Hauptinhalt

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Standpunkt des Schweizer Bauernverbands vom 5. Juli 2021

Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luftreinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Der SBV ist nicht gegen die Technik des Schleppschlauches an sich. Der Einsatz kann Sinn machen und einen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen leisten.  Der Einsatz macht aber nicht überall und auch nicht jederzeit Sinn.

Der Vollzug des Schleppschlauchobligatoriums ist jedoch problematisch aufgegleist. Grundsätzlich sind alle Betriebe in der Pflicht, welche über 3ha begüllbare Fläche unter 18% Hangneigung verfügen. Tönt einfacher, als es in der Praxis effektiv ist. Verschiedene Flächen können vom Obligatorium ausgenommen werden, beispielsweise Obstanlagen und Kleinflächen unter 25 Aren. Unverständlicherweise werden Hochstammbäume QII ausgenommen, QI hingegen nicht. Ab wann nun eine Fläche dann effektiv mit dem Schleppschlauch begüllt werden muss, lässt sich somit nicht ganz so einfach feststellen. In manchen Fällen können sich Betriebsleitende zwar teilweise selbst auf den GIS-Karten mit den Hanglayer informieren. Bei vielen konkreten Fällen braucht es die Auskunft der kantonalen Vollzugsstellen. Viele dieser kantonalen Landwirtschaftsämter sind jedoch noch nicht vorbereitet und können keine Auskunft geben da die Vollzugshilfe frisch publiziert wurde. Die Frage stellt sich ob die Kantone in der Lage sein werden innerhalb 6 Monaten die schleppschlauchpflichtigen Flächen auszuscheiden.

Eine weitere Herausforderung sind die Lieferfristen von Schleppschläuchen, diese betragen schon ohne Covid-Auswirkungen über ein Jahr. Deshalb braucht es Übergangsfristen, welche den Landwirten ermöglicht sich die für ihren Betrieb passende Technik in angemessene Zeit anzuschaffen oder eine Lösung als Gemeinschaft, sei es Kauf oder Miete zu finden.

Die Umsetzung des Obligatoriums muss angepasst und präzisiert werden. Und zwar Sinne der Praxistauglichkeit. Im Zweifelsfall müssen Ansprechpersonen den Betrieben vor Ort Auskunft geben können, welche Flächen nun pflichtig sind und ob sie selbst vom Obligatorium betroffen sind. Aber auch die Bundesämter BLW und BAFU sind hier in der Pflicht den Kantonen die entsprechende Unterstützung zu geben und sich nicht mit einer unzulänglichen Vollzugshilfe aus der Affäre ziehen zu wollen. Dies führt nur zu einem Wildwuchs an Interpretationen der Kantone mit unerwünschten Unterschieden. Die Leidtragenden sind dann wiederum die Bauern. Deshalb müssen diese Punkte unbedingt und rasch geklärt werden.

Autor

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News SBV-News Nr. 32 (9. – 13.8.2021)

16.08.21 | Der Vorstand diskutierte ausführlich die Stellungnahme zum Verordnungspaket zur Parlamentarischen Initiative «Absenkpfad» und klärte verschiedene Punkte, bei denen bei der internen Vernehmlassung unterschiedliche Meinungen herrschten. Diese wird nächste Woche von der Landwirtschaftskammer verabschiedet. Weitere Themen waren die neuen agrarpolitischen Verordnungen, die zunehmenden Probleme mit dem Wolf oder das Vorgehen betreffend Massentierhaltungsinitiative.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 07-21: Volatiler Milchmarkt – Berechnung der Angebotselastizität

10.08.21 | Agrarmärkte sind berüchtigt für schwankende Mengen und Preise. Bekanntestes Beispiel hierfür ist der Schweinzyklus. Auch in der Milch- und Kuhfleisch-Produktion sind Mengen und Preise in reger Bewegung. Die Entwicklung von Mengen und Preisen verläuft oft gegenteilig und es treten negative Angebotselastizitäten auf. Für die Milch- und Kuhfleisch-Produktion treten hochsignifikante (p-Wert kleiner 0.001), negative Elastizitäten auf. Die Produktion von Kuhfleisch wird dabei stärker vom Milchpreis beeinflusst als vom Schlachtviehpreis. Durch Einbezug von Preisprognosen in die Angebotsplanung könnten die Schwankungen des entsprechenden Teilmarktes gedämpft werden. Auch eine marktübergreifende Gesamtstrategie könnte helfen die Fluktuationen zu glätten.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 31 (2. – 7.8.2021)

