Hauptinhalt

Veto zum Schleppschlauch-Obligatorium

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 24. September 2020

Der Bundesrat wollte die Gülleausbringung mittels Schleppschlauch für obligatorisch erklären lassen. Der Ständerat hiess nun eine entsprechende Motion gut, die auf die Fortsetzung der eingeführten Anreizsysteme setzt. Der Schweizer Bauernverband begrüsst dies, weil sich der Schleppschlauch nicht überall eignet und weil die obligatorische Verwendung des Schleppschlauchs auch negative Effekte hat.

Der Ständerat hat einen Beschluss des Bundesrats korrigiert. Mit der Zustimmung zu einer entsprechenden Motion sprach er sich gegen ein Schleppschlauch-Obligatorium aus. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist erleichtert über diesen Entscheid.  Die entsprechende Ankündigung des Bundesrats Anfang Jahr hat innerhalb der Landwirtschaft zu grosser Verunsicherung und Ängsten geführt. Aktuell wird die Gülleausbringung mit dem Schleppschlauch als Ressourceneffizienzmassnahme aktiv gefördert, weil sich damit die Ammoniak-Emissionen reduzieren lassen. Unterdessen wird 40 Prozent der Gülle so ausgebracht. Vor allem grössere Betriebe und solche mit nicht zu steilen Flächen sind umgestiegen, weil es sich für sie aufgrund der tieferen Mehrkosten eher lohnt. Bei kleineren Betrieben steigen die damit verbundenen Zusatzkosten und – je nach Neigung der Flächen – ist der Einsatz eines Schleppschlauchs gar nicht möglich. Diese Betriebe müssten verschiedene Gülle-Systeme nutzen, was die Kosten zusätzlich in die Höhen treibt. Ein Ausbringen der Gülle ausschliesslich über Lohnunternehmen birgt die grosse Gefahr, dass die Witterungsverhältnisse zu wenig beachtet werden (können). Sind diese ungünstig, z.B. weil es zu warm ist, dann erhöhen sich die Emissionen, so dass der positive Effekt des Schleppschlauches wieder zunichte gemacht wird. Zudem sind die Maschinen der Lohnunternehmer oft schwerer und haben deshalb einen negativen Effekt auf die Bodenverdichtung. Der SBV ist nicht gegen den Schleppschlauch. Er ist vielmehr überzeugt, dass die Weiterführung des Anreizsystems der richtige Weg ist, um das Ziel einer Reduktion der Emissionen zu erreichen.  Er hofft, dass auch der Nationalrat der Motion zustimmt, damit das Obligatorium definitiv vom Tisch ist.

 

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen 13.06.19 Programm Agglomerationsverkehr

13.06.19 | Der Schweizer Bauernverband nimmt diesen Volksentscheid zur Kenntnis und begrüsst daher, dass nun durch die vorliegende Totalrevision der PAvV die spezifischen Anforderungen an Agglomerationsprogramme geregelt wer-den sowie auch deren Prüfung durch den Bund. Damit wird eine stufengerechte Rechtsgrundlage und somit Rechtssicherheit geschaffen sowie insbesondere die Transparenz auf eine wirksame Weise verbessert und die rechtliche Grundlage für eine genügende Mitwirkungsmöglichkeit der betroffenen Bewohner. Dem SBV ist es aber wichtig zu betonen, dass man nach wie vor auch kritische Vorbehalte gegenüber den Agglo-merationsprogrammen hat. Mit dem Ausbau des Agglomerationsverkehrs nimmt der Druck auf das Kulturland zu, da durch den Bau von neuen Strassen und Infrastrukturen auch Kulturland verloren gehen kann. Deshalb unterstreicht der SBV die Wichtigkeit des Kulturlandschutzes, nicht zuletzt unter Rücksichtnahme des Verfas-sungsartikels 104a zur Ernährungssicherheit wie auch auf den Sachplan Fruchtfolgeflächen. Besonders von Bedeutung ist deshalb Artikel 3 mit der Notwendigkeit einer inhaltlichen Kohärenz zwischen den Bausteinen aus Artikel 7 als Grundanforderung für die Genehmigung von Agglomerationsprogrammen. Es ist für den SBV befremdlich, dass die kohärente Gesamtplanung explizit die Bereiche Verkehr, Siedlung, Umwelt und Landschaft beinhaltet (Artikel 7), jedoch das Kulturland und somit dessen Schutz nirgendswo in der gesamten Verordnung namentlich erwähnt wird. Der SBV fordert deshalb dem Schutz des Kulturlands mehr Rechnung zu tragen, in dem deren Einbettung in die vorgeschriebene kohärente Gesamtplanung festgeschrieben wird. Auch über diese Vorlage hinaus haben Bund und Kantone bzgl. des haushälterischen Umgangs mit dem Kulturland eine Vorbildfunktion, welche sie bisher ungenügend wahrgenommen haben. Der SBV erwartet, dass in der Praxis

