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SBV-News Nr. 15

Notiz­ der Woche

Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab 2024 alle Betriebe 3.5 Prozent ihrer Ackerfläche für die Förderung der Biodiversität ausscheiden müssen. In aktuellen Kontext des Krieges in der Ukraine und der grossen Unsicherheit zur ausreichenden Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln und den zu erwartenden Preissteigerungen ist diese Entscheidung unverständlich. Alles was die Schweiz nicht selbst produziert, müssen wir aus dem Ausland importieren und trägt damit dazu bei, die internationale Nachfrage und die Preise anzukurbeln. Das ist ein erschütternder Mangel an Voraussicht und Solidität!


 

Sensibilisieren zum «schlauen Mähen»

Die Sensibilisierungskampagne für einen gezielten Einsatz des Mähaufbereiters ist gestartet. In fachlicher Zusammenarbeit mit Agridea, apisuisse, IP-Suisse, Schweizerische Vogelwarte und dem SVLT hat der SBV erste Unterlagen erarbeitet und auf der Webseite «schlaumaehen.ch» zusammengetragen. Mähaufbereiter bringen agronomisch oft Vorteile, aber auch gewichtige Nachteile für wiesenbewohnende Tiere mit sich. Die Kampagne «Schlau mähen» plädiert dafür, sich Gedanken über die Auswirkungen des Mähaufbereiters auf diese Tiere zu machen und ihn gezielt dort einzusetzen, wo es agronomische Vorteile gibt, aber möglichst wenige Nachteile für die Biodiversität.

Massentierhaltungsinitiative

Die anmeldeten Personen für das nationale Komitee gegen die Massentierhaltungsinitiative sind unterdessen auf der tierhaltungsinitiative-nein.ch aufgeschaltet. Dort kann man sich weiterhin für das Komitee anmelden. Auch das Co-Präsidium nimmt langsam Gestalt an. Weiter fanden die letzten zwei Argumentationstrainings in der Deutschschweiz und das Training in der Westschweiz statt. Zudem hat die FDP Schweiz erfreulicherweise bereits einstimmig die Nein-Parole gefasst.

Verordnungspaket «Wasser»

Der Bund hat die Vernehmlassung zu den vorgesehenen Anpassungen im der Gewässerschutzverordnung eröffnet. Die Änderungen sind erheblich und dürften grosse Spuren im Pflanzenbau hinterlassen. Unter anderem wird in dieser Verordnung geregelt, ab wann eine Überschreitung eines Wirkstoffs oder Abbauprodukts als «wiederholt und verbreitet» gilt und seine Zulassung überprüft und wohl in den meisten Fällen entzogen wird. Der SBV arbeitet an einer Stellungnahme.

Statistik der Woche

Die durchschnittliche Milchleistung pro Kuh ist in der Schweiz in den letzten Jahren nur noch schwach angestiegen und erreichte 2021 den Wert von 7089 Kilogramm Milch pro Kuh und Jahr. Bei annähernd konstanter Gesamt-Milchproduktion führt diese Entwicklung zu einem kontinuierlichen Rückgang des Milchkuhbestandes. Letzterer erreichte im Jahr 2021 im Mittel noch 538’746 Tiere.