Contenu principal

Recrudescence des problèmes posés par le loup

Communiqué de presse de l’Union suisse des paysans du 10 août 2021

Cette année, les attaques perpétrées par les loups sur les animaux de rente à l’alpage prennent une nouvelle ampleur. Certains de ces derniers ont déjà été ramenés dans la vallée, faute de pouvoir garantir leur sécurité. L’Union suisse des paysans espère que les demandes de tir seront approuvées rapidement et sans tracasserie administrative. De plus, il convient de mettre en place de nouvelles solutions pour enrayer la croissance des populations de loups. L’inaction constituerait une menace pour l’économie alpestre.

La croissance des populations de loups en Suisse pose de plus en plus de problèmes. Ceux-ci prennent d’ailleurs une nouvelle ampleur en 2021. Rien que ces derniers jours ont eu lieu de nombreux incidents. Six veaux dans le Jura vaudois et deux bovins dans la commune grisonne de Safiental sont tombés sous les crocs des prédateurs. Suite à d’autres attaques perpétrées des loups, des alpagistes du Valais et des Grisons ont décidé de ramener leurs animaux dans la vallée, faute de pouvoir garantir leur sécurité, même avec des mesures de protection. Ces incidents mettent en lumière la menace que représente la croissance du nombre de loups et de meutes pour l’économie alpestre. Bien sûr, il existe des mesures de protection, mais elles sont d’une part coûteuses et d’autre part parfois inefficaces. En effet, des troupeaux protégés se sont aussi vus attaqués. Qui plus est, le recours aux chiens de protection et le comportement plus craintif des vaches allaitantes en présence de loups constituent de nouveaux dangers pour les randonneurs. L’Union suisse des paysans (USP) attend donc du Parlement et de la Confédération qu’ils élaborent sans délai de nouvelles dispositions légales pour réguler les populations de loups de manière ciblée et soutenir les éleveurs concernés. En attendant, les demandes de tir doivent être approuvées rapidement, sans tracasserie administrative et selon la loi en vigueur.

Renseignements

Martin Rufer

Martin Rufer

Directeur de l'Union suisse des paysans

Téléphone 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Responsable du département Production, marché et écologie de l’USP

Téléphone        078 801 16 91
E-Mail               michel.darbellay@sbv-usp.ch 

Sur le même sujet

Prises de position Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)

30.10.17 | Aus Sicht der von uns vertretenen landwirtschaftlichen Grundeigentümer ist die vorliegende Teilrevision eine verpasste Chance, um neben formellen Anpassungen in erster Linie auch grundsätzliche Erneuerungen und Überlegungen zur Enteignung vorzuschlagen. Der Kulturlandschutz gebietet einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Infrastrukturanlagen werden auch künftig einen immensen Bedarf an Flächen benötigen. Zusammen mit der Bevölkerungszunahme nehmen die Mobilitätsbedürfnisse laufend zu. Der SBV will die für die öffentliche Grundversorgung nötigen Bauten nicht verhindern, verlangt aber, dass in der Interessenabwägung das Kulturland höher gewichtet und im Enteignungsfall besser entschädigt wird. Da die öffentliche Hand selber auch über wesentliche Flächen an Kulturland verfügt, haben enteignete Landwirte primär Anspruch auf Realersatz. Dazu sind Anstrengungen zu unternehmen.

Lire la suite
Points de vue Une victoire pour le secteur agricole et alimentaire

25.09.17 | La bataille est terminée, le plébiscite avec un score de 79 % des voix est extraordinaire. Obtenir cette victoire n’a été, de loin, pas aussi évident que cela peut paraître après coup. Même sans campagne adverse officielle, le projet a dû affronter de puissants vents contraires. Des déclarations contradictoires à propos du libre-échange et de l’ouverture des marchés ont semé le doute parmi la paysannerie et ont suscité des critiques parfois acerbes dans l’agriculture. Divers médias, avant tout en Suisse alémanique, ont pris parti contre le projet, certains se laissant même aller à un journalisme partisan. Il est d’autant plus réjouissant que les citoyennes et citoyens n’aient pas perdu de vue l'essentiel et aient ignoré les commentaires.

Lire la suite
Prises de position Totalrevision des Bundesgesetzes über die Nationalstrassenabgabe

15.09.17 | Grundsätzlich ist der SBV mit der Vorlage einverstanden. Es ist wichtig, dass die Änderungen – wie im erläuternden Bericht dargelegt – finanziell selbsttragend sind und das Bundesbudget nicht zusätzlich belasten. Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass bei einer Einführung der E-Vignette dem Daten-schutz höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, sodass dieser gewährleistet ist. Allfällige Bedenken seitens der Vignettennutzer bezüglich des Datenschutzes müssen ernst genommen werden

Lire la suite
Prises de position Vorentwurf des Bundesbeschlusses über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren

13.09.17 | Der SBV begrüsst es, die Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen. Für den SBV ist wichtig, dass Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahrung und ihrer Wahlkreise subsidiär, optimal auf die spezifischen Verhältnisse vor Ort eingehen können, z.B. auf die Repräsentation bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder eine ausgeglichene territoriale Repräsentation. Deshalb gibt der SBV einer Verfassungsänderung gemäss Mehrheitsantrag den Vorzug. Aber auch eine Umsetzung des Minderheitsantrages würde zumindest die Kompetenzen klären und damit zu mehr Rechtssicherheit führen. Der SBV könnte deshalb auch diesem Antrag folgen, allerdings in zweiter Priorität falls der Mehrheitsantrag der Staatspolitischen Kommission keine Mehrheit findet.