Mehr lesen
Stellungnahmen 11.06.19 Entsorgung von Abfällen

12.06.19 | Es ist dem Schweizer Bauernverband ein grosses Anliegen, dass Abfälle in der Schweiz generell effizient und mög-lichst nach dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft der Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt werden. Die Präzisierung betreffend den Siedlungsabfällen aus öffentlichen Verwaltungen begrüsst unsere Organisation ent-sprechend. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Teilrevision der Abfallverordnung möchten wir zusätzlich auf eine Prob-lematik hinweisen, die uns zunehmend Sorgen bereitet: Immer mehr Kunststoffe gelangen via Gärgut in die landwirtschaftlichen Böden.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Bauernverband begrüsst Verbesserung des Jagdgesetzes

09.05.19 | Bauernverband begrüsst Verbesserung des Jagdgesetzes Nach dem Ständerat behandelte der Nationalrat gestern die Änderung des Jagdgesetzes. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die von der grossen Kammer eingeführten Verbesserungen. Mit den Anpassungen schafft sie die Grundlage, dass Wölfe und Biber besser reguliert und weitere Schäden abgewendet werden können. Für die Schweizer Landwirtschaft ist die wirksame Regulierung von schadstiftenden Wildtieren ein Kernanliegen. Gleichzeitig erhalten die Kantone Kompetenzen zurück, um ab einer gewissen Schadensstärke selber justierende Massnahmen anzuordnen. Für den SBV ist weiter von Bedeutung, dass inskünftig auch von Bibern verursachte Beschädigungen an Wegen und Meliorationen abgegolten werden können. Der Ständerat entschied bereits im Sommer über die Vorlage. Er wollte neben dem Wolf und Biber zusätzlich auch den Luchs neu zu den regulierbaren Arten zählen und damit eine vernünftige Bestandesdichte anstreben. Es bleibt zu hoffen, dass die kleine Kammer in der Differenzbereinigung bei dieser Beurteilung bleibt.

Mehr lesen
Stellungnahmen CO2-Verordnung

06.05.19 | Die Schweizer Landwirtschaft ist vom Klimawandel stark betroffen, weshalb es für die hiesige Landwirtschaft wichtig ist, dass Massnahmen getroffen und Regulierungen in Kraft gesetzt werden, welche denselben eindämmen. Der Schweizer Bauernverband unterstützt deshalb grundsätzlich das Klimaabkommen von Paris und auch dessen Umsetzung auf gesetzlicher Ebene. Der Schweizer Bauernverband begrüsst auch den Einbezug des Luftverkehrs in das grenzüberschreitende Emissionshandelssystem. Der Schweizer Bauernverband wird daher im Rahmen der Totalrevision des CO-Gesetzes ein zusätzliches Instrument zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Flugverkehr unterstützen, welches eine grössere Klimaschutzwirkung gewährleistet.

