Hauptinhalt

Das revidierte Jagdgesetz verbessert den Schutz für Biber und Luchs

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. August 2020

Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser geschützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan. Für diese behördlichen Eingriffe schafft das Gesetz klare Regeln. Alle bürgerlichen Parteien, JagdSchweiz, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen unterstützen die fortschrittlichen Anpassungen des 34jährigen Gesetzes.

Ausgangslage für die Gesetzesrevision war eine Motion des Bündner Ständerats Stefan Engler, die auf linker und rechter Ratsseite breit unterstützt wurde und deren Ziel es war, die Regeln für den Abschuss von Wölfen zu ändern, um die negativen Auswirkungen auf Nutztiere und Wildtiere zu begrenzen und um die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung zu erhöhen. Als das Jagdgesetz 1986 in Kraft trat, gab es in der Schweiz noch keine Wölfe, heute gibt es 10 Rudel und über 80 Tiere. Es ist klar, dass dies immer öfter zu Konflikten führt, für die es neue Lösungen braucht.

Im revidierten Gesetz ist klar festgeschrieben, dass die Bestände der geschützten Wildtierpopulationen nicht gefährdet werden dürfen. Das gilt auch für den Wolf, der ein geschütztes Tier bleibt. Die Kantone dürfen nur regulierend eingreifen, wenn ein Wolf seine Scheu verliert und sich in Siedlungsgebieten aufhält oder wenn er Herdenschutzmassnahmen umgeht. Vorab müssen die Kantone mit dem Bundesamt für Umwelt Rücksprache halten. Und jede Massnahme gegen eine geschützte Tierart untersteht dem Verbandsbeschwerderecht.

Ziel der regulierenden Eingriffe ist es, die Sicherheit für Nutztiere, Kulturlandschaften und Menschen zu erhöhen. Denn für den Gesetzgeber sind neben den Wildtieren auch die Nutztiere schützenswert. SBV-Präsident und CVP Nationalrat Markus Ritter sagt: «Aus unserer Sicht ist das revidierte Jagdgesetz auch ein Nutztier-Schutz-Gesetz». Das hilft auch den Kulturlandschaften. Denn ohne die grasfressenden Schafe werden die Kulturlandschaften verbuschen. Die Biodiversität würde abnehmen und die Landschaften würden auch für Biker oder Wanderinnen an Attraktivität verlieren.

Natur- und Artenschutz werden gestärkt

Das revidierte Jagdgesetz schafft klare Regeln für Eingriffe bei geschützten Tieren und stärkt den Natur- und Artenschutz. Geschützte Tiere wie Biber, Luchs, Graureiher und Gänsesäger werden besser geschützt. Der Bundesrat hat nicht mehr die Kompetenz, sie zu jagdbaren Arten zu erklären. Und reguliert werden dürfen statt wie bisher über 300 geschützte Arten nur noch drei, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan. Parlament und Bundesrat haben klar betont, dass sie keine weiteren geschützte Arten auf die Liste der Regulierbaren setzen werden. Und mit der Trophäenjagd hat das revidierte Gesetz - anders als die Gegner suggerieren - nichts zu tun. Wird die Revision nicht angenommen, ändert sich daran nichts. In den letzten 18 Jahren gab es im nationalen Parlament keinen einzigen Vorstoss, um Birkhahn, Schneehuhn, Schneehasen, Waldschnepfe oder eine andere Art zu schützen. Jagdliche Eingriffe gibt es selbstverständlich nur dort, wo die Bestände es erlauben.

Die Lebensräume der Wildtiere können mit der gesetzlich verankerten finanziellen Unterstützung durch den Bund massiv verbessert werden, zum Beispiel die Wasser- und Zugvogelreservate sowie die Wildtierkorridore. «In einer Landschaft, die durch Verkehrsachsen stark zerschnitten ist, sind solche Passagen für die Wanderbewegungen der Wildtiere zwingend notwendig und dank dem Jagdgesetz werden sie endlich gesichert», sagt FDP Nationalrätin Maja Riniker. Die Kantone erhalten auch mehr Geld für Wildtierschäden wie beispielsweise für Infrastrukturschäden, die der Biber zuweilen in Millionenhöhe verursacht. Die Akzeptanz des Bibers wird durch diese finanzielle Unterstützung zunehmen.

