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Ethylenoxid ist kein Pflanzenschutzmittel
Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 22. Dezember 2020
In den letzten Wochen mussten verschiedene Schweizer Detailhändler Lebensmittel zurückrufen, die Ethylenoxid enthielten. In ihrer Kommunikation behaupten sie teilweise, dass es sich dabei um ein Pflanzenschutzmittel handelt. Das ist kompletter Unfug!
In den letzten Wochen mussten die Schweizer Detailhändler verschiedene sesamhaltige Lebensmittel zurückrufen. Sie enthielten Sesamsamen aus Indien, die mit Ethylenoxid begast worden waren. In der Kommunikation online und auch den betroffenen Kunden gegenüber sprachen die Inverkehrbringer jeweils von unerwünschten Pflanzenschutzrückständen, welche die menschliche Gesundheit gefährden könnten. Tatsache ist: Ethylenoxid ist kein Pflanzenschutzmittel und kommt entsprechend nicht in der Landwirtschaft zum Einsatz. Vielmehr ist es ein Biozid, das in der Lebensmittelindustrie verwendet wird, um verpackte Lebensmittel vor dem Verderb zu schützen. Die Anwendung von Ethylenoxid ist weder in der Schweiz noch in der EU zulässig. Die falsche Kommunikation suggeriert völlig ungerechterweise, dass (einmal mehr) die Landwirtschaft die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten gefährdet. Der Schweizer Bauernverband fordert die Detailhändler auf, ihre Kommunikation umgehend entsprechend zu korrigieren. Der Fall bestätigt: Je mehr Lebensmittel wir importieren, umso weniger Einfluss haben wir auf die Art und Weise der Produktion und die Verarbeitung.
Rückfragen
David Brugger
Schweizer Bauernverband
Leiter Geschäftsbereich Pflanzenbau
Telefon 077 438 90 88
E-Mail david.brugger@sbv-usp.ch
Michel Darbellay
Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV
Telefon: 078 801 16 91
E-Mail: michel.darbellay@sbv-usp.ch