09.08.21 | Nach der denkwürdigen Abstimmung vom 13. Juni über die extremen Agrarinitiativen steht mit der Massentierhaltungsinitiative schon bald die nächste Abstimmung über ein landwirtschaftliches Thema bevor. Je nach Verlauf der im September beginnenden Behandlung im Parlament kommt die Vorlage im Spätherbst 2022, spätestens aber in der Frühjahrsabstimmung vom 12. März 2023 vors Volk. Um frühzeitig aktiv zu sein, hat der SBV bereits ein Konzept zur Bekämpfung erarbeitet, welches in den nächsten Wochen in den Gremien behandelt wird. Wichtig ist, dass die Landwirtschaft wiederum über alle Produktionsarten und -bereiche hinaus zusammen und engagiert auftritt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Prise de Position Ordonnance circulation routière

06.08.21 | De façon générale, nous saluons les propositions de modifications relatives à l’ordonnance citée en objet. Cependant, nous souhaitons apporter quelques précisions pour ce qui concerne l’agriculture. Dans l’accomplissement de leurs tâches quotidiennes, les familles paysannes sont tributaires des véhicules agricoles. A cet effet, nous demandons que les exceptions en cas de retrait de permis ne concernent pas uniquement les personnes dont le temps de conduite nécessaire à l’exercice de la fonction dépasse la moitié du temps de travail hebdomadaire. En effet, bien que fortement tributaires de leurs véhicules et disposant de peu de marge de manœuvre en raison des contraintes liées aux cultures et aux conditions météorologiques, les agriculteurs et les employés agricoles ne correspondent pas forcément à cette définition. Ainsi, nous appelons à ce que les exceptions touchent également ces derniers. De plus, nous demandons que la conduite suite à une infraction moyennement grave soit également autorisée dans le cadre de leur fonction, sachant que les véhicules agricoles sont limités à une vitesse de 30-40 km/h.

Mehr lesen
Stellungnahmen Verordnungsänderungen im Bereich des BFE

05.08.21 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, sind die Produzenten auf die Förderung im Rahmen eines Fördersystems angewiesen. Die Schweizer Landwirtschaft trägt aktuell vor allem über die Produktion von Strom aus Photovoltaik und Biogasanlagen, sowie Wärme aus Biogasanlagen bei zur Schweizer Energieversorgung. Im Folgenden äussern wir uns nur zu den Verordnungsänderungen mit direkten Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Die restlichen Änderungen sind so grundsätzlich begrüssenswert.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 30 (26. – 30.7.2021)

02.08.21 | In ihrer 1. August-Ansprache beim Brunch auf dem Fohrenhof in Kleinwangen betonte Bundesrätin Karin Keller-Sutter die Vielfalt und rief zum Zuhören auf. Sie habe in der letzten Zeit viel gehört von Gräben: Zwischen Stadt und Land, Jung und Alt, Mann und Frau. Das sei ein Ausdruck der Vielfalt basiere auf den unterschiedlichen Ansichten, Bedürfnisse und Lebenswelten. Um die Herausforderungen der Schweiz zu meistern, müssten wir einander zuhören und auch andere Meinungen respektieren, meinte die Bundesrätin.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen 1. August-Brunch: klein aber fein

01.08.21 | Der Brunch auf dem Bauernhof am Nationalfeiertag ist für viele Schweizerinnen und Schweizer ein fixer Bestandteil in der Agenda. Trotz aufwendiger Corona-Schutzmassnahmen und unsicherer Wetterlage luden über 200 Bauernfamilien landauf landab zu Tisch. Kleinere Buurezmorge standen dabei im Vordergrund. Auch Vertreter der Landesregierung mischten sich in den Kantonen Luzern und Freiburg unter die bunte Gästeschar. Kurz und gut: Die 29. Ausgabe des Traditionsanlasses war einmal mehr ein voller Erfolg.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 29 (19. – 23.7.2021)

26.07.21 | Der Arbeitgeber darf den Mitarbeitern in einem Landwirtschaftsbetrieb empfehlen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Er darf sie aber nicht dazu zwingen. Die Mitarbeiter müssen sich freiwillig für eine Impfung entscheiden. Eine Impfung hat nebst dem Schutz vor einer Corona-Erkrankung weitere Vorteile: Befreiung von der Kontakt- und Reisequarantäne in der Schweiz oder Reiseerleichterungen (je nach Land unterschiedlich). Aktuell sind keine Rekrutierungsländer auf der BAG-Risikoliste, dies kann sich jedoch schnell wieder ändern. Vollständig geimpfte Personen, welche aus einem Staat/Gebiet mit einer besorgniserregender Virusvariante (BAG Risikoliste) einreisen, müssen nicht in Quarantäne. Es lohnt sich frühzeitig neu einreisende Mitarbeiter darauf hinzuweisen.

Mehr lesen