Die Bundesverfassung hält in Artikel 104 fest, dass der Bund das bäuerliche Einkommen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen durch Direktzahlungen ergänzt. Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetztes präzisiert, dass es wirtschaftlich geführten Betrieben möglich sein muss, im mehrjährigen Durchschnitt ein Einkommen erzielen, das mit jenem der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung vergleichbar ist. Die Agrarpolitik hat damit einen klaren einkommenspolitischen Auftrag. Zum Monitoring der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft gibt es zwei sich ergänzende Statistiken berechnet. Die «zentrale Auswertung» der Agroscope überprüft die wirtschaftliche Lage auf einzelbetrieblicher Ebene. Die «landwirtschaftliche Gesamtrechnung» des Bundesamtes für Statistik ordnet den Agrarsektor auf volkswirtschaftlicher Ebene ein.
2022 wurden in der zentralen Auswertung die Buchhaltungsergebnisse von 2500 Betriebe analysiert, welche stellvertretend für fast 33'000 Betriebe der Schweizer Landwirtschaft stehen. Die aktuellen Zahlen zeigen dabei ein grosses Defizit und eine bedenkliche Entwicklung auf: Das landwirtschaftliche Einkommen ist gegenüber dem Vorjahr noch weiter zurückgegangen. Im Mittel betrug es 79'700 Fr. pro Betrieb und liegt damit 1.3% unter dem Vorjahr (Abbildung 1). Der durchschnittliche Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft liegt bei 56'100 Fr. (Vollzeit). Das entspricht einem Rückgang von 6.3 Prozent gegenüber 2021. Besonders stark betroffen war das Hügelgebiet mit einem Rückgang von über 10%. In allen Regionen liegt der Durchschnittslohn markant unter dem Vergleichslohn des 2. und 3. Sektors und nur ein kleiner Teil der Betriebe erreicht das Referenzeinkommen. Die negative Entwicklung ist vor allem auf die starke Teuerung bei den Produktionsmitteln und die Mehrkosten steigende Umweltanforderungen zurückzuführen. Die Produzentenpreise entschädigen diese Mehraufwände nur ungenügend, was eine Verschlechterung der Einkommenssituation der Bauernfamilien mit sich zieht.