Hauptinhalt

digiFLUX: So nicht umsetzbar

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 12. März 2024

Die parlamentarische Initiative 19.475 beinhaltet eine Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe. Sie schafft Transparenz zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch in anderen Branchen. Die praktische Umsetzung – wie sie aktuell mit digiFLUX angedacht ist – ist aber unnötig, aufwändig und kompliziert. Es sind grundlegende Anpassungen nötig.

Zukünftig müssen sämtliche Bezüge und Verschiebungen von Mineraldüngern, Kraftfutter, Hof- und Recyclingdünger sowie von Pflanzenschutzmitteln dem Bund gemeldet werden. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist auch die berufliche Anwendung meldepflichtig. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll über die Online-Plattform «digiFLUX» erfolgen. Mit der Ausgestaltung von digiFLUX schiess der Bund jedoch weit über das Ziel hinaus. Die aktuell vorgesehene Umsetzung von digiFLUX wäre für die Landwirtschaftsbetriebe eine enorme zusätzliche administrativen Belastung. Der Schweizer Bauernverband (SBV) fordert daher einen Marschhalt bei digiFLUX und eine massive Vereinfachung der Mitteilungspflicht. Eine Umsetzung in Form eines «HODUFLU Plus» ist ausreichend, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. . Erste Anliegen wurden vom BLW bereits aufgenommen.

Bedarf für eine grundlegende Vereinfachung sieht der SBV vor allem bei der Umsetzung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen. Dem Bund stehen zukünftig mit den Angaben zu Pflanzenschutzmittellieferungen genügend Informationen zur Verfügung, um Rückschlüsse auf die Anwendungen in den jeweiligen Kulturen zu machen. Eine zusätzliche Meldung von Pflanzenschutzmittelanwendungen durch die Landwirtschaftsbetriebe führt zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand ohne Mehrwert. Auch die Meldungen zu gebeiztem Saatgut oder zu Nützlingen, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, lehnt der SBV aus demselben Grund ab.

Damit die Landwirtschaftsbetriebe und vor allem auch die vorgelagerten Handelsbetriebe genügend Vorbereitungszeit haben, ist eine ausreichende Übergangsfrist nötig. Die Einführung der Mitteilungspflicht für Lieferungen per 2025 bzw. per 2026 erachtet der SBV als unrealistisch. Eine strikte Einhaltung des Datenschutzes setzt er als weitere wichtige Grundanforderung voraus.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Francis Egger

Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

Telefon      056 462 50 12
Mobile       079 280 69 66
Email        francis.egger@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 3-2024

22.01.24 | Die Abstimmung zur Biodiversitätsinitiative findet am 9. Juni oder 22. September statt. Der SBV führte deshalb online eine Informationsveranstaltung für seine Mitgliedorganisationen durch.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte 13. AHV-Rente – die Rechnung geht nicht auf

19.01.24 | «Initiative für ein besseres Leben im Alter!», so nennen Initianten ihren Vorschlag für eine 13. AHV-Rente. Sie fordern, dass die Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag von einem Zwölftel ihrer jährlichen Rente erhalten. Und zwar alle nach dem Giesskannenprinzip. Umfragen zeigen, dass die Volksinitiative beim Stimmvolk ankommt. Nicht zuletzt, weil die Art der Finanzierung offengelassen ist und unklar ist, woher das Geld dafür käme. Konkret geht es um 4 bis 5 Milliarden Franken Mehrausgaben pro Jahr. Bis 2050 wür-den sich die Mehrausgaben auf über 100 Milliarden Franken summieren.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Biodiversität: Schweizer Bauernbetriebe engagieren sich!

18.01.24 | Wie alle menschlichen Aktivitäten, hat auch die Landwirtschaft einen Einfluss auf die Biodiversität. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen. Daher tragen Bauernfamilien eine grosse Verantwortung und erfüllen verschiedene Auflagen. Unterdessen dienen im Schnitt 19 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Förderung der Biodiversität. Um eine bessere Wirkung zu erzielen, braucht es neue Ansätze. Denn mehr Fläche bringt nicht mehr Erfolg.

Mehr lesen
Stellungnahmen Abaissement de la franchise-valeur dans le trafic touristique

17.01.24 | Abaissement de la franchise-valeur dans le trafic touristique

Mehr lesen
Stellungnahmen Politique des agglomérations et Politique pour les espaces ruraux et les régions de montagne

17.01.24 | Politique des agglomérations et Politique pour les espaces ruraux et les régions de montagne

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 12-23: Das Landwirtschaftsjahr 2023

16.01.24 | 2023 bringt als drittes Jahr in Folge für die Landwirtschaft ein wirtschaftlich unbefriedigendes Resultat. Wetterkapriolen und hohe Kosten sind 2023 die wichtigsten Gründe. Gleichzeitig stagniert die landwirtschaftliche Produktion von Nahrungsmitteln. Damit geht der Selbstversorgungsgrad zwangsläufig zurück.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 2 (8. – 12.1.2024)

16.01.24 | Die deutsche Landwirtschaft ist in Aufruhr. Die Zunahme der Auflagen und der gleichzeitige Rückgang der Unterstützung führen in eine Sackgasse und säen viel Frust. Die Schweizer Landwirtschaft steht ebenfalls unter starkem Druck. Noch gelingt es bei wichtigen Themen, die Behörden und Politiker mit Argumenten zu überzeugen. Dies war der Fall bei der Budgetdiskussion im Dezember, bei der der Agrarkredit von Kürzungen verschont wurde. Auch Treibstoffzollrückerstattung für die Bauernbetriebe bleibt bestehen. Wir engagieren uns für diesen Dialog, denn davon profitieren alle!

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zu den Landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029

12.01.24 | Vernehmlassung zu den Landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029

Mehr lesen