. Dieses ist aktuell grösser als die Nachfrage. Aus diesen Gründen sind politische Vorstösse wie die Massentierhaltungsinitiative unnötig.

Wie steht es um die Nutztierhaltung in der Schweiz? Um die emotionale Debatte zu versachlichen, stellte der Schweizer Bauernverband in seinem neuen Fokusmagazin «So leben die Nutztiere in der Schweiz» die wichtigsten Fakten zusammen. Diese stellte er heute auf dem Schweinezuchtbetrieb von Marianne und Franz Guillebeau im Lanzenhäusern vor. Seit der Einführung des ersten Tierschutzgesetzes im Jahr 1981 hat sich dieses fortlaufend weiterentwickelt. Legte es zu Beginn vor allem Mindestgrössen im Stall fest, kamen immer mehr qualitative Aspekte dazu: Tiere sollen keiner physischen Belastung ausgesetzt sein, keinen Schmerz erleiden, frei von Krankheiten sein, keine Angst haben und sich artgerecht verhalten können. In der Schweiz gibt es deshalb auch Vorgaben zur Ausbildung der Nutztierhalter, zur Beschäftigungsmöglichkeit, zur Fütterung und den Transportbedingungen. Regelmässige Kontrollen stellen zudem die Einhaltung sicher.

Im Verlauf der Zeit gründeten die Branchen tierartspezifische Gesundheitsdienste, mit denen sie die Gesundheit ihrer Nutztiere optimieren und damit den Antibiotikaeinsatz reduzieren. Allein in den letzten zwölf Jahren ging dieser um 58 Prozent zurück. Seit 2020 gibt es als Dach die Organisation Nutztiergesundheit Schweiz. In den 90er Jahren führte der Bund die Tierwohlförderprogramme «Besonders tierfreundliche Stallhaltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» ein. Er fördert damit besonders tierfreundliche Haltungsbedingungen mit Direktzahlungen. Beide Programme sind weit verbreitet: Je nach Tiergattung leben 60 bis 95 Prozent der Tiere in besonders tierfreundlichen Ställen und 40 bis 85 Prozent haben regelmässigen Auslauf im Freien. Die Labelanteile im Verkauf variieren hingegen zwischen 10 und 40 Prozent. Die durch eine noch tierfreundlichere Haltung entstandenen Kosten können die Bauernfamilien deshalb nur zum Teil mit einem Mehrerlös decken.

Ein weltweites Unikat sind die gesetzlich vorgegeben maximalen Bestandesgrössen bei Geflügel, Schweinen und Kälbern. Bei den Legehennen beträgt die maximale Grösse 18'000 Tiere. 82 Prozent Hennen bei uns haben Weidezugang und praktisch alle profitieren von einem Wintergarten. In Deutschland leben 35 Prozent aller Legehennen in Betrieben mit mehr als 100’000 Tieren. Generell unterscheidet sich die Schweizer Tierhaltung und auch die durchschnittlichen Herdengrössen von jenen im Ausland. Die EU selbst kennt keine Tierschutzvorschriften für Kühe, Schafe oder Ziegen. Beim Geflügel oder den Schweinen sind in der Schweiz verbotene Haltungsbedingungen wie die Käfighaltung oder Vollspaltenboden nach wie vor erlaubt und weit verbreitet.

Kurz und gut: Die Schweizer Tierhaltung hebt sich von jener im Ausland um Längen ab. Die durchschnittlichen Bestandesgrössen sind im Vergleich klein. Von Massentierhaltung kann deshalb nicht die Rede sein. Zudem gibt es bereits heute mehr als ausreichend einheimische Lebensmittel aus Tierhaltungsbetrieben, die den Vorgaben der Initianten der Massentierhaltungsinitiative entsprechen. Diese ist deshalb unnötig.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV

Telefon:    078 801 16 91
E-Mail:     michel.darbellay@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 08-21: Schätzung der Schweizer Ackerfläche 2021

13.09.21 | Die offene Ackerfläche nimmt 2021 um 2152 Hektaren oder 0,8 % zu. Die Kunstwiesenfläche nimmt um 6171 Hektaren oder 4,9 % ab. Die grössten Flächenzunahmen ergeben sich in absoluten Zahlen beim Winterweizen, Dinkel, Raps, bei den Sonnenblumen und beim Soja. Den grössten Flächenrückgang ver-zeichnen Silomais, Zuckerrüben, Körnermais, Ackerbohnen und Kartoffeln. Offensichtlich haben die Landwirtschaftsbetriebe die Futterfläche reduziert.