Mehr lesen
Stellungnahmen Institutionelles Abkommens (InstA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

26.04.19 | In der aktuellen Form kann der SBV dem Rahmenabkommen nicht zustimmen. Das Abkommen muss zwingend nachgebessert bzw. ergänzt werden. Die Schweiz muss sich hierfür aber die nötige Zeit ausbedingen. Dabei ist aber auch das Risiko mit zu berücksichtigen, dass der bilaterale Weg bei zu langem Zuwarten erodieren könnte, weil die EU nicht bereit wäre, bestehende Verträge zu aktualisieren bzw. neue abzuschliessen. Selbstredend muss sichergestellt werden, dass die Schweiz auch weiterhin eine eigenständige Agrarpolitik be-treiben kann. Aufgrund dieser Vorbehalte fordern wir, dass der Bundesrat keine Paraphierung des InstA vor-nimmt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann sich der SBV mit dem Abschluss eines Rahmenabkommens einverstanden erklären.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Pflanzenschutz: Verbesserungen sind eingeleitet

02.04.19 | Der Schweizer Bauernverband anerkennt das Problem der Pflanzenschutzrückstände in kleineren Oberflä-chengewässern im intensiv genutzten Mittelland. Mit dem Aktionsplan Pflanzenschutz lässt sich dieses wirk-sam angehen. Eine konsequente Umsetzung auf allen Ebenen ist gefragt!

Mehr lesen
Stellungnahmen Sachplan Fruchtfolgeflächen

01.03.19 | Die ersten Resultate der neuen Arealstatistik zeigen, dass trotz der Revision des Raumplanungsgesetzes von 2013 weiterhin fast ein Quadratmeter Kulturland pro Sekunde verloren geht. Die besten Böden sind dabei am meisten unter Druck, weil sie im Talgebiet sind, wo sich das Siedlungsgebiet rasant ausdehnt. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen ist für den langfristigen Erhalt dieser besten Böden von zentraler Bedeutung, insbesondere indem er klare quantitative Vorgaben macht. Die Wirkung des Sachplans war in der Vergangenheit jedoch ungenügend, weil Bund und Kantone ihn nicht sinngemäss umsetzten. Während inzwischen über die GIS Portale von Bund und Kantonen hunderte von Karten aller Art abgerufen werden können, bleibt es bis heute unmöglich festzustellen, ob die Schweiz über die erforderlichen Flächen verfügt und diese tatsächlich für die ackerbauliche Nutzung geeignet sind. Aus Sicht der Landwirtschaft ist beides zu bezweifeln. Deshalb erwartet der SBV, dass der Sachplan mit dieser Revision gestärkt aber keinesfalls flexibilisiert wird. Handlungsbedarf sieht auch das Stimmvolk, welches in den letzten Jahren mehrmals eine Verbesserung gefordert hat, beispielsweise mit der überwältigenden Zustimmung zu RPG 1 (68%) und zum Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit (78%). In diesem Sinne ist der SBV mit der Vorlage soweit einverstanden, wie die Anpassungen tatsächlich dazu beitragen, dass die besten Böden zugunsten ihrer ackerbaulichen Nutzung tatsächlich und langfristig erhalten bleiben. Flexibilisierung- und Verwässerungsversuche wie auch einschlägige Abänderungen des geltenden Rechts lehnt der SBV dezidiert ab.

Mehr lesen
Stellungnahmen Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz

26.02.19 | Stellungnahme Teilrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS). Nach vertiefter Prüfung der Vorlage weisen wir diese zur Überarbeitung zurück. Wir stellen fest, dass Ihr Verordnungsentwurf sowie der dazugehörige Anhang über die schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung in der vorgeschlagenen Fassung den Entwicklungsperspektiven der Landwirtschaft innerhalb von schützenswerten Ortsbildern zu wenig Rechnung tragen beziehungsweise die Landwirtschaft weiter einschränken. Der Schweizer Bauernverband weist die Vorlage zur Überarbeitung zurück. Wir erwarten, dass die Landwirtschaft in den Objektbeschrieben der schützenswerten Ortsbilder angemessen und realistisch dokumentiert wird und dass in der Verordnung die Entwicklungsmöglichkeiten und Eigentumsrechte der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe nicht unnötig eingeschränkt werden.

Mehr lesen