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Invasive gebietsfremde Schadorganismen

Einjähriges Berufskraut, Tomate oder Japankäfer? Was haben sie gemeinsam?

Sie alle sind sogenannte Neobiota. Dieser Begriff umfasst Organismen, die nach der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus im Jahr 1492 in fremde Länder eingeschleppt wurden oder heute noch werden. Während Tomaten indessen als einheimisch gelten, unterscheidet sich dies beim einjährigen Berufkraut oder dem Japankäfer: Diese Arten sind invasiv und bedrohen einheimische Arten sowie die Biodiversität. Sie können Krankheiten übertragen, zu erheblichen Ernteverlusten in der Landwirtschaft führen oder Schäden an Infrastrukturen wie Bahngleisen verursachen. Gemäss Bundesamt für Umwelt handelt es sich um eine totale jährliche Schadenssumme von rund 170 Millionen Franken, wobei der Aufwand für die Bekämpfung noch nicht berücksichtig wurde. Hinzu kommt, dass der globale Handel, die hohe Mobilität und der Klimawandel zunehmend stärker zur Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten beitragen.

Invasive Neophyten

In der Schweiz gibt es diverse invasive gebietsfremde Pflanzen. Einige davon, wie der Sommerflieder oder die Goldrute, fühlen sich in Gärten wohl, andere in der Landwirtschaft. Vor allem das einjährige Berufkraut ist auf Vormarsch. Jede Pflanze bildet zwischen 10'000 und 50'000 Samen, die mit dem Wind weit verbreitet werden. Dabei überleben die Samen mehrere Jahre im Boden. Dazu besitzt das einjährige Berufkraut eine besondere Eigenschaft. Es kann Stoffe an die Umgebung absondern, die die Keimung und das Wachstum der umgebenden Pflanzen behindert. Da gibt es nur eine Bekämpfungsstrategie: ausreissen, ausreissen, ausreissen.  

Immer wieder im Mittelpunkt steht auch das Erdmandelgras. Dieses wird derzeitig nur als potentiell invasiv eingestuft, obwohl es in der Landwirtschaft bereits erhebliche Schäden verursacht. Denn hat sich das Erdmandelgras erst einmal etabliert, ist es kaum zu bekämpfen. Ertragsausfälle von z.B. bis 40 Prozent bei Kartoffeln oder bis zu 60 Prozent bei Zuckerrüben, sowie hohe Qualitätseinbussen sind in vielen Kulturen möglich.

Invasive Neozoen

Egal, ob gross oder klein. Viele invasive gebietsfremde Tierarten ziehen in die Schweiz. Dazu gehören Arten wie asiatische Marienkäfer oder Grauhörnchen, die von der Bevölkerung durchaus positiv wahrgenommen werden. Hingegen stellen in der Landwirtschaft oftmals Insekten eine Gefahr für die Lebensmittelproduktion dar, zum Beispiel der Maiswurzelbohrer oder die marmorierte Baumwanze. Der Schweizer Obstverband schätzte die verursachten Ernteverluste im Jahr 2019 auf über 3 Millionen Franken, was einem Ausfall von 25 Prozent der Ernte entspricht. Zur Bekämpfung können beispielsweise natürliche Gegenspieler, wie die aus Asien stammende Samurai-Schlupfwespe eingesetzt werden. Für deren Freilassung muss jedoch zuerst eine Bewilligung erteilt werden. Denn auch die Bekämpfungsmassnahmen erfolgen kontrolliert. Aber «glücklicherweise» hilft auch hier der Klimawandel und die Globalisierung weiter – denn die Samurai-Schlupfwespe kommt inzwischen vermehrt natürlich in der Schweiz vor.

Besonders gefährlich ist der neuste Fall: der Japankäfer, der bisher kaum Beachtung in der Schweiz fand. Im Tessin gab es 2023 erste Sichtungen, da der Japankäfer von Italien her einwandert. Der Käfer ernährt sich von Laubbäumen, Obstbäumen, Reben, Beeren, Mais, Bohnen oder Spargeln und kann ganze Anlagen kahlfressen. Er steht unter Melde- und Bekämpfungspflicht. Auch die Bevölkerung wird zur Mitarbeit aufgerufen.

Nur gemeinsam geht’s!

Bis heute gibt es keine generelle gesetzliche Vorschrift zur Bekämpfung von gebietsfremden Arten. Das heisst: Landwirtinnen und Landwirte müssen strikte Regeln zur Bekämpfung von Neophyten auf Biodiversitätsförderflächen befolgen, sonst werden sie mit Direktzahlungskürzungen bestraft. Zum Glück ist vielen Menschen die Bedrohung durch invasive Tiere und Pflanzen bewusst. So engagieren sich zahlreiche Städte, Kantone, Organisationen sowie Privatpersonen freiwillig für die Bekämpfung:

  • Keine invasiven Neophyten anpflanzen, denn diese dürfen zurzeit noch im Handel verkauft werden. Eine Änderung folgt mit der Anpassung der Freisetzungsverordnung im Jahr 2024.
  • Bevorzuge stattdessen einheimische, standortgerechte Pflanzen. Hast du dennoch einige Neophyten im Garten, entferne sie. Es ist wichtig, sie fachgerecht im Müll zu entsorgen. Landen sie auf dem Kompost, können sie sich wieder verbreiten.
  • Keine Pflanzen (inkl. Früchte, Gemüse oder Schnittblumen) oder Tiere als Mitbringinsel aus den Ferien mitnehmen. So können zudem blinde Passagiere wie Schädlinge oder Krankheiten eingeschleppt werden.
  • Findest du Neophyten in der Natur, können die Fundmeldungen erfasst werden, z.B. in der InvasivApp von Infoflora.
  • Erkundige dich: Diverse Kantone, Gemeinden oder Organisationen veranstalten Freiwilligeneinsätze.

Wen kontaktieren?

Kontaktperson

Diane Gossin

Diane Gossin

Stv. Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt
Fachverantwortliche Biodiversität & Verkehr

Belpstrasse 26, 3007 Bern       
diane.gossin@sbv-usp.ch
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Energie & Umwelt

  

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