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung

10.09.21 | Die Abteilung Agriprof des Schweizer Bauernverbandes hat langjährige Erfahrung mit den Austauschprogrammen auf der Stufe Berufsbildung. Für die Landwirtschaft ist der Austausch von jungen Berufsleuten sehr wichtig. Zum einen sammeln die Lernenden Erfahrungen im Umgang mit anderen Menschen aus anderen Kulturen, sie lernen über die Sprachgrenze hinaus zu interagieren, stärken ihre Fremdsprachenkenntnisse und erweitern ihren Horizont.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 35 (30.8 – 3.9.2021)

06.09.21 | Zur Bekämpfung der Massentierhaltungsinitiative hat der SBV eine Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertreten von Mitgliedorganisationen ins Leben gerufen. An ihrem ersten (virtuellen) Treffen besprach diese die Zusammensetzung und Arbeitsweise sowie das Briefing für einen Pitch mit verschiedenen Agenturen zur Festlegung des Kampagnenauftritts. Schliesslich sammelte die Begleitgruppe erste Ideen, um die Bevölkerung bereits jetzt über die Schweizer Nutztierhaltung zu informieren.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 34 (23. – 29.08.2021)

31.08.21 | Nach langer, langer Zeit fand endlich wieder einmal eine Konferenz mit allen Geschäftsführer*innen der SBV-Mitgliedorganisationen (KOL) statt. Entsprechend reich befrachtet war die Liste der diskutierten Themen, welche von Wolf und Schleppschlauch über die verschiedenen politischen Themen und Abstimmungen bis hin zur Klimapolitik, dem SBV-Jubiläumsjahr oder den Neuerungen im Bereich Marketing reichten.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 33 (16. – 22.08.2021)

25.08.21 | Die erste physische Landwirtschaftskammer (Laka) seit eineinhalb Jahren stand im Zeichen der Wahl eines neuen Vizepräsidenten. In einer spannenden Ausmarchung wählten die Mitglieder im fünften Wahlgang den Aargauer SVP-Nationalrat Alois Huber als Nachfolger von Vizepräsident Hans Frei, der altershalber aus dem Vorstand ausschied. Das zweite Schwerpunktthema des Treffens war die Stellungnahme des SBV zur Parlamentarischen Initiative Absenkpfad, bei der es verschiedene Anträge zu behandeln gab. Die Situation auf den Märkten, die geplanten Massnahmen zur Massentierhaltungsinitiative, das agrarpolitische Verordnungspaket und der Projektstand zur nächsten Agrarreform waren weitere Traktanden.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Hereinspaziert: 130 Bauernbetriebe öffnen ihre Hoftüren

20.08.21 | Rund 130 landwirtschaftliche Betriebe in der ganzen Schweiz öffnen am Sonntag, 19. September 2021 zum zweiten Mal Tür und Tor und laden zur höfischen Entdeckungsreise ein. Die Bauernfamilien zeigen an diesem Tag, was ihre Welt rund um die Natur, Tiere und Pflanzen so hergibt – mit dem Ziel das Vertrauen in die einheimischen Produkte und die Menschen, die dahinterstecken, zu stärken. Alle teilnehmenden Höfe sowie weitere Informationen sind unter hofsuche.offene-hoftueren.ch zu finden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Mehr lesen
Stellungnahmen Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2022

19.08.21 | Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1 % für das Jahr 2022 aus. Die neue Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dient, würde gemäss aktuellem Stand eine Erhöhung des BVG-Mindestzinses rechtfertigen. Die alte Formel, welche dieses Jahr noch berücksichtigt wird, würde eine Senkung rechtfertigen. Wie bereits festgehalten, dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbesehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener weise sehr gross. Die Volatilität an den Finanzmärkten ist unverändert hoch. Nichtsdestotrotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen im Jahr 2021 wie schon im Jahr davor sehr solide präsentiert. Unter diesem Aspekt besteht kein akuter Handlungsbedarf.

Mehr lesen
Stellungnahmen Einführung einer Regulierungsbremse

18.08.21 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst Massnahmen zur Senkung der Regulierungskosten für Unternehmen. Dies ist das Ziel dieser Vorlagen, welche auf zwei angenommenen Motionen basieren. Eine effiziente und massvolle Regulierung ist ein wichtiger Faktor für die Standortattraktivität und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz. Wie Sie in Ihren Unterlagen richterweise schreiben, werden damit Ressourcen gebunden, die ansonsten für die Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der Unternehmen genutzt werden können. Dies gilt ebenfalls für die Landwirtschaft und ihre vor- und nachgelagerten Betriebe.

Mehr lesen