Anwendungsbeispiele
Weltweit wird an verschiedenen Anwendungen geforscht, wie in der Grafik ersichtlich ist. Aus landwirtschaftlicher Sicht interessant sind Fortschritte bei abiotischem & biotischem Stress sowie beim Ertrag und Wachstum. Konkrete Anwendungsbeispiele aus der Forschung sind Mehltauresistenzen in Weizen, Krautfäuleresistenz in Kartoffeln, multiple Pilztoleranz in Weizen (PILTON-Projekt) und Feuerbrandresistenz bei Äpfeln.
Chancen und Risiken
Mit den neuen Methoden sollen Pflanzen gezüchtet werden können, die tolerant oder resistent gegen Krankheiten, Schädlinge und abiotischen Stress (z.B. Trockenheit, Hitze) sind. Zudem kann im Vergleich zur klassischen Züchtung wertvolle Zeit eingespart werden, da es schneller geht, bis eine neue Sorte marktreif ist.
Risiken bestehen einerseits darin, dass Pflanzen ohne Mehrwert für die Landwirtschaft zugelassen werden könnten. Andererseits können Patente auf Gensequenzen geltend gemacht werden, was bei der klassischen Züchtung nicht möglich ist. Denn klassische Züchtungen sind nicht patentierbar, sondern werden wirksam durch das Sortenschutzgesetz und nicht das Patentgesetz geschützt.
Anforderungen an NZV aus Sicht der Landwirtschaft
Damit die Nutzung von NZV-Sorten für die Schweizer Landwirtschaft eine Option darstellen kann, müssen sowohl die Bedürfnisse der Bauern als auch die Bedürfnisse der Konsumenten berücksichtigt werden. Aus Sicht des SBV muss die Erfüllung der folgenden Ziele gewährleistet werden:
- Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU
- Agronomischer, ökonomischer oder ökologischer Nutzen (z.B. weniger PSM-Einsatz, Verbesserung Ressourceneffizienz)
- Keine Verstärkung der Abhängigkeit des Landwirts von (Saatgut-)Unternehmen (Patente)
- Agronomisch sinnvolle Züchtungsziele: Gewissheit, dass mit guter agronomischer Praxis keine neuen Probleme entstehen (z.B. Resistenzen)
- Sachlicher Dialog mit Konsumenten und Akzeptanz fördern
Position des SBV
Die Methoden und Technologien, welche hinter den NZV stecken, entwickeln sich stetig weiter. NZV sind keine Wundermittel, könnten jedoch in Zukunft einen Beitrag dazu leisten, die Pflanzenzüchtung zu beschleunigen. Somit sollten schneller neue marktfähige Sorten entwickelt werden können, welche mit den heutigen Herausforderungen wie Qualitätsansprüchen und Klimawandel mithalten können. Deswegen spricht sich der SBV für eine ergebnisoffene Entwicklung des Rechts für NZV, bei welchen kein artfremdes Erbgut eingefügt wurde, aus. Dabei müssen den genannten Anforderungen Rechnung getragen und die Kompatibilität mit der EU gewährleistet werden. Die Entwicklungen in der EU sind zu berücksichtigen, da die Schweiz mit der EU im Rahmen der bilateralen Verträge eine gegenseitige Anerkennung der Bestimmungen für Saatgut von wesentlichen Kulturpflanzenarten vereinbart hat. Zudem müssen die gezüchteten Sorten einen agronomischen, ökonomischen oder ökologischen Nutzen aufweisen.