Hauptinhalt

digiFLUX: So nicht umsetzbar

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 12. März 2024

Die parlamentarische Initiative 19.475 beinhaltet eine Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe. Sie schafft Transparenz zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch in anderen Branchen. Die praktische Umsetzung – wie sie aktuell mit digiFLUX angedacht ist – ist aber unnötig, aufwändig und kompliziert. Es sind grundlegende Anpassungen nötig.

Zukünftig müssen sämtliche Bezüge und Verschiebungen von Mineraldüngern, Kraftfutter, Hof- und Recyclingdünger sowie von Pflanzenschutzmitteln dem Bund gemeldet werden. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist auch die berufliche Anwendung meldepflichtig. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll über die Online-Plattform «digiFLUX» erfolgen. Mit der Ausgestaltung von digiFLUX schiess der Bund jedoch weit über das Ziel hinaus. Die aktuell vorgesehene Umsetzung von digiFLUX wäre für die Landwirtschaftsbetriebe eine enorme zusätzliche administrativen Belastung. Der Schweizer Bauernverband (SBV) fordert daher einen Marschhalt bei digiFLUX und eine massive Vereinfachung der Mitteilungspflicht. Eine Umsetzung in Form eines «HODUFLU Plus» ist ausreichend, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. . Erste Anliegen wurden vom BLW bereits aufgenommen.

Bedarf für eine grundlegende Vereinfachung sieht der SBV vor allem bei der Umsetzung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen. Dem Bund stehen zukünftig mit den Angaben zu Pflanzenschutzmittellieferungen genügend Informationen zur Verfügung, um Rückschlüsse auf die Anwendungen in den jeweiligen Kulturen zu machen. Eine zusätzliche Meldung von Pflanzenschutzmittelanwendungen durch die Landwirtschaftsbetriebe führt zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand ohne Mehrwert. Auch die Meldungen zu gebeiztem Saatgut oder zu Nützlingen, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, lehnt der SBV aus demselben Grund ab.

Damit die Landwirtschaftsbetriebe und vor allem auch die vorgelagerten Handelsbetriebe genügend Vorbereitungszeit haben, ist eine ausreichende Übergangsfrist nötig. Die Einführung der Mitteilungspflicht für Lieferungen per 2025 bzw. per 2026 erachtet der SBV als unrealistisch. Eine strikte Einhaltung des Datenschutzes setzt er als weitere wichtige Grundanforderung voraus.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Francis Egger

Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

Telefon      056 462 50 12
Mobile       079 280 69 66
Email        francis.egger@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Gewässerschutzverordnung (GSchV)

05.08.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Gewässerschutzverordnung (GSchV).

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik

05.08.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

05.08.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands des Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 30

02.08.22 | Die Anpassungen der Verordnungen, welche im Rahmen der Absenkpfade Nährstoffverluste und Pflanzenschutzmittel verabschiedet wurden, treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Neu gilt im ÖLN: Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser dürfen nicht mehr angewendet werden. Weiter werden neue Beiträge, wie z. B. Produktionssystembeiträge, eingeführt. Teilweise muss man sich dafür bereits in der Herbsterhebung 2022 anmelden. Daher ist es sinnvoll, sich bereits jetzt mit den vorgesehenen Neuerungen auseinanderzusetzen. Faktenblätter mit allen wichtigen Informationen finden Sie auf www.agripedia.ch.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 29

26.07.22 | Auch nach 30 Jahren ist der 1. August-Brunch auf dem Bauernhof sehr beliebt. Wer noch auf der Suche nach freien Plätzen bei den Gastgeberhöfen ist, findet sie auf www.brunch.ch

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 28

18.07.22 | Der SBV hat eine einfache Übersicht zum Nährstoffbedarf der Kulturen der Schweiz und wie dieser gedeckt wird (Nährstoffquellen) erstellt. In einem weiteren Schritt wurden auch die HODUFLU-Daten ausgewertet. Der Bericht wird demnächst interessierten Kreisen zugänglich gemacht.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 06-22: Hof- und Recyclingdünger im HODUFLU: Anteile, Entwicklung und Relation

11.07.22 | Die Mengen und Lieferungen nehmen im HODUFLU seit 2014 zu. Rund zwei Drittel der Lieferungen finden innerhalb der Landwirtschaft statt; bei einem Drittel sind Vergärungs- und Kompostierungsanlagen als Abnehmer oder Abgeber involviert. Jede fünfte Lieferung geht über eine Kantonsgrenze. Erwartungsgemäss liefern in der Tendenz Kantone mit einer hohen Viehdichte an Kantone mit viel Ackerflächen. 2021 entsprach die HODUFLU-Gesamtmenge 12,9 % der Schweizer Gesamt-Düngermenge. Aufgrund der steigenden Mineraldüngerpreise wird die Nachfrage nach Hof- und Recyclingdünger wohl weiter zunehmen.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 27

11.07.22 | An der Sitzung der Plattform Pflanzenschutz wurde die Umsetzung der Pa.Iv. Absenkpfad diskutiert. Neben dem aktuellen Stand und der Herleitung der Risikoindikatoren ging es auch um die Zielvereinbarung mit dem BLW.

Mehr lesen