Stellungnahmen
Revision des Energiegesetzes
24.06.20
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Mit der Energiestrategie 2050 beschloss die Schweizer Stimmbevölkerung 2017, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken. Die dazu festgelegten Fördermassnahmen laufen Ende 2022 und Ende 2030 aber aus. Ziel der Vorlage ist es, mehr Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen sowie die langfristige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Dabei werden bestehende Förderinstrumente verlängert und angepasst. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft bis im Jahre 2030 2'100 GWh/Jahr produzieren und dabei auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.
Grundsätzlich befürwortet der SBV die Stossrichtung der Revision mit der Verlängerung der Fördermassnahmen bis 2035 und insbesondere die Verknüpfung der Energie- und Klimapolitik. Jedoch bedauern wir ausserordentlich, dass der vorliegende Gesetzesentwurf weder eine Lösung für den Weiterbetrieb von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen noch für den dringend nötigen Zubau neuer Anlagen enthält. Deshalb fordern wir technologiespezifische Zielwerte, da die Versorgungssicherheit und die eng verknüpften Klimaziele nur mit dem entsprechenden Energiemix erreicht werden können. Für PV-Anlagen bietet vorliegender Gesetzesentwurf mit grösseren Investitionsbeiträgen für Anlagen ohne Eigenverbrauch eine gute Lösung.
Aufgrund der engen Koppelung der Revision mit dem Stromversorgungsgesetz begrüssen wir die angekündigte Etablierung von Quartierstrom/ Energiegemeinschaften. Stromkonsumierende im ländlichen Raum dürfen dabei nicht diskriminiert werden, wobei die Landwirtschaft auf eine sichere Versorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen ist. Eine Anpassung der Netztarifierung aufgrund einer höheren Arbeitskomponente ist zurückzuweisen.
Die Schweizer Landwirtschaft möchte einen Beitrag leisten zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 und den Klimazielen. Hierfür ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass die dezentrale Produktion erneuerbarer Energien möglichst einfach und ökonomisch möglich ist. Die Förderung muss technologieabhängig ausgearbeitet werden, damit in Zukunft das Potential für Photovoltaik ausgenutzt wird und eine Lösung für das Fortbestehen der bestehenden Biogasanlagen wie auch ein Zubau gefunden wird.