Das revidierte Gesetz greift also nicht nur mit Regeln für die Regulierung von geschützten Tieren ein, sondern es baut die Finanzierung der Präventionsmassnahmen und der Konfliktminimierenden Vergütungsmassnahmen massiv aus. Darum ist das Gesetz eine fortschrittliche Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit unseren Wildtieren und verdient ein klares JA.

LINK Download für Bilder und weitere Dokumente: https://www.swisstransfer.com/d/440ac070-04bd-4cc6-9faf-382d797ef432

Weitere Informationen unter: www.ja-zum-jagdgesetz.ch

Kontakte:

David Clavadetscher, Geschäftsführer JagdSchweiz,
Tel. 079 330 53 20, david.clavadetscher@jagdschweiz.ch

Thomas Egger, Direktor Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB,
Tel. 079 429 12 55, thomas.egger@sab.ch

 

Rückfragen

Weitere Beiträge zum Thema

Standpunkte
Endlich herrscht Klarheit beim Abstimmungstermin – jetzt gehts los

03.06.22 | Wir sind froh, dass bezüglich Abstimmungstermin mit dem 25. September endlich Klarheit herrscht, nun können wir bald von der Vor- in die Abstimmungskampagne gegen die Massentierhaltungs-Initiative (MTI) wechseln. Am 13. Juni findet die Medienkonferenz des nationalen Komitees in Bern statt. Zudem können wir nun mit Flyern, Plakaten, Blachen usw. in den Druck gehen, so dass diese in den nächsten Wochen verteilt und dann rechtzeitig vor der Abstimmung aufgestellt und ausgehängt werden können.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Massentierhaltungsinitiative: Am 25. September gilt’s ernst!

25.05.22 | Der Bundesrat gab die Vorlagen für die Volksabstimmung vom 25. September bekannt. Wie erwartet gehört auch die unnötige Massentierhaltungsinitiative dazu. Es braucht einen grossen und solidarischen Effort der ganzen Branche für ein klares Nein! Deshalb: Jetzt die Fahnen aufhängen! Damit lässt sich die Bevölkerung schon vor der Abstimmungskampagne, die im Juni startet, für das Thema sensibilisieren.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Nötige Reformen anpacken, Experimente vermeiden

25.05.22 | Am 25. September entscheiden die Stimmberechtigen in Zeiten wachsender Unsicherheit über drei zentrale Stabilitätspfeiler: die Sicherung der AHV, das Zurückholen von Steuergeldern in die Schweiz und die sichere Versorgung mit Lebensmitteln. Konkret geht es um die Reform AHV21, die Reform der Verrechnungssteuer und die Volksinitiative gegen Massentierhaltung. Eine breite Allianz der Wirtschaft setzt sich für die Reformen von AHV und Verrechnungssteuer ein und lehnt neue Vorschriften für die Landwirtschaft ab, die letztlich allein die Auslandabhängigkeit erhöht.

Mehr lesen
Stellungnahmen Modification de la loi sur l’énergie du 30 septembre 2016

28.04.22 | Prise de position de l'Union suisse des paysans sur la modification de la loi sur l’énergie du 30 septembre 2016.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022

27.04.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Verordnungspaket: Einige gute Elemente

26.04.22 | Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands verabschiedete heute die Stellungnahme zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022. Die Mitglieder fordern, dass die vorgesehenen Anpassungen die Produktion nicht weiter schwächen. Weiter wurde ein Positionspapier zu den neuen Züchtungsverfahren verabschiedet.

Mehr lesen
Stellungnahmen Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen

19.04.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung sowie technische Ausführungsverordnungen

16.04.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung sowie technische Ausführungsverordnungen.

Mehr lesen