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«Biodiversitätsinitiative: Extrem und nicht zielführend»

Medienmitteilung des Komitees gegen die Biodiversitätsinitiative vom 13. Juni 2024

Die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» (Biodiversitätsinitiative) kommt am 22. September vors Volk. Für Bundesrat, Parlament und die (Land-)Wirtschaft geht sie viel zu weit. Sie würde die nachhaltige Energie- und Lebensmittelproduktion stark einschränken, die Nutzung des Waldes sowie touristische Infrastrukturen im ländlichen Raum erschweren und das Bauen verteuern. Es existieren bereits heute ausreichend Instrumente und gesetzliche Bestimmungen zur Biodiversitätsförderung. An ihrer Medienkonferenz erläutert eine breite Allianz ihre Argumente gegen die Initiative und gibt gleichzeitig den Startschuss für den Abstimmungskampf.

Am 22. September kommt mit der Biodiversitätsinitiative (BDI) einmal mehr ein extremes, nicht zielführendes und in Anbetracht des Schweizer Niveaus auch unnötiges Volksbegehren zur Abstimmung. Sowohl der Bundesrat wie auch das Parlament lehnen sie ab. An der heutigen Medienkonferenz des Komitees gegen die Biodiversitätsinitiative erläutert eine breite Allianz aus (Land-)Wirtschaft und Politik ihre Argumente:

Argument 1: 30 Prozent der Landesfläche praktisch unantastbar

Die Zielgrösse der Initianten ist eindeutig: Sie wollen, dass 30 Prozent der Landesfläche für die Biodiversität zur Verfügung steht. Aktuell sehen die Initianten 8 Prozent als ausreichend geschützt an. Es fehlt also eine Fläche, die der Grösse der Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn zusammen entspricht. Dort wäre die Produktion von Lebensmitteln nicht oder nur noch sehr eingeschränkt möglich. Für die Allianz ist klar, dass es noch Raum für Verbesserungen gibt. Allerdings nicht bei der Quantität, sondern bei der Qualität dieser Flächen.

Argument 2: Landwirtschaft tut bereits viel für die Biodiversität

Aktuell dienen bereits 19 Prozent der Landwirtschaftsflächen explizit zur Förderung der Biodiversität. Das entspricht 195'000 Hektaren Land oder der Grösse der Kantone Zürich und Zug zusammen. Für den Erhalt von Direktzahlungen sind aktuell 7 Prozent gefordert. Zusätzlich gibt es 220’000 Hektaren artenreiches Grünland im Sömmerungsgebiet.

Argument 3: Verhinderung der einheimischen, nachhaltigen Energieproduktion

Das von der Initiative geforderte umfangreiche Ausscheiden von streng geschützten Gebieten führt bei der Bereitstellung von erneuerbarer einheimischer Energie zu einer Vollbremsung. Die vorliegende Initiative gewichtet den Schutzstatus derart hoch, dass sie den angestrebten und wichtigen Ausbau blockiert. Dabei bekräftigte die Schweizer Stimmbevölkerung sowohl im Sommer 2023 (Klima- und Innovationsgesetz) als auch im Sommer 2024 (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) ihren Volkswillen zur Förderung von erneuerbaren Energien.

Argument 4: Einschränkungen der Wald- und Holzwirtschaft

Die Waldwirtschaft wäre bei der Annahme der Initiative mit neuen Einschränkungen und Vorgaben durch den Ausbau der Waldreservate konfrontiert. Der Wald als Rohstofflieferant würde in den Hintergrund gedrängt.

Argument 5: Verschiebung der Umweltwirkung ins Ausland

Eine Annahme der Initiative schwächt die Inlandproduktion von Lebensmitteln, Energie und Holz. Die Produktion wird so getreu dem Motto «aus den Augen, aus dem Sinn» ins Ausland verlagert, wo meist tiefere ökologische Standards gelten. Damit ist für die Umwelt gar nichts gewonnen. 

Argument 6: Verteuerung und Einschränkungen beim Bauen – auch im Siedlungsgebiet

Die Initianten beschränken ihre Anliegen nicht ausschliesslich auf Flächen und Strukturen ausserhalb der Bauzone. Damit sind auch die Siedlungsgebiete – und mit ihnen – die dort ansässigen KMU und Industriebetriebe betroffen. Sie müssten mit zusätzlichen Auflagen, noch längeren Bewilligungsverfahren und erheblichen Mehrkosten fürs Bauen rechnen.

Argument 7: Schwächung des Berggebiets und des Tourismus

Das Berggebiet und der Tourismus sind auf Infrastrukturen angewiesen. Die Initiative schränkt deren Realisierung stark ein.

Argument 8: Untergraben der föderalen Prinzipien

Eine Annahme der Initiative beschneidet die Kompetenzen sowie den Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden, da sie die Umsetzungshoheit von den Kantonen auf die Bundesebene verlagern.

Argument 9: Erhebliche Kosten schwächen Bundesfinanzen

Die öffentliche Hand wäre mit jährlichen Mehrausgaben von 375 bis 440 Mio. Franken konfrontiert.

Um der Bevölkerung die «Unnötigkeit» und die negativen Folgen der Initiative aufzuzeigen, gibt die Allianz mit der heutigen Medienkonferenz gleichzeitig den Startschuss für den Abstimmungskampf.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Sandra Helfenstein

Schweizer Bauernverband
Leiterin Departement Kommunikation und Marketing
Geschäftsbereich Medien & Kampagnen
Mediensprecherin

Telefon 056 462 52 21
Mobile 079 826 89 75
E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

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