Hauptinhalt

Strommangel kann auch Landwirtschaft treffen

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 23. September 2022

Im nächsten Winter ist es aufgrund einer europäischen Mangellage mit Strom nicht ausgeschlossen, dass es phasenweise Unterbrüche gibt. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen sich vorbereiten. Panik ist jedoch nicht angezeigt.

Der landwirtschaftliche Durchschnittsbetrieb braucht rund 20‘000 kWh Strom pro Jahr. Die effektive Menge hängt stark vom Betriebstyp ab. Tatsache ist aber, dass durch die stetige Automatisierung und Digitalisierung die Abhängigkeit und Anfälligkeit infolge eines Stromunterbruchs stark gestiegen ist. Melkmaschine, Fütterungsautomaten, Lüftungen – alles funktioniert nur mit Strom. Im kommenden Winter kann der Bundesrat einen Strommangel nicht ausschliessen. Dies, weil die Schweiz im Winter darauf angewiesen ist, Strom in Europa zuzukaufen. Ob und in welchem Ausmass das auch im nächsten Winter möglich sein wird, ist die grosse Unbekannte.

Der Bundesrat sieht ein Vorgehen in vier Phasen vor. In der ersten sollen alle mithelfen, Strom zu sparen und diesen generell effizienter zu nutzen. Hier kann die Landwirtschaft ihren Strombedarf mittels Energieeffizienzmassnahmen über Förderprogrammen von AgroCleanTech reduzieren und die gleichen Massnahmen wie die restliche Bevölkerung ergreifen. In der zweiten Phase sind Verbrauchseinschränkungen durch das Verbot von nicht notwendigen, energieintensiven Anlagen geplant, dazu gehören z.B. unnötige Beleuchtungen von Schaufenstern, Werbetafeln oder Strassen. In Phase drei müssen Grossverbraucher von über 100‘000 kWh pro Jahr mit Einschränkungen rechnen. Die meisten Landwirtschaftsbetriebe gehören nicht in diese Kategorie, gewisse nachgelagerte Stufen jedoch sehr wohl. Das kann zu Störungen bei den Abnehmern und dem Handel und allenfalls Absatzstau auf Produktionsstufe führen. In der letzten Phase, wenn alles andere zu wenig gebracht hat, sieht die Regierung zeitlich befristete Netzabschaltungen vor.

Kommt es zu Netzabschaltungen, ist der Bedarf einer Notstromversorgung abhängig von der Unterbruchsdauer und dem Betriebstyp. Jeder Betrieb muss sich damit befassen, was das für ihn bedeuten würde und sich entsprechend wappnen. Das Risiko lässt sich wie folgt vermindern:

  • Energetische Bedürfnisse des Betriebs erfassen.
  • Stromeffizienzmassnahmen treffen.
  • Arbeitsorganisation und kritische Aufgaben klären.
  • Bei Bedarf Notstromaggregate installieren. Für eine Notstromversorgung gibt es verschiedene Technologien, die je nach Bedarf unterschiedlich geeignet sind. Eine eigene Stromproduktion (PV- oder Biogasanlage) ist nicht per se eine solche Absicherung. Dafür sind eine Netzentkoppelung und ein Inselbetrieb nötig.
  • Treibstoff einlagern.

Mehr Infos sind im ausführlichen Bericht «Strommangellage in der Landwirtschaft - Betroffenheit und Vorsorgemassnahmen» zu finden.

Rückfragen

Michel Darbellay

Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV

Telefon:    078 801 16 91
E-Mail:     michel.darbellay@sbv-usp.ch 

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Teilrevision der Biozidprodukteverordnung

16.02.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands über die Teilrevision der Biozidprodukteverordnung.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG)

14.02.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands über die Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG).

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 6

13.02.23 | Beim Spitzengespräch mit Coop wies der SBV erneut nachdrücklich auf die stark gestiegenen Produktionskosten hin und forderte höhere Preise.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 01-23: Die Vegetationsperiode wird länger

10.02.23 | Die steigenden Temperaturen in der Schweiz verlängern die Dauer der Vegetationsperiode im Futterbau, gemessen als Abstand zwischen dem Beginn der Weide im Frühling und dem Beginn der Winterfütterung im Herbst. Vor allem die Weidenutzung im Frühling verschiebt sich mit steigenden Temperaturen im Kalender nach vorne. Pro Grad Anstieg der mittleren Jahrestemperatur wird eine Verlängerung der Vegetationsperiode von 5,8 Tagen in der Talzone und 6,8 Tagen in der Hügelzone geschätzt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Pa. Iv. 20.456 n Candinas

07.02.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Pa. Iv. 20.456 n Candinas.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 5

06.02.23 | Per Flugzeug importierte Lebensmittel sollen zukünftig entsprechend deklariert werden. Unser Ziel ist generell mehr Transparenz für Konsumenten auch über bei uns verbotene Produktionsmethoden.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Einseitige Lastenverteilung

02.02.23 | An einem nationalen Ernährungsgipfel übergab ein Wissenschaftsgremium seine erarbeiteten Empfehlungen zur Weiterentwicklung unseres Ernährungssystems dem Bundesrat. Diese nehmen im Prinzip die ganze Wertschöpfungskette vom KonsumentInnen bis zum ProduzentInnen in die Pflicht. Das beurteilt der Schweizer Bauernverband grundsätzlich als positiv. Die meisten der vorgeschlagenen, konkreten und verpflichtenden Massnahmen sind hingegen auf Stufe Landwirtschaft vorgesehen und gehen zu weit. Das ist nicht akzeptabel und eine verpasste Chance für eine glaubwürdige, ganzheitliche Ernährungspolitik.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Kühe und Streuströme – Was gilt es zu wissen?

02.02.23 | Sind Kühe Differenzspannungen über 1 Volt ausgesetzt, kann es sein, dass sie ihr Verhalten ändern, gestresst sind oder die Milchqualität darunter leidet. Die neue kostenlose Informationsplattform Streuströme der AGRIDEA zeigt, wie die unerwünschten Ströme entstehen und wie sie verhindert und behoben werden können. Dazu bietet sie Checklisten, Fallbeispiele und Kontaktmöglichkeiten zu Fachpersonen an. Initiiert wurde das Projekt durch den Schweizer Bauernverband (SBV) und finanziert durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Mehr lesen