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Der Schleppschlauch wird obligatorisch

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. Juni 2021

Der Nationalrat verpasst die Chance, den sehr problematischen Entscheid des Bundesrates zum Schleppschlauchobligatorium zu korrigieren. Somit wird der Einsatz emissionsmindernder Ausbringverfahren ab 2022 obligatorisch. Der Schweizer Bauernverband bedauert dies.

Trotz grosser Mehrheit im Ständerat und Empfehlung in der beratenden Nationalratskommission, lehnte die Mehrheit des Nationalrates die Motion Hegglin ab. Diese schlug vor, den Einsatz solcher Gülle-Ausbringverfahren weiterhin finanziell unterstützen, ohne aber ein Obligatorium einzuführen. Das wäre für die Schweizer Bauernbetriebe und die Umwelt ein sinnvoller Entscheid gewesen, da der erzwungene Schleppschlaucheinsatz auch zu negativen Umwelteffekten führen kann. Entsprechend bedauert der Schweizer Bauernverband (SBV) den Entscheid sehr.

Unterdessen wird rund 45 Prozent der Gülle emissionsarm ausgebracht, aufgrund der topographischen Verhältnisse sind maximal 70Prozent möglich. Vor allem grössere Talbetriebe sind umgestiegen. Bei kleineren Betrieben steigen die damit verbundenen Zusatzkosten und Betriebe mit Hanglagen müssen in Zukunft verschiedene Gülle-Systeme nutzen, was die Kosten zusätzlich in die Höhen treibt und unnötigerweise auch graue Energie von unausgelasteten Systemen verbraucht. Ein Ausbringen der Gülle ausschliesslich über Lohnunternehmen birgt die grosse Gefahr, dass die Witterungsverhältnisse zu wenig beachtet werden können. Sind diese ungünstig, z.B. weil es zu warm ist, dann erhöhen sich die Emissionen, was den positiven Effekt des Schleppschlauches wieder zunichtemacht. Der Effekt des Obligatoriums für die Umwelt ist somit fraglich. Zudem sind die Maschinen der Lohnunternehmer oft schwerer und haben deshalb einen negativen Effekt auf die Bodenverdichtung. Ausnahmen für kleine Betriebe sind nicht vorgesehen, sondern müssen im Einzelfall aufgrund von Sicherheit, Zugänglichkeit und Platzverhältnisse definiert werden. Dieser komplexe Vollzug wird sich nur schwer umsetzen lassen und zu unverhältnismässigen Kosten führen.

Der SBV bedauert die fehlende Rücksicht auf die Erfahrungen der Praxis. Er ist nicht gegen den Schleppschlauch, sondern vielmehr überzeugt, dass die Weiterführung des Anreizsystems der richtige Weg gewesen wäre, um das Ziel einer Reduktion der Emissionen zu erreichen.

Rückfragen

Bei Fragen wenden sie sich an das kantonale Landwirtschaftsamt, den Beratungsdienst oder kantonalen Bauernverband.

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