Lire la suite
Prises de position Vernehmlassung: Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) Änderungen VZAE, VIntA, AVV, AVIV und Reisende

05.09.17 | Der SBV fordert eine Lösung, welche für Arbeitgeber umsetzbar bzw. finanzierbar ist und keine administrativen Leerläufe verursacht. Das heisst: Die Stellenmeldepflicht soll generell erst ab einem Schwellenwert von 8% gelten. Zusätzlich sollen die Kantone bei Berufsarten mit unterdurchschnittlichen kantonalen Arbeitslosenzahlen die Kompetenz erhalten, diese von der Stellenmeldepflicht zu befreien. Der SBV hat angesichts des knappen Zeitplans grosse Bedenken, dass das SECO den öAV nicht rechtzeitig die notwendigen IT-Hilfsmittel zur Verfügung stellen kann. Fraglich erscheint uns ebenfalls, ob die Mitarbeitenden der öAV überhaupt bis 1. Januar 2018 ausgebildet werden können. Wir bitten Sie, dies bei der Festlegung des Datums für die Inkraftsetzung zu berücksichtigen, zumal der Vollzug sonst nicht sichergestellt werden kann.

Lire la suite
Prises de position Revision des Raumplanungsgesetzes

30.08.17 | Von der Tätigkeit der 52 000 Familienbetriebe hängt die Vitalität und auch die Schönheit vieler Gemeinden und Täler ab, vorausgesetzt sie erhalten die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten. Dem Bauen ausserhalb der Bauzone kommt deshalb eine wichtige Bedeutung zu. Landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone sind, wie es der Name sagt, grundsätzlich zonenkonform. Dies ist einerseits ein Privileg, dessen sich die Landwirtschaft bewusst ist. Andererseits ist diese Verortung „ausserhalb Bauzone“ auch eine Vorgabe, deren sich die Raumplanung bewusst sein muss. In diesem Sinne fordern wir Sie auf, im ländlichen Raum Spielraum beim Bauen ausserhalb der Bauzone zu lassen. Für die Landwirtschaft ist der Spielraum in Ihrer Vorlage zu eng. Zwar sind der Versuch der Neuordnung und die teilweisen Verbesserungen zu würdigen. Insgesamt sind die Normen jedoch zu dicht, dirigistisch und nicht stringent. Einige Instrumente entbehren jeglichen Praxisbezug und sind weder umsetzbar noch zumutbar. Aus diesen Gründen lehnt der SBV die Vorlage in dieser Form ab. Grundlegende Änderungen sind nötig, damit der SBV die Revision weiterhin unterstützt. Ansonsten empfehlen der SBV, die Übung abzubrechen.

Lire la suite
Prises de position Revision der Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes und den damit verbundenen Änderungen der dazugehörenden Verordnungen

25.08.17 | Der landwirtschaftliche Ertragswert ist ein zentrales Element bei Betriebsübergaben innerhalb der Familie. Es handelt sich dabei nicht um ein Privileg des Betriebsnachfolgers / der Betriebsnachfolgerin. Der Ertragswert ist jene ausschlaggebende Bedingung, welche den Fortbestand des landwirtschaftlichen Gewerbes innerhalb der Familie sicherstellt. Damit wird auch das Kulturland nachhaltig erhalten und geschützt. Müssten die Betriebe durch die nachfolgende Generation zum Verkehrswert gekauft werden, so wäre eine landwirtschaftliche Produktion nicht mehr wirtschaftlich. Die Produktionsgrundlage würde den selbstbewirtschaftenden Landwirten entzogen und könnte höchstens noch von Grossgrundbesitzern gepachtet werden. Der landwirtschaftliche Ertragswert verhindert im Zusammenspiel mit den anderen Bestimmungen des BGBB schädliche Spekulationen mit dem für uns so wertvollen Boden.

Lire la suite
Prises de position Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017

11.05.17 | Im Rahmen der administrativen Vereinfachung geht der Verzicht auf gedruckte Parzellenpläne, Stall-, Aussenklimabereich- und Laufhofskizzen sowie Erntemengen und Erntedaten bei Wiesen und Weiden (ausser BFF) in eine gute Richtung. Aber die Massnahmen bleiben ungenügend und erfüllen nicht die oft und insbesondere von Bundesrat Schneider-Ammann erwähnten Ziele. Der SBV verlangt zusätzliche Bemühungen in diese Richtung, besonders indem vermehrt die gute landwirtschaftliche Praxis, welche von der professionellen Landwirtschaft erwartet werden darf, statt detailliere Regelungen als Grundsatz gelten soll. - Hinsichtlich des Tierwohls ist der SBV enttäuscht, dass die Hauptpunkte der von der Kerngruppe Tierwohl vorgeschlagen Weiterentwicklung des RAUS-Programms nicht in das vorliegende Verordnungspaket aufgenommen wurde. Eine zentrale Forderung des SBV ist deshalb die Einführung eines zweistufigen RAUS-Programms und die Erhöhung der Mittel für die Tierwohlprogramme. - Der SBV hat den Eindruck, dass der Agrarsektor ein permanentes Versuchsfeld für politische Massnahmen wird mit neuen und für kurze Perioden eingeführten Massahmen und Korrekturen an bestehenden Massnahmen und Beiträgen. Die Landwirte sind Unternehmer, welche oft auf längere Zeiträume investieren müssen. Sie brauchen dafür Stabilität. - Der SBV befürwortet die Beurteilung der Rentabilitätsanforderungen in Bezug auf die Gewährung von Strukturhilfen. Allerdings muss dabei der Blick allem voran auf die Zukunft und nicht auf die Vergangenheit gerichtet werden und es müssen Perspektiven geboten werden, besonders für die junge Generation.

Lire la suite